Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ablehnungsbescheid der Arge maßgebend für Befreiung  (Gelesen 9391 mal)

t

themob

Eher Unwissenheit, Begriffsterminologie unbekannt, auch Faulheit, sich tief in die allgemeine Sachlage einzuarbeiten.

Unwissenheit ist nicht tragisch - im Netz bekommt Person A alle nötigen Antworten, Formulare etc.

Begriffsterminologie und allgemeine Sachlage - da gibts für Person A nur eines: Faulheit überwinden und sich dem Problem stellen.

Alle Hintergrundinfos sammeln, Liste machen, Formulare ausdrucken, Unterlagen zusammenstellen.

Wenn Person A nun also weiß das Anspruch besteht, muss Person A sich nur grundsätzlich entscheiden.

Google:
aufstockende Leistung beantragen
arbeiten und alg 2
etc

oder sowas hier:
http://www.hartz-iv.info/erwerbstaetigkeit-und-alg-ii.html

Viel Glück


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Ich will ungern euer Zwiegespräch stören (wenn es ganz unpassend ist, möge man den Thread evtl. splitten) , allerdings möchte ich bei diesem Beitrag noch einmal einhaken.

zweitens hat es offensichtlich wenig Sinn, gegen geltend(gemacht)es Recht zu boykottieren, schon gar nicht im Alleingang.

Weshalb nicht?
Ich nenne dir mal ein konkretes Beispiel. Zur Einführung der eGK (Elektronische Gesundheitskarte) haben die Krankenkassen uns Versicherte dazu gedrängt, ihnen ein biometrisches Passbild auszuhändigen, damit die alte (noch gültige) Versichertenkarte gegen die eGK getauscht werden kann.
Viele Versicherte wollten und konnten sich allerdings mit der eGK nicht anfreunden. Dies hatte die unterschiedlichsten Gründe (Datenschutz, gläserner Patient, etc.). Trotz geltendem Recht (eGK Pflicht), wollten sich einige Versicherte (inklusive mir) dieser Diktatur nicht fügen und haben gegen die eGK Widerspruch eingelegt. Aus den Widersprüchen wurden (leider) nur wenige Klagen und einige Klagen wurden von den Sozialgerichten auch mittlerweile abgewiesen. Dennoch sind aber immer noch einige Klagen bei den Gerichten ansässig (inklusiver meiner  ;D) und ein kleiner Teil an Bürgern gibt nicht auf.
Und das obwohl Sozial- und Verwaltungsrecht auf Dauer zermürbend ist (die Krankenkassen verzögern absichtlich Klagen und aufgrund der Überlastung der Gerichte, kommt es dort auch noch zu Verzögerungen). Jeder einzelner Kläger ist Einzelkämpfer und in den höheren Instanzen ist Rechtsbeistand notwendig und somit gehen die Verfahren auch noch ordentlich ins Geld.

Eine abschließende Zusammenfassung. Über 65% der Versicherten besitzen mittlerweile eine eGK (die Krankenkassen sind mit dem bisherigen Rollout sehr zufrieden und forcieren weiter die Umstellung). Die Sozialgerichte haben deutlich gemacht, dass sie positiv der eGK gestimmt sind und machen keinen Hehl daraus, auch weitere Klagen abzuschmettern. Noch hat Karlsruhe nicht entschieden, aber leider ist der Weg dorthin sehr steinig und die Erfolgsaussichten sind wohl überschaubar.
Und dennoch mache ich weiter mit meiner Klage, warum nur?

Das nämlich verschiebt das Problem nur nach später und macht es damit größer, am längeren Hebel ist derjenige mit dem Recht im Rücken.
Bevor das Recht nicht geändert wird, ist guter Rat teuer..
Das lese ich aus diesem Text heraus, der den Anstalten alle Macht in die Hand gibt, ihre Forderungen durchzusetzen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=2#det283166

Auch die "Macht" der Landesrundfunkanstalten (LRA) ist nicht undendlich. Ja, Intendanz und Politik haben den LRA einige Befugnisse zugeschachert. Allerdings ist ein Rundfunkstaatsvertrag nicht in Stein gemeißelt und unabänderbar. Wenn die Verantwortlichen nicht von selbst begreifen, was sie hier „verbrochen” haben, dann muss ihnen dies ein deutsches Gericht klar machen. Es wäre nicht das erste Gesetz, welches einer genauen Überprüfung beim BVerfG nicht standhalten würde.

dasselbe wenn jemand Schulden macht, werden die nicht einfach so erlassen.
Dann werden sie eben den Vollstreckungsbescheid durchlassen, UND?
dann werden sie eben den GV schicken, UND?

Ja UND, wie lautet die Konsequenz?


Abschließend sei noch gesagt, ich respektiere und akzeptiere wenn Bürger aus welchen Gründen auch immer nicht den Klageweg bestreiten möchten.
Und wer sich befreien lassen kann, soll die Befreiung auch unbedingt beantragen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

R
  • Beiträge: 39
danke observer,

du hast schon recht, es muss Gegenwind kommen. : Wer allerdings keine GEZ-Gebühr bezahlt,bekommt Besuch vom staatlichen Vollstrecker-Finanzamt. Die haben ja den Vollstreckungsauftrag.

Habe inzwischen den Antrag gestellt, aber es ist noch nichts entschieden, warte auf die Sache.
Inzwischen wieder nur Zahlungsaufforderungen, nichts Großes.
Habe diesen Kommentar gefunden, kann nicht beurteilen, auf welchem Stand wir heute sind und ob das was bahnbrechend neues für diesen Strang ist:
Zitat

GEZ-Gebühr zurückverlangen. Neue Rundfunkabgabe erst gar nicht zahlen. – Zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine EX-NDR-Mitarbeiterin,”Dr.” Anna Terschüren, die ihre Doktorarbeit über die Rechtmäßigkeit der TV-Steuer geschrieben hat.

http://youtu.be/BIdjm-8J5XI

Es wurden und werden Zahlungsaufforderungen für den Rundfunkbeitrag versendet, jedoch keine widerspruchsfähigen Rundfunkbeitrags-bescheide. Der neue Rundfunkbeitrag wird erst dann gezahlt, wenn ein Beitragsbescheid vorliegt. Eine Anmeldebescheinigung oder eine Zahlungsaufforderung ist kein Beitragsbescheid.

Warum handeln der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalten so? Ganz einfach: Wenn kein Beitragsbescheid erlassen wird, können die Bürger keinen Widerspruch einlegen und ohne Widerspruch gibt es keine Klagen gegen die Rundfunksteuer. Deshalb versucht der Beitragsservice, die Bürger zum Zahlen ohne Beitragsbescheid aufzufordern!

Widerspruchstext

Dem Beitragsbescheid fehlt es an der Rechtsgrundlage. Dem Gesetzgeber steht eine Kompetenz für die Erhebung des Rundfunkbeitrags seit dem 01.01.2013 nicht zu, da es sich um eine Steuer und nicht um einen Beitrag handelt.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist daher verfassungswidrig und der oben genannte Beitragsbescheid ist somit aufzuheben.

SIXT kalgt hiergegen:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/sixt-rundfunkbeitrag100.html

Gibt es hierzu andere Erkenntnisse ?

Denke, das hatten wir schon...




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2013, 04:26 von Rumpel Stilzchen«

R
  • Beiträge: 39
noch jemand auf Sendung?
Wollte eigentlich weiter machen hier, da alles noch am Laufen ist.
Das Problem ist, dass der Jobcenter ewig lange braucht, um eine Entscheidung zu fällen, das dauert jetzt schon seit Mai. Immer wieder wollten sie ein weiteres Dokument haben. Ich reiche nach, aber es bewegt sich nichts,
 Habe daher von der Gebührenzentrale Bescheid bekommen, der Antrag sei abgelehnt worden.
 Widerspruch formlos, bin ich eben dabei zu schreiben...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben