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Autor Thema: Rechtskräftiger Bescheid?  (Gelesen 2241 mal)

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  • Beiträge: 3
Rechtskräftiger Bescheid?
Autor: 20. August 2013, 14:49
Liebe Forumsmitglieder,

Person x hat nach Rücksendung der Anmeldebögen Anfang Juli die "Bestätigung der Anmeldung" vom Beitragsservice erhalten in der schon mal die monatlich zu zahlende Summe aufgeführt war.
Anfang August erhielt dieselbe Person ein Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" für den Zeitraum von Januar bis September 2013.
In keinem der beiden Schreiben ist weder das Wort "Bescheid" ersichtlich, noch gibt es eine Widerrufs- bzw. Rechtsbehelfsbelehrung. Damit könnte Person x sie doch eigentlich auch ignorieren, oder?
gruss, wall.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2013, 15:12 von themob«

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  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Rechtskräftiger Bescheid?
#1: 20. August 2013, 20:10
"Bestätigung der Anmeldung" habe ich Anfang August bekommen.
Ich warte jetzt bis Beitragsbescheid kommt. Einfach weiter ignorieren.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
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R
  • Beiträge: 1.126
Re: Rechtskräftiger Bescheid?
#2: 21. August 2013, 09:08
@wall:

Wenn es der Bescheid sein soll, schreiben sie es in die Betreffzeile. Heißt dann derzeit textbausteingemäß: Gebühren/Beitragsbescheid, weil die wohl noch aus dem letzten Jahre einige Fälle mit abfrühstücken wollen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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