Ein Fax zu empfangen ist ja eine Dienstleistung, und sie sind ein Beitragsservice. Ich würde auch gerne den Service anbieten, Geld ohne Leistung zu bekommen, aber der Gesetzgeber hilft mir dabei nicht, Kunden zu gewinnen.
Haha... ja da bin ich total bei dir. Echt eine Schweinerei, dass unsereins nich auch einfach Geld verlangen darf für ein Zwangsabo beim Gesetzgeber ;-)
Vorsorglich wollte ich noch mal darauf hinweisen, damit nicht andere in die Falle gehen.
Nichts desto trotz stelle ich einfach mal folgende Frage(n) in den Raum:
Mir ist natürlich klar, dass der "Service" prinzipiell eine Gebühr berechtigt. Doch wie ist das bei Institutionen, die sich als "öffentliche Hand" deklarieren? Dürfen die das dann überhaupt derart abrechnen?