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Autor Thema: Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Jörn Axel Kämmerer, DStR 2016  (Gelesen 9805 mal)

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Mit dem Zwangsbeitrag wird zwar der Rundfunk finanziert, aber er ist dennoch "voraussetzungslos", denn im Gesetz wird nicht festgelegt, was eine Wohnung mit Rundfunk zu tun hat. Begründungen dazu gibt es zwar, aber bebeitragt wird die Wohnung, weil es mobile Empfangsgeräte gibt. Damit werden mMn. alle Begründungen wieder zunichte gemacht.


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wohnungsabgabe.de, 30.10.2016

Zitat
„Das Konturieren eines Sondervorteils scheint auch dem Gericht offenkundig Argumentationsschwierigkeiten zu bereiten; anders lässt sich seine Wortkargheit zu dieser Frage kaum erklären.”

Diesen Eindruck hat Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer in seinem Aufsatz „Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer?” (DStR 41/2016), der sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigt.

„Der offenkundigen Schwierigkeit, einen rundfunkspezifischen Sondervorteil zu identifizieren, begegnet der Staatsvertrag nicht nur durch Schweigen zu diesem Vorteil, sondern auch durch Ausweichen auf eine Art „stellvertretendes Commodum”: Die Rundfunkabgabe wird für das Innehaben einer Wohnung fällig.” [..]

PS:
LibreOffice hat bei der Rechtschreibprüfung nachgefragt, ob anstelle der „Grundversorgungs-Dogmatik” vielleicht „Rundumversorgung-Dogmatik” gemeint sein könnte.

https://wohnungsabgabe.de/bilder/korrekturvorschlag20161030.png
Maschinen sind scheinbar jetzt schon intelligenter als angenommen.

Weiterlesen auf:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20161030.html


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