Hallo liebe Community,
Person A hat vor einiger Zeit Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingereicht.
Die Antwort darauf kam erstaunlich schnell, offensichtlich nur Textbausteine. Es wird auf Punkte eingegangen die gar nicht im Widerspruch erwähnt werden, aber dies ist ja offensichtlich nichts Neues. Den Widerspruch und die Antwort dazu findet sich im Anhang.
Person A fragt sich jetzt, wie sollte sie nun weiter vorgehen? Sollte Person A nun den klagefähigen Widerspruchsbescheid anfordern? Oder einfach abwarten? Es ist keine weitere Rechtsbelehrung zu finden, keine Frist gesetzt?
Inzwischen wurde Person A ein weiterer Beitragsbescheid zugeschickt, auch dieser findet sich im Anhang, allerdings in einem neuen folgendem Beitrag. Hier stellt sich Person A die Frage, ob nun wieder 4 Wochen gewartet werden und dann erneut ein Widerspruch verschickt werden kann? Wahrscheinlich leicht umformuliert aber im Thema der Selbe?
Mit freundlichen Grüßen