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Autor Thema: Ist es der Widerspruchsbescheid? - und jetzt?  (Gelesen 2419 mal)

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Ist es der Widerspruchsbescheid? - und jetzt?
Autor: 02. September 2013, 12:22
Hallo zusammen,

ich stelle mir gerade eine fiktive Person A vor, die bisher keine GEZ gezahlt hat und auch dieses Jahr sämtliche Infopost des „Beitragsservice“ ignoriert hat, bis auf den Beitragsbescheid, der Mitte Juli per Post kam.
Gegen diesen wurde Ende Juli Widerspruch eingelegt und Person A hat außerdem die Aussetzung der Vollstreckung beantragt.
Mitte August kam ein Brief, der mit drei Sätzen „verfassungsrechtliche Bedenken“ verneinte und sich sonst eher wie eine weitere „Information“ las. Beitragsrückstände ~160€ usw…
Auf die Aussetzung der Vollstreckung wurde garnicht eingegangen.
Person A ist sich unsicher, wie es jetzt weitergeht.
1. Ist dieses Schreiben bereits der Widerspruchsbescheid, gegen den vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden kann?
2. Person A muss nun also wirklich zahlen? (Zahlung unter Vorbehalt?/Konsequenzen bei weiterer Zahlungsverweigerung?)
3. Ist bald der Beitragsbescheid für das nächste Quartal zu erwarten? Gleiches Verfahren wieder oder kann man das irgendwie zusammenfassen?

Ich freue mich über Beiträge, die diese fiktive Situation  ein wenig aufklären und der fiktiven Person A in ihrem Kampf helfen!


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Hallo zusammen,

es gibt Neues von der fiktiven Person A:
1. Person A wird das Antwortschreiben, dass auf den Widerspruch folgte nicht als Widerspruchsbescheid ansehen, weil das Wort da nirgendwo steht.
2. Person A hat zusammen mit dem ersten Widerspruch die Aussetzung der Vollstreckung beantragt. Dieser Antrag ist noch "offen" - weil unbeantwortet (siehe 1.). Also muss Person A bis eine Antwort kommt nicht zahlen???
3. Der nächste Bescheid ist da. Person A wird den bisherigen Widerspruch noch ein wenig erweitern und dann erneut abschicken.

Vllt hat jemand eine Meinung zu Punkt 2?


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Hallo fixfels und herzlich willkommen im Kreise der Aktiven, die sich gegen dieses zunehmende Zwangsabzocke-Unrecht wehren.

Zu 1.: Richtig, ein Widerspruchsbescheid ist als solcher gekennzeichnet und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Einige Beispiele sind unter anderem hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html aufgeführt. Einen Widerspruchsbescheid inkl. eingescannter Rechtsbehelfsbelehrung gibt es hier auch im Forum.

Zu 2.: Hierzu kann vielleicht jemand anderes noch etwas schreiben. Bisher ist mir kein hierzu relevanter Fall bekannt, wo der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einfach "überfahren" worden wäre. Im Gegenteil, einige ÖRR haben sinngemäß geschrieben, dass sie die Vollstreckung erst einmal aussetzen.

Zu 3.: Ja genau, dies wird in den anderen fiktiven Fällen meistens genauso gehandhabt. Zum erneuten Widerspruch wieder zusätzlich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Ist eine Frechheit, dass die ÖRR einfach so fortsetzen.

Weiterhin viel Kraft und Gelingen!


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