1. Zitat: "Die Sender verdienen damit mehr als die Rundfunkanstalten aller anderen Staaten".
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch. Deutschland liegt bei den jährlichen Gesamteinnahmen aus Gebühren pro Haushalt im europäischen Mittelfeld. Den teuersten Rundfunk in Europa leisten sich die Schweiz, Norwegen und Dänemark. Für den Rundfunkbeitrag bieten die Öffentlich-Rechtlichen hierzulande aber auch eine entsprechende Angebotsvielfalt sowie eine in Europa einmalige regionale Verankerung, durch die die Landesprogramme sehr nah am Zuschauer sind. Dies bietet so keine andere europäische Nation.
Zu Satz 1: Die verdienen es nicht. Sie bekommen es, ohne es verdient zu haben
Zu Satz 3: Das Einkommen der Schweizer liegt aber im Durchschnitt über dem der Deutschen
Zu Satz 4: Wird denn diese Angebotsvielfalt tatsächlich verlangt oder wird der Markt nicht etwa ungefragt mit einer Menge Müll überschwemmt?
Aber detaillierter dazu ein Bericht aus dem Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/medien/gebuehren-kroesus-von-europa/7660358.htmlAbgesehen davon halte ich Vergleiche mit dem Ausland immer für eine etwas dubiose Angelegenheit.
Am Beispiel Schweiz: Die Schweizer Wehrpflichtigen (ja, so was haben die da noch) behalten nach Beendigung der Grundausbildung ihre militärische Ausrüstung einschließlich Waffe und bis 2007 auch die Munition (Taschenmunition) zu Hause, um sie sofort für den Kriegsfall – oder für die jährliche FdT – bereit zu haben. Nach kompletter Beendigung des Militärdienstes kann die Waffe gegen ein Entgelt erworben werden.
Ausserhalb geschlossener Ortschaften ist im Gegensatz zu Deutschland (100 km/h) nur eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h erlaubt. Auf Autostrassen gilt 100 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 120 km/h.
In der Schweiz fallen die Geldbußen deutlich höher aus als etwa in Deutschland. Freiheitsstrafen ab einem Jahr werden in der Regel ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h innerorts oder 80 km/h auf der Autobahn ausgesprochen.
So, das übertragen wir jetzt mal locker auf Deutschland! Bin gespannt, wie all das hier ankommt.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"