Mittlerweile ist es aber auch schon ein wenig unübersichtlich geworden - selbst für Foristen, die hier täglich unterwegs sind und nur darauf warten, dass Ermano Geuer endlich zum Zuge kommt.
Da die LRA von sich aus bereits auf Verschleppung setzten, sollte man zusehen, dass man möglichst schnell den kostengünstigen Teil des Prozederes hinter sich bringt.
Das Dingen dann abheften und warten, bis die Mahnung kommt.
Diese dann abheften und warten, bis der Bescheid eintrudelt.
Diesem dann widersprechen im Rahmen eines Widerspruchs mit sofortiger Begründung. Da erst nur eine Widerspruch ohne Begründung abzuliefern, weil man erst einmal nur die Frist nicht verschlafen möchte, ist m. E. nach all den Infos, die man hier aus dem Forum ziehen kann, nicht notwendig. Das verzögert die Sache nur zu sehr und die Anstalten sollen doch richtig Dampf bekommen, oder?
Somit hat die LRA etwas in der Hand, womit sie arbeiten kann und sollte. Wenn sie dann nach drei Monaten noch immer nicht reagiert hat, sofort und ohne Vorwarnung Untätigkeitsklage beim für Dich zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Möglicherweise kritzeln die sich dann, wenn die Klage bei der LRA ins Haus flattert, auf die Schnelle einen Widerspruchsbescheid zusammen. Je mehr aber diesen Weg beschreiten, um so mehr machen die Herrschaften sich beim Verwaltungsgericht unbeliebt. Also, auf ins Gefecht!
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"