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Autor Thema: Widerspruch gegen NDR  (Gelesen 11856 mal)

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Widerspruch gegen NDR
Autor: 11. August 2013, 21:36


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Re: Widerspruch gegen NDR
#1: 11. August 2013, 21:54
http://www.betriebsstaettenabgabe.de/aktuelles2013.html#20130811


Der Widerspruch ist exzellent, ein Feuerwerk des Widerstands und eine Pflichtlektüre für jeden.

Zitat
... Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine grundgesetzwidrig erhobene Rundfunksteuer. Dies scheint inzwischen Allgemeingut unter Juriten zu sein. Besonders pikant in diesem Zusammenhang ist die Dissertation Ihrer Noch-Mitarbeiterin, Frau Terschüren. ...

Zitat
... Es mag sein, dass gutachterlich tätige Verfassungsrichter a.D. mittels Rundfunk ihre Allgemeinbildung vertiefen und sich weiterbilden. Die Mediokrität der Wis-sensvermittlung durch Rundfunk jedoch wird hier als inakzeptabel betrachtet, um den steigenden Anforderungen der Softwareentwicklung gerecht zu bleiben. Auch um die Denkfähigkeit durch modulierende Geräuschkulissen zu verbes-sern, wird hier Rundfunk nicht eingesetzt. Denn es ist keineswegs erwiesen, dass rundfunkmediale Geräuschkulissen das Denkvermögen positiv zu beeinflussen vermögen. Im Gegenteil: sie gelten als Störfaktor. ...

 ;D

Leute, ihr müsst es lesen!  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2013, 22:01 von Viktor7«

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Re: Widerspruch gegen NDR
#2: 11. August 2013, 23:10
Zitat
So möchte man doch wissen, welchen besonderen Informationswert die Nachmittagsprogramme des öffentlichen Rundfunks in sich tragen, wenn in „Roten Rosen“ oder „Stürmen der Liebe“ „Wege zum Glück“ aufgezeigt werden, sodass deren Zwangsfinanzierung gegenüber den privaten Rundfunkangebotenen gleichen Kalibers zwingend aus der Schutzklausel des Grundgesetzes sich ergibt.

Zitat
Da nun die Reminiszenzen an den Rechtsstaat allmählich verblassen, wird das Leuchtfeuer medialer Grundversorgung entfacht, damit nicht offenbar wird, dass nur die Petitio principii in Form einer Abgabe sui generis die adäquate Begrün-dung einer Geldleistungspflicht ist, welche dazu verwandt werden soll, den Zu-stand unserer Rechtsordnung durch allerlei medialen Tamtam zu übertünchen, mit anderen Worten: Man weiß nicht, wie man den Rundfunkbeitrag in das fi-nanzverfassungsrechtliche Korsett ohne Blessuren einbetten kann. Vielleicht ist dies schlicht ein Hinweis darauf, dass man hier etwas fundamental Grundgesetz-widriges versucht? In einem freien Land nämlich wäre es den Bürgern überlas-sen, sich die Quellen ihrer Information und ihrer Unterhaltung selbst zu wählen, indem sie für die Nutzung dieser Quellen einen adäquaten Obolus entrichten und nicht für Quellen zahlen müssen, die sie nicht wollen. Das jedenfalls war ursprünglich mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gemeint.
  ;D


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Widerspruch gegen NDR
#3: 12. August 2013, 01:06
Bin noch am lesen, aber ich empfehle jedem, dieses 25 seitige Dokument selbst zu lesen!
Ist sehr interessant, gut formuliert, aufschlussreich, gut zusammengefasst und hält dem Mann sicher erst einmal eine Rückantwort lange fern, da das alles erst einmal bearbeitet (ignoriert) werden muss.
In dem Schreiben gibts Munition ohne Ende.

Und nun nochmal der Link zum Dokument, weil er auf der Seite schwer zu sehen ist:

http://www.betriebsstaettenabgabe.de/briefe/widerspruch_herrmann.pdf


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Re: Widerspruch gegen NDR
#4: 12. August 2013, 08:13
Wie Viktor7 es bereits beschrieb: Ein Feuerwerk des Widerspruchs!

Ich erlaube mir, meine Begeisterung bildlich darzustellen.

Jeder sollte das zur Pflichtlektüre machen.



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Re: Widerspruch gegen NDR
#5: 12. August 2013, 08:23
Alleine die hier eingefügten Auszüge sind schon wahrlich lesenswert. Auch der Stil ist brillant!

Aber, nicht vergessen: Man sollte sich auch durch die knapp 400 Seiten von Frau Terschüren wühlen. Die mögen einem etwas trockener erscheinen als der Widerspruch der hermann gmbh, aber die sind auch wichtig.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Widerspruch gegen NDR
#6: 12. August 2013, 11:29
Hallo,

wollen wir uns bei dem Herrn bedanken?
Emails werden denke ich ausreichen.

Einfach ein herzliches Dankeschön für diesen Widerspruch,
ohne sonst großen Text!?


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Re: Widerspruch gegen NDR
#7: 12. August 2013, 14:25
Zitat
Dass die digitale Revolution aber ermöglicht hat, die Kosten der Nutzung dem tatsächlichen Umfang nach abzurechnen, wird geleugnet, um nutzlose Kosten zu rechtfertigen. Da wird pauschaliert und typisiert, dass sich die grundgesetzlichen Balken biegen, anstatt einfach nur anzuerkennen, dass im digitalen Zeitalter Pauschalierungen und Typisierungen ein Relikt der digitalen Steinzeit sind. Vermutlich aber gärt ein abgrundtiefes Misstrauen im „Rechts-staat“, indem behauptet wird, zur Sicherung der Freiheit der Berichterstattung sei Zwang erforderlich, weil den Bürgern dieses Landes offensichtlich unterstellt wird, nicht die Reife für das Sapere aude zu besitzen. Wenn dem so wäre, wäre es geboten, den Rundfunkbeitrag nicht in medialen Klamauk, sondern in Bildung zu investieren.

Herrlich!  ;D


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Re: Widerspruch gegen NDR
#8: 12. August 2013, 14:45
Herr Herrmann erwähnt in dem Widerspruch, den er als Firma gegen den NDR richtet, auch einen privaten Widerspruch. Ist der auch irgendwo online abrufbar?


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Re: Widerspruch gegen NDR
#9: 12. August 2013, 14:53
Sapere aude ist lateinisch und bedeutet (in der bekannten Interpretation Kants): „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Wörtlich bedeutet das Sprichwort etwa: Wage es, vernünftig zu sein!

Nur zum Verständnis und damit nicht lange gesucht werden muss. ;)

Quelle: Wikipedia



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Re: Widerspruch gegen NDR
#10: 12. August 2013, 15:22
Sapere aude ist lateinisch und bedeutet (in der bekannten Interpretation Kants): „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Wörtlich bedeutet das Sprichwort etwa: Wage es, vernünftig zu sein!

Nur zum Verständnis und damit nicht lange gesucht werden muss. ;)

Quelle: Wikipedia

War Kant denn schon damals bekannt, was da mal auf uns zukommt?!?

Das ist ja schon als visionär zu bezeichnen.


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Re: Widerspruch gegen NDR
#11: 12. August 2013, 17:50
Fakt ist, wir bräuchten dringend mehr Philosophen in der heutigen Zeit, die den Leuten beim selbständigen Denken und Handeln helfen und dazu anregen. Genau das will man aber nicht haben. Nicht selbständig denkende Bürger lassen sich besser auspressen und manipulieren. Mit gehirnvernichtenden Sendungen und manipulativer Berichterstattung wird die Masse handlungsunfähig.

Was "die" jedoch in ihrer Gier nicht bedacht haben ist, dass mit steigendem Druck auch der Widerstand zunehmen wird.


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Re: Widerspruch gegen NDR
#12: 12. August 2013, 18:39
Fakt ist, wir bräuchten dringend mehr Philosophen in der heutigen Zeit, die den Leuten beim selbständigen Denken und Handeln helfen und dazu anregen. Genau das will man aber nicht haben. Nicht selbständig denkende Bürger lassen sich besser auspressen und manipulieren. Mit gehirnvernichtenden Sendungen und manipulativer Berichterstattung wird die Masse handlungsunfähig.

Man kann es ganz einfach auf einen Punkt bringen:

Ein dumm gehaltenes Volk lässt sich leichter regieren!

...und so kurz vor den Wahlen gibt es das Zuckerbrot und danach die Peitsche.


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Re: Widerspruch gegen NDR
#13: 12. August 2013, 21:32
Herr Herrmann erwähnt in dem Widerspruch, den er als Firma gegen den NDR richtet, auch einen privaten Widerspruch. Ist der auch irgendwo online abrufbar?

Es geht hier um die Feststellungsklage Az.: 4 A 5/13 beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, eingereicht Januar 2013. Da laufendes
Gerichtsverfahren ohne Ankündigung der Veröffentlichung darf der Schriftsatz nicht veröffentlicht werden.

Habe ich Korrekturgelesen und Anmerkungen gemacht, das wurde ein über 100 Seiten umfassender Schriftsatz.


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Re: Widerspruch gegen NDR
#14: 13. August 2013, 07:39
Herr Herrmann erwähnt in dem Widerspruch, den er als Firma gegen den NDR richtet, auch einen privaten Widerspruch. Ist der auch irgendwo online abrufbar?

Es geht hier um die Feststellungsklage Az.: 4 A 5/13 beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, eingereicht Januar 2013. Da laufendes
Gerichtsverfahren ohne Ankündigung der Veröffentlichung darf der Schriftsatz nicht veröffentlicht werden.

Habe ich Korrekturgelesen und Anmerkungen gemacht, das wurde ein über 100 Seiten umfassender Schriftsatz.

Danke für die Information. Ich gehe davon aus, dass Ihr uns den Schriftsatz zur Verfügung stellen werdet, wenn es soweit ist. Ich freue mich schon jetzt darauf.


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