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  • GEZ erst Vollstreckung dann Creditreform: 02. August 2014

Autor Thema: Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform?  (Gelesen 13998 mal)

J
  • Beiträge: 2
Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform?
Autor: 02. August 2014, 14:12
Hallo,

suche inzwischen seit Stunden das I-net ab, hab aber nichts gefunden.

Vor 3 Tagen erhielt nun Person A einen erneuten Brief mit einer Forderung von 304,12 für Mai 13 bis jetzt (Juli 14). Allerdings war Person A bis Nov. 13 Hartz 4 , hatte auch Befreiung beantragt und nie Antwort erhalten. Ab Dez. 13 ist Person A umgezogen, hatte Vertag auf alte Wohnung gekündigt, ebenfalls kein Antwortschreiben. Stattdessen schreibt GEZ Person A an neue Anschrift an und verlangt Geld, obwohl Person A keinen neuen Vertrag gemacht hat.
Nun hatte Person A vor 6 Wochen Zwangsvollstreckung ohne Erforg, soll heißen es konnte nichts gefändet werden. Der nette Herr von dieser Behörte sagte noch, jetzt haben Sie erstmal 2 Jahre ruhe. OK, dachte Person A.
Heute erhielt dann Person A ein Schreiben von der Creditreform für den Zeitraum 101.13 bis 31.12.13 , die wollen 188,84 €.
Meine Frage nun :

Ist es rechtens erst die fruchtlose Zwangsvollstreckung und jetzt Creditreform?
Was tun?

Freue mich auf schnelle Antworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 12:29 von DumbTV«

C
  • Beiträge: 342
Wann wurde der Antrag auf Befreiung gestellt und gibt es eine Kopie? Da fehlen einige konktrete Angaben, aber wenn Person A von Januar bis November 2013 ALG II bezogen hat und einen Antrag auf Befreiung gestellt hat, dann sollte sie aus der Nummer raus sein. Denn dann kann es nur noch um den Monat Dezember gehen.
Ob die Vorgehensweise mit dem Inkassobüro juristisch korrekt ist, kann ich nicht sagen, aber sie zeigt einmal mehr, wie sehr der ÖR-Rundfunk bemüht ist mit Druck und Einschüchterung auch die letzten Groschen abzupressen. Dabei sollte alles einfacher werden.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

J
  • Beiträge: 2
Antrag auf Befreiung wurde gleich mit der Anmeldung per Einschreiben versendet (Kopie vorhanden), also im Januar 13. Ab dieser Anmeldung folgten nur noch Rechnungen und anschließend die 1. Mahnung. Person A versuchte telefonisch Kontakt aufzunehmen, allerdings vergebens. Person A schrieb wieder einen Brief mit den Kopien von Arbeitsamt. Keine Reakion seitens der GEZ, nur weiter Rechnungen.
Ende November 13 zog Person in eine andere Stadt, kündigte aber vorher den Vertrag für die alte Wohnung. Neuer Vertrag wurde nie gemacht und seit einiger Zeit bekommt Person A neue Rechnungen für das jetztige Jahr an die neue Adresse mit . Im April 14 wurde eine Zwangsvollstreckung angekündigt gegen die Person A Widerspruch einlegte. Vor 6 Wochen fand die fruchtlose Zwangsvollstreckung statt. Vor 3 Tagen kam Person A wieder eine Rechnung von der GEZ für das Jahr 2013 in Höhe von 304,12€. Sollte wahrscheinlich der Antwortbrief auf den Widerspruch sein.
Heute befand sich der Brief von der Creditreform Mainz mit einem Rechnungsbetrag von 188,84€ für das Jahr 2013 im Briefkasten.
Jeglicher Briefverkehr wurde immer  mit Einschreiben und seit April 14 per Einschreiben mit Rückschein versendet.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...Creditreform wurde schon mehrfach im Forum thematisiert, u.a. hier

Gebührenbescheid von Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52404.html#msg52404

zum allgemeinen "Gebaren" bzgl. nachdrücklicher Eintreibung siehe auch hier:

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...
...und bitte auch mit der Suchfunktion des Forums anfreunden :police: ;)


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G
  • Beiträge: 84
Wenn es bereits eine fruchtlose Zwangsvollstreckung gab, dann kann ein Inkassounternehmen erst recht nichts holen. Die können Mahnungen verschicken und das wars dann. Solche Schreiben landen bei mir ungelesen in der großen Ablage (Papierkorb).


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H
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Heute hat fiktive Person A von der Creditreform einen rechtskräftigen Bescheid bekommen, dass sie bis zum 6.3.15, 241,36 Euro zahlen soll. Also der Gerichtsvollzieher bekam nichts von Person A und und jetzt kommen die so? Was nun?
Übrigens hat Person A einen Antrag auf Beitragsbefreiung oder Minderung gestellt und das nicht um 1. mal. Nur der Drecksverein von Beitragsservice ist ja völlig beratungsresistent. Da wird auf Nichts reagiert, geschweige denn geantwortet!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 23:44 von Bürger«

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Zurücklehnen. Nicht reagieren auf die bis zu 9 Briefe und erstmal ein dreiviertel Jahr Ruhe haben,


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

W
  • Beiträge: 7
Person B konnte jetzt die Creditreform "abwehren"


Edit "Bürger":
Die Anonymisierung des Dokuments musste leider noch ergänzt werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2015, 21:58 von Bürger«

P
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Auf Grund welcher Ausführungen im Schreiben vom 17.011.2015
wurde der Vorgang bei CREDITREFORM eingestellt?

Gruß PRIVATEMAN


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Dies war der Text in Person B's Forderung an die Firma Creditreform

Zitat
Ich fordere somit:
- die Vorlage aller Zustellungsnachweise aller Schreiben.
- Vorlage von Vollmachten im Original für alle im gesamten Verfahren und vor dem Gericht auftretenden "gesetzlichen Vertreter" 
- Vorlage aller unterschriebenen zur Begründung genutzten Verträge (Rundfunkstaatsvertrag ...), Bescheide, Schriftverkehrs etc.
- Zudem Akteneinsicht in alle meine Daten die beim Beklagten in Form einer Handakte oder auch elektronisch vorliegen - usw., usw.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 21:58 von Bürger«

S
  • Beiträge: 86
Aber bitte .. nicht alles auf einmal fordern.  >:D

Man fängt beim Urschleim an .....
Erstmal eine Vollmacht im Original oder beglaubigter Kopie, welche das Inkassounternehmen berechtigt, die Forderung geltend zu machen.

Sollte diese nach Monaten doch mal kommen, dann mit dem nächsten Punkt weitermachen.
Wenn sich das ein wenig zieht, schreiben die sich die Forderung eher als Uneinbringbar in die Bücher.


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  • Beiträge: 2
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
werde berichten wie es weiter geht!  ;)


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Re: Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform?
#12: 03. November 2016, 11:54
Wie ging es bei fiktiver Person weiter?
Meine fiktive Person hat genau die gleiche Geschichte - nimmt die ganze Sache locker in Angriff haha.

Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Re: Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform?
#13: 29. Dezember 2020, 02:42
Querverweis aus aktuellem Anlass
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
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