Erwägungen, mit denen bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Typisierung und Pauschalierung und damit eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden könne, stehen dem Einwand eines Beitragsschuldners, er nehme am Rundfunk nicht teil, jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen.
Verwaltungsvereinfachung,Typisierung,Pauschalierung > UngleichbehandlungEine Typisierung und Pauschalisierung sei unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn die dadurch hervorgerufenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv wäre.
Typische Faktoren, die für eine Diskriminierung Anlass geben können, sind Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Behinderung und
Religion.
Kann die Abneigung gegen ÖRR nicht als Religion definiert werden?
Die Zehn Gebote
1. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.
2. Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren.
3. Du sollst den Tag des Herrn heiligen.
4. Du sollst Vater und Mutter ehren.
5. Du sollst nicht töten.
6. Du sollst nicht ehebrechen.
7. Du sollst nicht stehlen.
8. Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen. --> Ein Beispiel:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/16/tagesschau-diffamiert-anti-euro-partei-afd-als-rechtsextremisten/9. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau.
10.Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut. --> Ein Beispiel:
http://www.abload.de/img/rundfunkbeitrag_gehal5us2a.jpg+
11. Du sollst kein Verstoß gegen das Gesetz oder gute Sitten finanziell unterstützen.