Frage: haben die Radfahrer die Euros für erbrachte Leistung oder für moralische Einstellungen bekommen ? Gefahren sind sie doch wohl.
... und es wurde ja auch fleißig eingeschaltet und sich das Sponsoring angesehen. Was haben die denn jetzt zu jammern? Aber so kann es einem gehen, wenn man ver@rscht wird. Das geht uns andauernd so. Nur mit dem Unterschied, dass die ÖRR die Wahl hatten, ob sie den Fahrradmist noch weiter senden oder nicht und wir nicht die Möglichkeit haben, uns auch finanziell von den Saftläden zu verabschieden.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"