Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Rechtskräftiger Bescheid?

Begonnen von wall, 20. August 2013, 14:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wall

Liebe Forumsmitglieder,

Person x hat nach Rücksendung der Anmeldebögen Anfang Juli die "Bestätigung der Anmeldung" vom Beitragsservice erhalten in der schon mal die monatlich zu zahlende Summe aufgeführt war.
Anfang August erhielt dieselbe Person ein Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" für den Zeitraum von Januar bis September 2013.
In keinem der beiden Schreiben ist weder das Wort "Bescheid" ersichtlich, noch gibt es eine Widerrufs- bzw. Rechtsbehelfsbelehrung. Damit könnte Person x sie doch eigentlich auch ignorieren, oder?
gruss, wall.

503

"Bestätigung der Anmeldung" habe ich Anfang August bekommen.
Ich warte jetzt bis Beitragsbescheid kommt. Einfach weiter ignorieren.
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
,,Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer."
"Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten."

Rochus

@wall:

Wenn es der Bescheid sein soll, schreiben sie es in die Betreffzeile. Heißt dann derzeit textbausteingemäß: Gebühren/Beitragsbescheid, weil die wohl noch aus dem letzten Jahre einige Fälle mit abfrühstücken wollen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"