@six2seven - vielen Dank Du hast mir aus dem Herzen gesprochen
Sie lehnen den Antrag ja gar nicht ab, sondern verlangen eine Bescheinigung der Arge über die finanziellen Verhältnisse, wobei sicher bis ins letzte Detail alle Unterlagen zu beschaffen und Verhältnisse offen zu legen sind, ein logistisch aufwändiges Unterfangen.
Wer dann etwas Rücklagen besitzt oder ein Auto, gilt ohnehin als zahlungsfähig. Man wird erst mal in die Armut getrieben, dann kann man über eine Befreiung nachdenken.Vorher jedoch wird erstmal kassiert.
Sie werden sich darauf berufen, dass die Bescheinigung der Arge ja nicht beigebracht wurde und sind somit rechtlich befugt.
Ich versuche nochmal an diesem Punkt anzuknüpfen:
Es ist alleine abhängig von der Vorgehensweise von Person A.
Variante 1:
Schriftlicher Befreiungsantrag wegen finanzieller Härtefallregelung mit eigener schriftlichen Begründung, evtl. zusenden unrelevanter Dokumente die Firma y nicht interessieren
Ergebnis: Voraussichtlich wird Person A ein nettes Schreiben der Firma y bekommen das für Firma y nicht ersichtlich ist, dass es sich um einen finanziellen Härtefall handelt da die notwendigen "vorzulegenden Unterlagen" nicht dabei waren. Wahrscheinlich steht dann noch geschrieben Person A hätte 4 Wochen Zeit diese Unterlagen nachzureichen. Sollte dies nicht geschehen, müsste man den Antrag ablehnen.
Variante 2:
Original Befreiungsantrag ausfüllen, Grund 440 ankreuzen, den "ablehnenden Bescheid", aus dem die Höhe der Überschreitung ersichtlich ist (nicht mehr als 17,98 €). Oder eine Bescheinigung der Behörde das man Leistungsanspruch hätte (
die Person A aber ablehnen kann wenn Sie es möchte) da es nur um die berühmte "Bescheinigung zur Vorlage.........." geht). Was Person A aber trotz eigener Ablehnung der Leistung bekommt, ist die "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" . (Behördengänge, Antrag stellen etc.)
Ergebnis: Sind die Voraussetzungen gegeben, kann Person A mit dem Original Befreiungsantrag und dem Original der Behörde alles an die Firma y schicken. Befreiung wird genehmigt.
Variante 1 trägt dazu bei, Zeit und Mühe zu investieren, die von Anfang an zur Ablehnung durch Firma y führt. Weiterer Zeitaufwand danach nötig, hat Person A echtes Interesse eine Befreiung zu bekommen. Wenn das Interesse nicht vorliegt, warten bis Ablehnungsbescheid der Firma y kommt. Möglichkeit Widerspruch einzulegen (was aber nur zum Erfolg führen könnte, wenn Person A die "vorzulegenden Unterlagen" beibringt)
Nichts anderes als diese Unterlagen interessiert die Firma y, wie Gerichte das sehen bei Klage, kann ich mir denken.
Variante 2 bedeute nichts anderes als das Person A sich einfach an die Spielregeln der Firma y hält, entsprechende Behördengänge durchführt, die Nachweise erbringt und befreit wird. (Dazu muss Person A sich leider der hiesigen Bürokratie stellen)
Ist Person A an einer Befreiung interessiert, sollte Person A die Variante 2 wählen.
Ist Person A an Widerspruch und Klage interessiert, wählt Person A die Variante 1.
Firma y ist stark daran interessiert, dass viele Personen Variante 1 wählen und danach dieser Personenkreis wegen der nachfolgenden Schreiben und eventueller Sinnlosigkeit, was dieser Personenkreis zu erkennen glaubt, es akzeptieren.
Person A sollte berücksichtigen wo sein Ursprungsinteresse liegt.
Die Befreiung von Person A oder die Freude eine evtl Widerspruchsmöglichkeit zu bekommen.
Wenn Person A nicht alleine die bürokratische Hürde nehmen kann, gibt es hier noch Tips: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5609.0.html
Der Einwand von Person A bezüglich Rücklagen oder KFZ ist nicht ganz berechtigt. Erstens gibt es einen Grundfreibetrag von bis zu "Lebensalter x 150€" und ein angemessenes Fahrzeug für jeden Erwerbsfähigen im Wert von bis zu 7.500 € das als Vermögen nicht einzusetzen ist.
Darum würde es aber auch nicht gehen, sondern ausschließlich um den Nachweis das Person A unter dem Härtefallgrund fällt und den Nachweis zur Befreiung bekommt.
Wenn ich mir die Beiträge durchlese denke ich eher das Person A den Hintern in die Höhe bekommen muss. Auch wenn Person A es vom Aufwand her als ein Unding bezeichnet, liegt es trotzdem ganz allein an Person A es zu machen, oder eben nicht.
Wenn Person A es nicht macht, hat eine Firma in Y und Z eben recht mit der Vermutung das wenn die Hürde höher gelegt wird für die bequemen Leute, Sie es eben nicht machen. Und ein formloser Antrag bringt denen nur ein zufriedenes Lächeln aufs Gesicht.
Allerdings gibt es eben auch Leute die es nicht alleine schaffen oder es nicht wissen (Rentner) und da ist es verwerflich was die machen.