Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wie werden Bundes(verwaltungs)richter ernannt > gewählt?  (Gelesen 3633 mal)

K
  • Beiträge: 2.247
Hallo zusammen,

schon interessant wie man sich - angetriggered über einen (Zwangs-)Rundfunkbeitrag - mit Dingen beschäftigt über die man vormals gar nicht groß weiter nachgedacht/sich befasst hat.

So bekommt man dann nach und nach mit wie unsere "demokratische BundesBananenrepublik" wirklich tickt:

Zitat
Neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt

Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 für den BGH, das BVerwG, den BFH, das BAG und das BSG insgesamt 24 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.

Für den BGH sind fünf Richterinnen und neun Richter, für das BVerwG eine Richterin und zwei Richter, für den BFH ein Richter, für das BAG eine Richterin und drei Richter und für das BSG eine Richterin und ein Richter gewählt worden.

[...]

Wahlvorschläge konnten von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden. Für den BGH, das BVerwG und den BFH ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zuständig, für das BAG und das BSG die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 17.03.2016 > http://www.juris.de/jportal/portal/page/fpgesetze.psml?nid=jnachr-JUNA160300612&cmsuri=%2Fgesetzesportal%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2016, 17:49 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.247
Aha. Dies wirft "unangenehme" Fragen auf:

24 wurden (neu) gewählt; WER und WIEVIELE von WEM vorgeschlagen standen denn insgesamt überhaupt zur Wahl?

Wer suchet - der findet - NICHTS!?:

Zitat
Fachgespräch zur Bundesrichterwahl

Obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung eine immense Bedeutung in unserem Rechtsstaat hat, weiß kaum jemand, wie die Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten, also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht, gewählt werden.

[...]
Intransparentes Auswahlverfahren

Auf einen Richterposten an den Bundesgerichten kann jedoch nicht jede Richterin oder jeder Richter gewählt werden, da Kandidatinnen und Kandidaten sich nicht eigeninitiativ bewerben können. Es bedarf immer eines Vorschlags zur Wahl durch die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses oder durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Die im Auswahlverfahren zu berücksichtigenden Kriterien sind unklar, da das Richterwahlgesetz nur vorschreibt, dass der Richterwahlausschuss die „sachlichen und persönlichen Voraussetzungen“ des Vorgeschlagenen prüft. Ein festgelegtes objektives Anforderungsprofil für Bewerberinnen und Bewerber gibt es nicht. Darüber hinaus werden vakante Stellen nicht ausgeschrieben, so dass es Richterinnen und Richtern an den Amts- oder Landgerichten oft nicht einmal bekannt ist, dass Kandidaten für die Bundesgerichte gesucht werden. Das ist weder nachvollziehbar noch verfassungsrechtlich notwendig.
[...]
Quelle: http://katja-keul.de/infopostbeitraege/expand/584090/nc/1/dn/1/

weiterlesen auf: http://katja-keul.de/infopostbeitraege/expand/584090/nc/1/dn/1/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2016, 17:52 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.247
Zitat
Kritik

Das Richterwahlverfahren wird immer wieder kritisiert, insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens bemängelt und dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spiele. Dementsprechend forderten z. B. die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Böckenförde spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“.

Weiter wird die Unabhängigkeit von der Exekutive diskutiert:
„… In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«.
Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht.
Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat …


[...]
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss

weiterlesen auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
Nach oben