Halo zusammen,
ich hoffe der Beitrag ist an der Stelle richtig. Einmal angenommen Student A wohnt in einem 1 Zimmer Appartement in einem Wohnheim und bekommt kein BAföG. Student B wohnt im selben Wohnheim, bekommt aber BAföG.
Der Bedarf, der beiden Studenten zusteht, ist 597€. Student B bekommt also, wenn kein Einkommen der Eltern angerechnet werden kann, 597€. Student A stehen 597€ von seinen Eltern zu. Es haben als beide 597€ zur Verfügung. Jetzt aber die Ungleichbehandlung: Student B kann sich von der GEZ befreien lassen. Student A jedoch nicht. So kommt es, dass Student B sozusagen nach seiner "GEZ-Zahlung" (er bekommt sie ja erlassen) noch 597€ zur Verfügung hat, Student B allerdings nur noch 579,02€ (=597€-17,98€).
Ich sehe hier eine Ungleichbehandlung. Wie seht ihr das denn in diesem hypothetischen Fall? Hätte Student B eine Chance irgendwie gegen die Zahlungsaufforderung der GEZ Widerspruch einzulesen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Grüße
Kenny