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Autor Thema: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung  (Gelesen 10424 mal)

Y
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Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
Autor: 30. Juni 2013, 13:38
Hallo! Ich bin neu im Forum - wenngleich ich hier gerne bereits seit einigen Monaten (müssten schon langsam Jahre sein) lese.

Also, da ich seit meinem Studium mit der GEZ nichts mehr am Hut habe und immer dank meinem Beruf hin und her ziehen musste, bin ich seit geraumer Zeit immer "befreit" gewesen.
Nun dazu habe ich einen hypothetischen Fall....
Nehmen wir an Person A war so klug und zog im November 2012 um und war vorher nicht gemeldet und meldete sich aufgrund der merkwürdigen Rechtslage auch nicht an - wartete ab, wie viele empfehlen, auf ein Schreiben von dem Rundfunkxxx (länger geht der Name wirklich nicht). Nun wartet Person A schon seit 6 Monaten auf einen Bescheid, der nie kam.
Nun stellt sich Person A aber die Frage, was auf sie zukommt, oder ob sie sich anmelden sollte oder im Notfall erklären sollte, dass man ja sich angemeldet hat, aber die das verschlampt haben.

Das juristische Problem daran ist: In § 8 wird die Anzeigepflicht angesprochen ("unverzüglich anzuzeigen") und als Folge der nicht angezeigten Wohnung wird in §12 dies als Ordnungswidrigkeit festgestellt:
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
    der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
    den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.

Fahrlässig ist das Problem daran, da man eben vor Gericht da keine Chance hat.

Für Person A stellt sich nun die Frage:
Soll sie sich anmelden, damit diese Ordnungswidrigkeit nicht geahndet werden kann (dabei sehr komisch: Ordnungswidrigkeiten können Personen nur gegen Verwaltungsvorschriften begehen (also Behörden und Ämter u.ä.), das mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist das Problem an sich)?
Oder ist es sogar eine Falle der Ex-GEZ gegen Person A um auf ein saftiges Bußgeld zu bringen?

Wie sieht momentan die rechtliche Lage aus? Gibt es schon Fälle dazu? Gibt es schon Theorien dazu?
Person A hat eigentlich gehofft darauf, dass sie den normalen Widerspruchsverlauf dann vors Verwaltungsgericht bringen kann - nachdem sie einen Brief bekommen hat von der Ex-GEZ, nun aber muss sie damit rechnen, dass die Ex-GEZ vielleicht bösartiger Weise einfach einige nicht anschreibt - einfach um mehr Geld zu bekommen. Wer weiß das schon?

Hat jemand ähnliches erlebt wie Person A?


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d
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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#1: 30. Juni 2013, 21:55
Falsch parken ist auch eine Ordnungswidrigkeit.
Bekommt man deswegen Schweißausbrüche?





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Ich bin gebannt, weil ich mich nicht an die Regeln halte.

J
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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#2: 01. Juli 2013, 02:44
Person A sollte sich nicht von alleine melden. Da wird nichts passieren. Wenn Person A ihre/seine aktuelle Unterkunft angemeldet hat dann wird die GEZ früher oder später die Daten vom Amt bekommen und dich anschreiben. Da kommen dann 3 Schreiben in denen man gebeten wird Auskunft über Wohnung/Anmeldung zu geben. Das ganze zusammen über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten. Der 3. Brief hat keine Frist. 1 fiktive Person hier im Forum hat schon 10 Wochen nach dem 3. Brief nichts mehr bekommen. Das sind insgesamt schon 18 Wochen (4 1/2 Monate) vom 1. Brief an die vergangen sind. Du hast also noch viel Zeit bis es irgendwann mal ernst wird die Sache anzugehen. Bis dahin alle Fristen ausspielen.  >:D


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Y
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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#3: 01. Juli 2013, 14:42
Danke JeRicHoOL für deine Antwort. Die Anzeigepflicht scheint also eher momentan auf dem Papier zu stehen? Interessant wäre natürlich zu wissen wie viele Fälle es wie meinen gibt.... Ich habe also noch viel Zeit - und wenn wird eh bei uns eine Klage angestrebt, aber solange niemand klingelt...!
Es wäre aber nett noch mehr Meinungen zu lesen dazu - oder vielleicht ähnliche Sachverhalte.

@doe13: Deine Antwort ist leider überhaupt nicht hilfreich, wenn du die Sachlage/juristische Lage bzw. Frage nicht verstehst (und den eigentlichen Grund: "Schweißausbrüche" annimmst), dann wäre es netter, wenn du bei einem der das erste Mal schreibt lieber gar nichts kommentierst. Es geht nämlich um den Ablauf an sich und nicht ums Falschparken.... Ist schon eine merkwürdige Art einen "Neuen" so zu empfangen.


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F
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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#4: 01. Juli 2013, 15:08
@Yuminae

Formal begehst Du natürlich eine Ordnungwidrigkeit, die Dir selbstverständlich auch ein Bußgeld einbringen kann, jedenfalls theoretisch.
Ohne (finanzielle) Opfer wird der Kampf gegen die GEZ wohl nicht zum Erfolg führen, jeder muß entscheiden, was ihm/ihr die Sache wert ist.
Daher möchte ich hier niemanden zu irgendetwas anstiften.
Für meinen Teil habe ich mich entschlossen, mich nicht anzumelden und jegliche Schutzgeldzahlungen zu verweigern., komme was wolle.
Welche Konsequenzen die Nichtanmeldung nach sich ziehen wird, kann Dir im Augenblick noch niemand sagen, dieses Experiment läuft gerade bei einigen von uns.


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Uwe

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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#5: 02. Juli 2013, 18:06


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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#6: 02. Juli 2013, 19:10
so Heute kam die Aufforderung mich an zu Melden.

Da sie per Daten abgleich über das Einwohnermeldeamt an meine Adresse gekommen sind, obwohl ich eine Datensperre habe.
Jetzt werde ich mich zuerstmal mit dem Einwohnermeldeamt in verbindung setzen,dann zum Anwalt.
Die Abzocker werde ich erstmal links liegen lassen   


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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#7: 02. Juli 2013, 19:37
Ich habe bisher 2 Briefe erhalten, werde wahrscheinlich im August umziehen.

Kann der aktive(!) Datenweitergabe des Einwohnermeldeamtes an den Verbrecherhaufen unterbunden werden? Gegen die passive (GEZ fragt nach) Weitergabe konnte ich leider nichts bei meinem Amt erreichen, da dies abgelehnt worden ist.

Es ist ja bekannt, dass der aktive Datenabgleich der GEZ nur einmalig geschehen sollte, oder irre ich mich da?

Gruß


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Uwe

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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#8: 02. Juli 2013, 19:42
Hier kannst du sehen wann die Daten deiner an die GEZ gesendet werden.

http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip



Ich habe bisher 2 Briefe erhalten, werde wahrscheinlich im August umziehen.

Kann der aktive(!) Datenweitergabe des Einwohnermeldeamtes an den Verbrecherhaufen unterbunden werden? Gegen die passive (GEZ fragt nach) Weitergabe konnte ich leider nichts bei meinem Amt erreichen, da dies abgelehnt worden ist.

Es ist ja bekannt, dass der aktive Datenabgleich der GEZ nur einmalig geschehen sollte, oder irre ich mich da?

Gruß


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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#9: 02. Juli 2013, 20:07
Ich hab vor mittlerweile 7 Jahren ein Datenauskunftsverlangen bei der damaligen GEZ angestrebt,danach wurde mir mitgeteilt,von wem die meine Daten bekamen und dann habe ich einer Speicherung und weiteren Verwendung widersprochen.
Das hat scheinbar Früchte getragen,denn ich hab seitdem nie wieder was von diesem Verein gehört bzw gelesen -als an mich gerichtete Infopost. Hoffe das bleibt weiterhin so!

Der aktiven Datenweitergabe kannst du zwar widersprechen.....aber das wird die EMAer nicht jucken,die tun,was sie für richtig halten.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

x

xrw

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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#10: 02. Juli 2013, 22:10
Es ist ja bekannt, dass der aktive Datenabgleich der GEZ nur einmalig geschehen sollte, oder irre ich mich da?

Reicht ihnen auch. Sie kriegen ja danach wieder die laufenden Änderungen. Verstorbene und Auswanderer kriegen sie so zwar nicht, aber an denen sind ja nicht so interessiert.


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Y
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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#11: 04. November 2013, 08:29
Hi!
Da bin ich wieder! Wollte mal eine neue Statusmeldung abgeben:
Wie laut dieser interessanten Liste vorgegeben, bekam ich tatsächlich wenige Wochen nach dem Datenabgleich (ich glaube höchstens 2 Wochen später) einen Brief, dass ich mich anmelden sollte. Ich habe ihn ignoriert, da er keine Gebühr oder ähnliches erfasste oder irgendein Zwang formuliert war - ebenso kam er nicht per Einschreiben, daher habe ich dieses Schreiben auch nie.... erhalten.

Faszinierend daran ist jedoch eins, und das hat auch meinen Mann zu denken gegeben. Ich wurde angeschrieben in dem Haushalt. Dort wo wir wohnen ist ein Mehrparteien-Haus. Mein Mann wurde nicht angeschrieben, obwohl er zum gleichen Zeitpunkt wie ich sich bei der Stadt angemeldet hat. Warum habe nur ich einen Brief bekommen und nicht mein Mann?
Ich habe nur wenige Erklärungen warum dies so ist:
1. ich war während meines Studiums (vor x Jahren) einmal gemeldet bei der GEZ, danach nie wieder - mein Name und Geburtsdatum kommt ihnen bekannt vor, daher versuchen sie es. Mein Mann war nie angemeldet.
2. In unserem Haushalt besitze nur ich ein Girokonto, bzw. es läuft unter meinen Namen - nicht unter dem meines Mannes, hat die GEZ also über die Banken auch abgefragt?
3. Ich habe den Mietvertrag unterschrieben - mein Mann nur an zweiter Stelle, hat die GEZ Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen?
Mir fällt sonst nichts ein. Wir stehen ernsthaft vor einem Rätsel.

Etwas weiteres ist mir/uns noch aufgefallen:
Wenn ich - im Schuldwesen - jemanden etwas schulde, dann muss doch der Gläubiger eine juristische oder natürliche Person sein. Da es eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft" ist, musste ich mich fragen, wenn ich jemanden anklagen will oder gegen die GEZ etwas unternehmen will, wen ich denn da überhaupt vor Gericht ziehen kann. Nach langem Suchen (na ja es dauerte 5 Minuten) fand ich heraus, dass ich aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit dieses Konstruktes mich an die Intendanten des jeweiligen Bezirks wenden darf - bei Beschwerden. Aber jetzt mal ernsthaft: Ist das nicht ein gigantischer Fehler im Aufbau? Wen kann ich anklagen? Das Inkassounternehmen ARD, ZDF Deutschlandfunk (SIC Tätigkeit 7322: ADJUSTMENT AND COLLECTION SERVICES), die ziehen aber nur die Gebühren ein für diese "Verwaltungsgemeinschaft". Wenn ich also klagen will, weiß ich gar nicht gegen wen. Ist das so gewollt? Oder ist ein Inkassounternehmen neuerdings eine "Verwaltungsgemeinschaft - öffentlich-rechtlich".

Was ist denn nun der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und vor allem wer?
Und ist es nicht möglich für mich gegen meine Stadt eventuell zu klagen, da ich ausdrücklich widersprochen habe vor Zeugen, dass meine Daten auch an die GEZ weitergegeben werden und man mir sagte, dass dies aber dennoch gemacht wird und ich nicht Herr über meine Daten sein darf (laut BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 jedoch unzulässig)?

Wäre nett über ein paar Ideen von euch - und ich hoffe, dass es nichts ausmacht, dass ich hier weiterschreibe, mittlerweile sind so viele neue Threads da, dass ich gar nicht mehr weiß, was bereits angefragt wurde und was nicht.


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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#12: 04. November 2013, 16:41
Ich wurde angeschrieben in dem Haushalt. Dort wo wir wohnen ist ein Mehrparteien-Haus. Mein Mann wurde nicht angeschrieben, obwohl er zum gleichen Zeitpunkt wie ich sich bei der Stadt angemeldet hat. Warum habe nur ich einen Brief bekommen und nicht mein Mann?

Wenn aufgrund vom Namen die Vermutung nahe liegt, dass es sich um die selbe Wohnung handelt, dann vermutlich einfach deshalb, weil es billiger ist. Ansonsten kann auch noch ein Brief kommen; der Versand pro Tranche erstreckt sich ja über Monate.

PS: Die gleichzeitige Ummeldung ist auch ein starkes Indiz dafür, dass es sich um die selbe Wohnung handelt.

Wenn ich - im Schuldwesen - jemanden etwas schulde, dann muss doch der Gläubiger eine juristische oder natürliche Person sein. Da es eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft" ist, musste ich mich fragen, wenn ich jemanden anklagen will oder gegen die GEZ etwas unternehmen will, wen ich denn da überhaupt vor Gericht ziehen kann.

Immer die Landesrundfunkanstalt. Die muss alles verantworten, was der Beitragsservice auf derem Gebiet oder in derem Namen macht. Bescheide sind auch nur wirksam, wenn die konkrete Anstalt draufsteht.


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Re: Ordnungswidrigkeit bei Nicht-Meldung
#13: 04. November 2013, 21:44
Hi Yuminae,

ich kämpfe mich auch gerade durch die Rechtsfragen und finde gerade die rechtliche Frage bzgl. der Zuständigkeit extrem schwammig bzw. nur mit sehr viel Mühe durchschaubar.
Ob der Aufbau nun fehlerhaft oder beabsichtigt ist, werden wohl irgendwann die Gerichte entscheiden müssen.

Wenn ich es aber richtig verstehe, dann ist der "Beitragsservice" eine Firma und darf aufgrund dessen keine Bescheide ausstellen (was nur Behörden und Ämter dürfen). Desweiteren darf der "Beitragsservice" auch gar keine Behörde sein, da sonst die "Staatsfreiheit des Rundfunks" nicht gegeben wäre.
Gegen den "Beitragsservice" kann man wohl nur klagen, wenn man direkt von einem Mitarbeiter belästigt würde, alles andere betrifft aber die Landesrundfunkanstalt.

Daß nur Du, aber nicht Dein Mann angeschrieben wurde, ist auch nicht ungewöhnlich, da im "Antwortbogen" auch die Frage beantwortet werden soll, ob Du beitragspflichtig bist oder ob schon eine andere Person zahlt. Dementsprechend versuchen sie, über einen Brief Informationen zu allen volljährigen und potentiellen Beitragszahlern zu erhalten.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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