Hallo!
Es geht hier um Student S, welcher einen Härtefallantrag aufgrund sehr geringen Einkommes gestellt hat. Student S kann kein Bafög mehr bekommen, da die Förderungshöchstdauer überschritten wurde (teilweise krankheitsbedingt). Einzige Sozialleistung ist ein wenig Wohngeld. Soweit S weiß, stehen im weder vom Grunde her noch von der Höhe her andere Sozialleistungen zu. Dies wurde dem BS auch mitgeteilt.
Der Wohngeldbescheid wurde im Härtefallantrag in Kopie mitgeschickt, aber offensichtlich nicht akzeptiert.
Nun fordert der BS im Härtefallverfahren Bescheide ein von Sozialleistungen, die S eigentlich gar nicht zustehen können (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Sozialgeld/ALG2) (siehe Ahnhang).
Student S ist ratlos, was er noch machen soll, da seine ausführlichen Briefe offenbar weder richtig gelesen noch verstanden werden.
Student S wird weiterhin mit unverbindlichen, nicht unterschriebenen Zahlungsaufforderungen belästigt, kann manchmal nicht richtig schlafen und arbeiten deswegen.