Hallo, Person B wendet sich heute mal an dieses Forum, in der Hoffnung, einen guten Rat zu bekommen, über die Suche hatte B leider kein ähnliches Problem gefunden (obwohl B sicher ist, das Person A nicht als einzige dieses Problem hat.
Es geht um folgendes:
Person A ist Rentnerin, bekommt eine Rente (Große Witwenrente und Zusatzrente) von insgesamt 850€. Sie bezieht keine sonstigen sozialen Leistungen. Nach Abzug von Miete, Telefon, Umlagen bleiben Ihr im Monat ca. 150€ zum leben. Person A ist zudem schwerbehindert (Ausweis, 100%), stumm aufgrund einer Kehlkopfkrebs-OP, und z.Zt stark sehbehindert (Grauer Star, 1. OP ist am 25. September).
Bis zum 31.12.2012 war sie von der GEZ-Gebühr dauerbefreit. Seit 1.1.2013 soll sie nun den Mindestbetrag (5,99€) monatlich zahlen. 2 Einsprüche wurden bis jetzt abgelehnt, mit eben dem Hinweis, das sie keinerlei soziale Leistungen bezieht (formloses Standardschreiben). Mein Argument, das sie aufgrund ihrer niedrigen Rente weniger zum Leben hat als ein Hartz IV-Empfänger wurde ignoriert. 6€ alleridngs bedeuten für Person A schon wieder 1,5 Tage Essen und Trinken.
Wissen Sie, ob es hier schon (Grundsatz)Urteile gibt, auf die man sich berufen könnte, oder wie wir in der Angelegenheit weiter vorgehen könnten? Person A und B stehen vor der Wahl einfach zu zahlen oder die Sache an einen Rechtsanwalt zu geben, und notfalls die Sache von einem Gericht entscheiden zu lassen. Ehrlich gesagt: B hat keine Lust einfach zu zahlen!!!
Person B sieht es nämlich nicht ein, das ein Hartz IV-Empfänger mit monatlich 364€ + freier Miete und bezahlten Umlagen von der GEZ befreit ist, während meine kranke Person A mit all ihren Problemen und lediglich ca. 150€ im Monat zum leben davon noch diese Mindest-Gebühr zahlen soll, zumal sie die ganzen Jahre über befreit war. Das ist sozial absolut ungerecht.
Für einen Tip wäre ich durchaus dankbar.
Mfg.