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Autor Thema: Ablehnungsbescheid der Arge maßgebend für Befreiung  (Gelesen 9401 mal)

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wie läuft das eigentlich:
Wer einen Härtefallantrag auf Befreiung gestellt hat, muss einen ablehnenden Bescheid der arge vorlegen, aus dem hervorgeht, um welchen Betrag das einkommen die Bedarfsgrenze überschreitet.

Wenn im Gegenteil also die Arge Hilfe zum Lebensunterhalt gewähren würde, hätte das dann auch die Ablehnung des Härtefallantrages zur Folge?
Komische Logik, so jedenfalls habe ich das verstanden..


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Wer einen Härtefallantrag auf Befreiung gestellt hat, muss einen ablehnenden Bescheid der arge vorlegen, aus dem hervorgeht, um welchen Betrag das einkommen die Bedarfsgrenze überschreitet.

Wieso muss?! Bei der Härtefall-Regelung ist ein Beispiel von Härtefall, aber das Beispiel sind nicht alle Härtefälle. Sieh mal das Gesetz (§ 4 Abs. 6 RBStV).


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@SophiaO.:

"MUSS" bedeutet hier, dass eine solche Aufforderung eingetroffen ist, nachdem der Härtefall-Antrag (formlos) eingereicht wurde. Das heißt, SA oder Arge- alle Unterlagen über die finanzielle Situation beibringen, was so schon rein vom Aufwand her ein Unding ist.

Allein mein geringes Einkommen genügt nicht, ich müsste meine bescheidenen Rücklagen sowie mein KFZ angeben und auch verwenden -für später zurücklegen nicht möglich- man wird in die Armut gezwungen.

 Ablehnung auf breiter Ebene vorhersehbar. Insofern war das mit dem Härtefall-Antrag eher ein Witz.


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Ablehnung auf breiter Ebene vorhersehbar. Insofern war das mit dem Härtefall-Antrag eher ein Witz.

Kein Witz, sondern ein Schritt zum Ziel. Sie sollen den Antrag ablehnen, mal sehen mit welcher Begründung. Du kannst auch widersprechen. und wieder sehen wir die Begründung.

Etwas ist, was die Anstalten erzählen (ein Bescheid über Sozialleistung sei für Härtefallregelung nötig), etwas Anderes ist das Gesetz.


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Sie lehnen den Antrag ja gar nicht ab, sondern verlangen eine Bescheinigung der Arge über die finanziellen Verhältnisse, wobei sicher bis ins letzte Detail alle Unterlagen zu beschaffen und Verhältnisse offen zu legen sind, ein logistisch aufwändiges Unterfangen.

Wer dann etwas Rücklagen besitzt oder ein Auto, gilt ohnehin als zahlungsfähig. Man wird erst mal in die Armut getrieben, dann kann man über eine Befreiung nachdenken.Vorher jedoch wird erstmal kassiert.

Sie werden sich darauf berufen, dass die Bescheinigung der Arge ja nicht beigebracht wurde und  sind somit rechtlich befugt.


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Sie lehnen den Antrag ja gar nicht ab, sondern verlangen eine Bescheinigung der Arge über die finanziellen Verhältnisse, wobei sicher bis ins letzte Detail alle Unterlagen zu beschaffen und Verhältnisse offen zu legen sind, ein logistisch aufwändiges Unterfangen.

Wer dann etwas Rücklagen besitzt oder ein Auto, gilt ohnehin als zahlungsfähig. Man wird erst mal in die Armut getrieben, dann kann man über eine Befreiung nachdenken.Vorher jedoch wird erstmal kassiert.

Sie werden sich darauf berufen, dass die Bescheinigung der Arge ja nicht beigebracht wurde und  sind somit rechtlich befugt.

Ja, wer Rücklagen, ein Auto, oder eine Wohnung hat, gilt auch dann als reich, wenn er unter dem Existenzminimum wegen niedrigem Einkommen lebt. In diesem Sinne sind Empfänger von Sozialhilfe reicher als manche "Reiche".

Aber Du hast etwas wesentliches nicht verstanden, und ich bin überdrüssig, die Sache zu wiederholen, für die Katze.

Ja, sie werden den Antrag ablehnen, UND?!

Und wenn Du einen Bescheid bekommst und widersprichst, werden sie auch den Widerspruch ablehnen. UND?!

Also, ich glaube, mit Deiner Einstellung, gibt es nur eine Möglichkeit: ZAHLEN!

Bitte, zahle und jammere nicht.


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erstens habe ich nicht gejammert, sondern eine Auskunft haben wollen,..

zweitens hat es offensichtlich wenig Sinn, gegen geltend(gemacht)es Recht zu boykottieren, schon gar nicht im Alleingang.

Das nämlich verschiebt das Problem nur nach später und macht es damit größer, am längeren Hebel ist derjenige mit dem Recht im Rücken.
Bevor das Recht nicht geändert wird, ist guter Rat teuer..
Das lese ich aus diesem Text heraus, der den Anstalten alle Macht in die Hand gibt, ihre Forderungen durchzusetzen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=2#det283166
 
dasselbe wenn jemand Schulden macht, werden die nicht einfach so erlassen.
Dann werden sie eben den Vollstreckungsbescheid durchlassen, UND?
dann werden sie eben den GV schicken, UND?
dann werden sie eben pfänden UND?


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erstens habe ich nicht gejammert, sondern eine Auskunft haben wollen,..

zweitens hat es offensichtlich wenig Sinn, gegen geltend(gemacht)es Recht zu boykottieren, schon gar nicht im Alleingang.

Das nämlich verschiebt das Problem nur nach später und macht es damit größer, am längeren Hebel ist derjenige mit dem Recht im Rücken.
Bevor das Recht nicht geändert wird, ist guter Rat teuer..
Das lese ich aus diesem Text heraus, der den Anstalten alle Macht in die Hand gibt, ihre Forderungen durchzusetzen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=2#det283166
 
dasselbe wenn jemand Schulden macht, werden die nicht einfach so erlassen.
Dann werden sie eben den Vollstreckungsbescheid durchlassen, UND?
dann werden sie eben den GV schicken, UND?
dann werden sie eben pfänden UND?

Gut. Dann zahle!

Auskunft gibt man jemandem, der nicht verstehen will, nicht, wenigstens nicht gratis. Und Deine Auskunft ist völlig wertlos.

Deine Erscheinung im Forum ist, was sich die Rundfunkanstalten wünschen. Vielleicht bist Du außerhalb des Forums doch jemand, der bei den Rundfunkanstalten oder beim Beitragsservice arbeitet.

Genau das wollen die Rundfunkanstalten: Würstchen, die ihr Recht, sich gegen Verwaltungsakte zu wehren, nicht wahrnehmen; Würtschen, die nicht mal verstehen, dass sie dieses Recht laut dem Gesetz haben.


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Nach meiner Einschätzung dürfte gerade bei Geringverdienern eine Klage besonders aussichtsreich sein, weil sie bezogen auf ihre finanziellen Mittel besonders belastet werden.


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Nach meiner Einschätzung dürfte gerade bei Geringverdienern eine Klage besonders aussichtsreich sein, weil sie bezogen auf ihre finanziellen Mittel besonders belastet werden.

Ich meine, es ist sogar schädlich, wenn Menschen wie "Rumpel Stilzchen" Widerspruch einlegen und klagen, falls er wirklich betroffen ist und nicht hier ein Theater veranstaltet. Wer solche Kampfmoral hat, wird nur verlieren und ungünstige Präzedenzfälle schaffen.

Das beste, was er tun kann, ist: Klappe halten und zahlen.


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six2seven

 Das beste, was er tun kann, ist: Klappe halten


Hallo Sofi O

...das Gleiche wollte ich Dir auch raten.



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themob

@six2seven - vielen Dank Du hast mir aus dem Herzen gesprochen

Sie lehnen den Antrag ja gar nicht ab, sondern verlangen eine Bescheinigung der Arge über die finanziellen Verhältnisse, wobei sicher bis ins letzte Detail alle Unterlagen zu beschaffen und Verhältnisse offen zu legen sind, ein logistisch aufwändiges Unterfangen.

Wer dann etwas Rücklagen besitzt oder ein Auto, gilt ohnehin als zahlungsfähig. Man wird erst mal in die Armut getrieben, dann kann man über eine Befreiung nachdenken.Vorher jedoch wird erstmal kassiert.

Sie werden sich darauf berufen, dass die Bescheinigung der Arge ja nicht beigebracht wurde und  sind somit rechtlich befugt.

Ich versuche nochmal an diesem Punkt anzuknüpfen:

Es ist alleine abhängig von der Vorgehensweise von Person A.

Variante 1:
Schriftlicher Befreiungsantrag wegen finanzieller Härtefallregelung mit eigener schriftlichen Begründung, evtl. zusenden unrelevanter Dokumente die Firma y nicht interessieren

Ergebnis: Voraussichtlich wird Person A ein nettes Schreiben der Firma y bekommen das für Firma y nicht ersichtlich ist, dass es sich um einen finanziellen Härtefall handelt da die notwendigen "vorzulegenden Unterlagen" nicht dabei waren. Wahrscheinlich steht dann noch geschrieben Person A hätte 4 Wochen Zeit diese Unterlagen nachzureichen. Sollte dies nicht geschehen, müsste man den Antrag ablehnen.

Variante 2:
Original Befreiungsantrag ausfüllen, Grund 440 ankreuzen, den "ablehnenden Bescheid", aus dem die Höhe der Überschreitung ersichtlich ist (nicht mehr als 17,98 €). Oder eine Bescheinigung der Behörde das man Leistungsanspruch hätte (die Person A aber ablehnen kann wenn Sie es möchte) da es nur um die berühmte "Bescheinigung zur Vorlage.........." geht). Was Person A aber trotz eigener Ablehnung der Leistung bekommt, ist die "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" . (Behördengänge, Antrag stellen etc.)

Ergebnis: Sind die Voraussetzungen gegeben, kann Person A mit dem Original Befreiungsantrag und dem Original der Behörde alles an die Firma y schicken. Befreiung wird genehmigt.

Variante 1 trägt dazu bei, Zeit und Mühe zu investieren, die von Anfang an zur Ablehnung durch Firma y führt. Weiterer Zeitaufwand danach nötig, hat Person A echtes Interesse eine Befreiung zu bekommen. Wenn das Interesse nicht vorliegt, warten bis Ablehnungsbescheid der Firma y kommt. Möglichkeit Widerspruch einzulegen (was aber nur zum Erfolg führen könnte, wenn Person A die "vorzulegenden Unterlagen" beibringt)
Nichts anderes als diese Unterlagen interessiert die Firma y, wie Gerichte das sehen bei Klage, kann ich mir denken.

Variante 2 bedeute nichts anderes als das Person A sich einfach an die Spielregeln der Firma y hält, entsprechende Behördengänge durchführt, die Nachweise erbringt und befreit wird. (Dazu muss Person A sich leider der hiesigen Bürokratie stellen)

Ist Person A an einer Befreiung interessiert, sollte Person A die Variante 2 wählen.
Ist Person A an Widerspruch und Klage interessiert, wählt Person A die Variante 1.

Firma y ist stark daran interessiert, dass viele Personen Variante 1 wählen und danach dieser Personenkreis wegen der nachfolgenden Schreiben und eventueller Sinnlosigkeit, was dieser Personenkreis zu erkennen glaubt, es akzeptieren.

Person A sollte berücksichtigen wo sein Ursprungsinteresse liegt.
Die Befreiung von Person A oder die Freude eine evtl Widerspruchsmöglichkeit zu bekommen.

Wenn Person A nicht alleine die bürokratische Hürde nehmen kann, gibt es hier noch Tips: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5609.0.html


Der Einwand von Person A bezüglich Rücklagen oder KFZ ist nicht ganz berechtigt. Erstens gibt es einen Grundfreibetrag von bis zu "Lebensalter x 150€" und ein angemessenes Fahrzeug für jeden Erwerbsfähigen im Wert von bis zu 7.500 € das als Vermögen nicht einzusetzen ist.

Darum würde es aber auch nicht gehen, sondern ausschließlich um den Nachweis das Person A unter dem Härtefallgrund fällt und den Nachweis zur Befreiung bekommt.

Wenn ich mir die Beiträge durchlese denke ich eher das Person A den Hintern in die Höhe bekommen muss. Auch wenn Person A es vom Aufwand her als ein Unding bezeichnet, liegt es trotzdem ganz allein an Person A es zu machen, oder eben nicht.

Wenn Person A es nicht macht, hat eine Firma in Y und Z eben recht mit der Vermutung das wenn die Hürde höher gelegt wird für die bequemen Leute, Sie es eben nicht machen. Und ein formloser Antrag bringt denen nur ein zufriedenes Lächeln aufs Gesicht.

Allerdings gibt es eben auch Leute die es nicht alleine schaffen oder es nicht wissen (Rentner) und da ist es verwerflich was die machen.



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danke für die konstruktiven Beiträge.
Da ist also doch noch ein Funken drin...
Angenommen, Person A ist lediglich mit der Materie an sich überfordert, aber bei der geringsten Aussicht, d.h. wenn es nicht von vorne herein sinnlos ist, durchaus willens, auch schwierige Behördengänge- notfalls mit einem Mitgänger zu absolvieren.  Scham und dergleichen liegen nicht vor. Eher Unwissenheit, Begriffsterminologie unbekannt, auch Faulheit, sich tief in die allgemeine Sachlage einzuarbeiten.

Weitere Schritte wären demnach:
Person A fragt telefonisch nach, welche Unterlagen genau erforderlich sind, bringt diese dann zu einem Termin mit.
Wie wäre ungefähr die Fragestellung der Arge gegenüber?





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themob

danke für die konstruktiven Beiträge.
Da ist also doch noch ein Funken drin...
Angenommen, Person A ist lediglich mit der Materie an sich überfordert, aber bei der geringsten Aussicht, d.h. wenn es nicht von vorne herein sinnlos ist, durchaus willens, auch schwierige Behördengänge- notfalls mit einem Mitgänger zu absolvieren.  Scham und dergleichen liegen nicht vor. Eher Unwissenheit, Begriffsterminologie unbekannt, auch Faulheit, sich tief in die allgemeine Sachlage einzuarbeiten.

Weitere Schritte wären demnach:
Person A fragt telefonisch nach, welche Unterlagen genau erforderlich sind, bringt diese dann zu einem Termin mit.
Wie wäre ungefähr die Fragestellung der Arge gegenüber?

Person A sollte sich als erstes über die Hintergründe informieren.

Person A kann z.B. hier alles wahrheitsgemäß angeben und ausrechnen um zu sehen was als Ergebnis rauskommt. Es ist ein erster Anhaltspunkt und wichtig für die weitere Vorgehensweise.

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php#

Je nach Ergebnis muss Person A dann den nächsten Schritt gehen.

Niemand kennt die Verhältnisse von Person A besser wie Person A  ;D

Es gibt auch noch das Thema aufstocken.....

Wäre zum Beispiel hier nachzulesen:  http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596982f074a601.php

Aber immer Step by Step..... zum Glück gibt es ja alle Infos schön im Internet zu finden


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danke themob

laut dieser Online-Berechnung hat Person A  Anspruch auf 654€ 
Sicher würden noch mehr Daten abgefragt werden, aber als Anhaltspunkt...


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