Die Antworten von Service B sind immer die gleichen Textbausteine. Service B kann keine Gesetzesverstösse erkennen, weil es zur Zeit deren gültiges Gesetz ist. Jeder, der sich in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlt oder andere Gründe hat, kann dagegen klagen, dann wird Service B hoffenlich aufgezeigt, wo die Verstösse liegen. Um seine Stellung nicht zu verschlechtern, kann die Zahlung eingestellt werden. Service B zahlt mit den Beiträgen nicht nur schlechtes Programm, sondern auch beste Anwälte, Gutachter und Politiker, die gegen uns arbeiten und Interesse daran haben, das weiterhin jeder Beiträge zahlt. Wer sich nicht zum Sklaven für dieses Mediensystem machen lassen will, wehrt sich, Informationen gibt es reichlich hier im Forum. Wer die Zeit, Nerven und Geld dafür nicht hat, zahlt 17,98 Euro Beitrag monatlich. Das kann als Schutzgeld angesehen werden, ähnlich wie es in Mafiastrukturen üblich ist. Dann freut sich Service B und lässt einen in Ruhe.
Erst kommen Zahlungsaufforderungen, dann kommt ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite, demzufolge ist innerhalb von 4 Wochen Einspruch einzulegen. Die Begründung kann knapp ausfallen, benutze die Suchfunktion im Forum für Beispiele. Daraufhin folgt der ablehnende Widerspruchsbescheid, gegen den kann innerhalb von 4 Wochen Klage erhoben werden. Zur Zeit dauert das aber, bis so ein Widerspruchbescheid kommt, auch dafür kann über die Suchfunktion mehr Information gefunden werden.
Es ist erforderlich, sich in das Thema einzulesen, nur wer genug Information hat kann wissen was er tut.