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Autor Thema: Mahnung - Androhung von Maßnahmen der Eintreibung  (Gelesen 5029 mal)

K
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Hallo zusammen,

aufgrund mysteriöser Umstände kam die BAföG Bescheinigung von Peson A (studiert, aktuell Praktikum) nie bei der GEZ an, daher kam nach einigen Wochen die Forderung, die Gebühren zu bezahlen. Das war etwa März/April 2013. Antrag auf Befreiung wurde von Person A vorsorglich und fristgerecht gestellt.

Nach einigem hin und her von Mails schrieb Person A, dass sie bei BAföG eine neue Bescheinigung besorgen würde und sie sich doch bitte gedulden sollten, bis sie diese hat. Es kamen aber weiterhin Zahlungsforderungen, welche sich ständig erhöhten und Person A's Einwände (kein offizieller Widerspruch) wurden nicht weiter beachtet, stattdessen weitere Zahlungsforderungen.

Als Person A von BAföG dann endlich eine Kopie bekommen hatte, was einige Monate gedauert hat, (an die GEZ das Original geschickt mit dem Vermerk, dass es original ist und sie dieses Dokument bitte wieder zurücksenden sollen) bekam Person A eine Befreiung nach erneuter Antragsstellung für den Zeitraum von September bis März, die Zeit dazwischen (Periode zuvor) sollte Person A nach wie vor zahlen.

Hinzu kamen noch Zahlungsforderungen für die Wohnung von Person A's Eltern, die Person A als Zweitwohnsitz hat, die GEZ-Gebühren hierfür zahlen Person A's Eltern aber selbst. Ein Widerspruch wurde dann Anfang Dezember 2013 mit Einschreiben und Rückschein einlegt, kam am 27. Dezember auch an. Widerspruch enthielt, dass seit den Änderungen die GEZ laut Gesetz eigentlich eine Steuer ist, und diese nur vom Land erhoben werden können, demnach widerrechtlich sind.

Eine richtige Antwort kam darauf nicht, aber am 11.01.14 eine Mahnung mit angekündigten Maßnahmen der Eintreibung. Zahlungsfrist bis zur Zwangseintreibung 17.01.14.

Nach zwei vor etwa einem Monat stattgefundenen Telefonaten, die zu keiner Einigung führten, bekam Person A die Schuld an der ganzen Sache und es wurde gesagt, dass rückwirkend keine Befreiung gestellt werden könne.

Person A kann leider nicht beweisen, dass sie die Bescheinigung rechtzeitig nachgesendet hat, nur den Antrag mit dem Hinweis auf den noch kommenden BAföG Nachweis hat die GEZ. Muss Person A jetzt tatsächlich alles zahlen? Lässt sich rückwirkend wirklich nichts mehr machen? Hat Person A keine Option, außer jetzt zu den Betrag zu begleichen?

Viele Grüße,
K765


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Hier zeigt sich leider deutlich, wie gierig und asozial dieser Verein ist. Dass Bescheinigungen erst Nachträglich von den entsprechenden Ämtern beim Beitragsservice ankommen, ist unvermeidbar. Das trotzdem keine Beitragspflicht besteht, wollen die nicht anerkennen, weil rückwirkendes Anerkennen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Es bleibt nur der Weg, den jeder geht, wenn es ungerecht zugeht: Widerspruch und Klage.
Für einen Widerspruch dürfte es zu spät sein, wenn schon eine Mahnung gekommen ist.
Wenn kein Widerspruch mehr möglich ist, sollte direkt geklagt werden, damit die Mahnung nicht rechtskräftig wird und es dadurch zur Zwangsvollstreckung kommt.
Hier im Forum ist dieses Thema schon behandelt worden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html
Den ganzen Sachverhalt in der Klage darstellen, zusätzlich deren Grundgesetzverstösse und weitere Gesetzbrüche mit anführen und kein Richter der Welt kann gegen dich sein.


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K
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Vielen Dank für deinen Beitrag.

Ein Widerpsruch wurde von Person A ja eingelegt, allerdings kam keine Ablehnung des Widerspruchs, stattdessen eine Mahnung. Ist die Mahnung da nicht dann frühzeitig und daher nicht wirksam? Müsse nicht stattdessen erstmal ein Ablehnungsbescheid kommen?



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Wenn der Beitragsservice den Widerspruch nicht oder zu spät bekommen hat, schicken die eine Mahnung. Ansonsten wären weitere Zahlungsaufforderungen für die Folgequartale gekommen und Briefe, in denen erklärt wird dass alles rechtens ist was die so treiben. Einen richtigen ablehnenden Widerspruchsbescheid gibt es selten. Da die Mahnung vorliegt, muss so vorgegangen werden, wie es der gesetzlich vorgeschriebene Weg ist, weil diese B-Leute nur weiterexistieren können, wenn die ihr vermurkstes Gesetz buchstabengetreu umsetzen. Da keine Nachweismöglichkeit besteht, ob die eigenen Unterlagen dort angekommen sind, kann man rückwirkend nichts machen. Nicht aus Spass nennen wir diesen Verein Krebsgeschwür, Betrüger, Zecken usw. Das Gesetz ist wirklich so schlecht gemacht, dass jeder eine Chance hat, sich dagegen zu wehren, aber leider nur innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Wenn ein Widerspruch verpasst wurde oder andere Formfehler passieren, muss man zahlen oder Klagen. In deinem Fall von Person A sollte eine Klage möglich sein, A war nie Zahlungspflichtig und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Zahlungspflicht besteht, wenn auf dem Postweg Unterlagen verschwinden. Solche Formfehler lassen sich auf dem Klageweg sehr oft korrigieren. Das ist mit einem gewissen Risiko verbunden, es gibt keine Erfahrungen im Zusammenhang mit diesem Verein. Dann fragt sich noch, ob Person A nicht unter der Pfändungsgrenze liegt, ein P-Konto hilfreich wäre und Gerichtskostenvorschuss beantragt werden könnte. Damit kenn ich mich nicht aus, aber die ganze Palette an Hilfe sollte in Anspruch genommen werden, damit nichts schief geht.


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p
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Hallo,

Du bist ein Student oder? Kein Einkommen etc. Oder eben
Nicht pfändbar oder?
Wenn das so wäre,  würde ich drauf ankommen lassen.
Sollen die doch versuchen an dein Geld zu kommen
Was du nicht hast. Da wirst du dem Betrugssevice nur Geld kosten.

Hätte ich Hartz 4, würde ich theoretisch mehrere Wohnungen
Annehmen und darauf extra ankommen lassen!
Was wollen die den eintreiben???
Wenn kein Geld da ist,  kann man nichts nehmen...
Also wird man zu einem Problem was Geld kostet...

Die wollen anscheinend nicht anders,  den ganzen Spieß kann man auch umdrehen...
Knast,  Ok da kostet man noch mehr. Als nur Verzicht auf Schutzgeld...

Gruß


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K
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@ Roggi:
Der Widerspruch wurde mir von Person A mit Rückschein versand, ist also angekommen. Person A würde gerne klagen, kennt sich damit aber nicht gut aus und fürchtet, dass die Kosten, wenn die Klage scheitert, noch höher werden als jetzt schon. Gibt es da eventuell Instituionen, an die sich Person A als Unterstützer was Klage etc. angeht wenden könnte?

@ Power-dodge

Person A, Student und ohne Job (Praktikum aktuell, aber erst seit Oktober, Pflichtpraktikum, weiterhin erhalt von BAföG wiegt ab, ob sie es darauf ankommen lassen sollte. Zu pfänden gebe es tatsächlich nichts. Falls aber vor der Tür Eintreiber stehen würden, müsste Person A sie hereinlassen? Wie lange könnten sich pfändungsversuche ziehen?

Vielen Dank für eure Beiträge.


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Wenn ich was rechtliches zu klären habe, gehe ich zum Anwalt, dafür habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Wer keine hat, kann trotzdem zum Anwalt gehen. Wenn örR die Prozesse verlieren, müssen die bezahlen, wenn man selbst verliert, bleibt man auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen. Wer kein Geld hat, kann Gerichtskostenhilfe beantragen, sollte bei Bafögbeziehern möglich sein. Sowas klärt der Anwalt gleich mit, eine Erstberatung kostet sowieso nicht viel, die sollte man sich leisten. Recht ist leider nicht immer umsonst zu haben. Wer sich sicher ist, sollte auf  den Anwalt nicht verzichten.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Hier zeigt sich leider deutlich, wie gierig und asozial dieser Verein ist. Dass Bescheinigungen erst Nachträglich von den entsprechenden Ämtern beim Beitragsservice ankommen, ist unvermeidbar. Das trotzdem keine Beitragspflicht besteht, wollen die nicht anerkennen, weil rückwirkendes Anerkennen gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Dieser grobe Fehler in ihrem sturen Gesetz trägt mit entscheidend dazu bei , dass sie sich stetig zunehmender Unbeliebtheit steigernd bis zum Hass erfreuen. Auf der einen Seite Befreiungen als soziale Wohltat gewähren , diesen Pluspunkt aber mit Verweigerung der rückwirkenden Gewährung wieder kaputt machen . Erst einen Schritt vor und danach gleich wieder drei Schritt zurück. Toll!
Der BS würde sich besser stellen , wenn er berechtigte Bescheinigungen rückwirkend akzeptiert und so finanziell etwas nachgibt.
Dadurch würde er sich wenigstens noch ein paar Zahler bei ohnehin schon mieser Laune halten können. Nein da geht absolut kein Weg rein und man provoziert lieber noch mehr Unmut und rekrutiert damit ständig neue Trotzreaktionen in Form von gar nichts mehr zahlen wollen. Mit ihrer maßlosen Habgier , Arroganz und Überheblichkeit steuern sie immer schneller in die Sackgasse und merken es einfach nicht.
Wenn Dummheit weh täte , schlimm die ständigen Schmerzschreie . Um Freimersdorf müsste eine Lärmschutzwand gebaut werden , "natürlich auf Kosten der Beitragszahler".


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K
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Update: Person A hat Nachricht erhalten, dass ihr Anliegen nun geprüft wird. Person A hat aber auch die Erinnerung bekommen, dass ab März wieder eine Gebühr fällig wäre. Eine Befreiung von BAföG bekommt Person A bis dahin aber nicht. Macht es Sinn, sich auf den Widerspruch zu beziehen, der generell ein Widerspruch ist, oder soll erneut Widerspruch eingelegt werden?


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Person A zieht außerdem zum 01.März um. Was passiert, wenn sie der GEZ den Umzug nicht meldet und den Zweitwohnsitz, für den bereits Gebühren gezahlt werden, als einzigen Wohnsitz angibt?

Viele Grüße und Dank im Voraus


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