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Autor Thema: Dann warte ich mal auf den Bescheid des BR auf meinen Widerspruch  (Gelesen 5910 mal)

A
  • Beiträge: 3
Folgender Ablauf:
1.
Gebührenbescheid am 01.06.2013 erhalten.

2.
Mein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid am 18.06.2013.
Gleichzeitig habe ich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt. Fristsetzung bis zum 28.06.2013
Grund hierfür ist, dass der Widerspruch eben keine aufschiebende Wirkung hat und der geschuldete Beitrag zu zahlen wäre.

3.
Mit Datum 26.06.2013 erhalte ich ein inhaltsleeres Standardschreiben vom Beitragsservice.

4.
Am 29.06.2013 stelle ich beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung

5.
Am 12.07.2013 erhalte ich vom Verwaltungsgericht die Stellungnahme des Bayerischen Rundfunks (BR). Darin heisst es: "Überdies hat der Antragsgegner (BR) das Beitragskonto - ohne Anerkennung jeder Rechtspflicht - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens mahn- und sollausgesetzt. In diesem Zeitraum erhält der Antragsteller also keine Zahlungsaufforderungen und/oder Beitragsbescheide. Die Beitragspflicht bleibt davon unberührt. Soweit die Beitragspflicht zu Recht besteht und der Antragsteller ihr nicht nachkommt, werden die auflaufenden Rückstände nach Abschluss des Verfahrens und nach Aufhebung der Mahn und Sollaussetzung rückwirkend erhoben werden. Es steht dem Antragsteller frei, die nicht streitgegenständlichen Rundfunkbeiträge zu begleichen, um keine Rückstände auflaufen zu lassen."

6.
Am 14.07.2013 schreibe ich an das Verwaltungsgericht, dass ich meinen Antrag weiter aufrechterhalte, da ich vom BR noch kein rechtsmittelwirksames Schreiben erhalten habe.

7.
Am 18.07.2013 erhalte ich ein weiteres Schreiben vom Verwaltungsgericht. Sie weisen mich daraufhin, dass die vom Antragsgegener (BR) gegenüber dem Gericht abgegebene Erklärung, dass das Beitragskonto bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens soll- und mahnausgesetzt sei, die gleiche Wirkung entfaltet wie ein an den Antragsteller gerichtetes Schreiben.

8.
Somit habe ich nun erstmal erreicht, dass ich derzeit keine Beiträge bezahle und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht damit rechnen muss, dass Vollstreckungsmaßnahmen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße (im Beitragsbescheid vom 01.06.2013 angedroht, falls der geschuldete Betrag nicht bezahlt wird) gegen mich eingeleitet werden.

Was mich bei dem bisherigen Ablauf ein wenig erstaunt ist, der BR hat ohne weitere Diskussion gegenüber dem Verwaltungsgericht letztlich die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs anerkannt. Wollen "die" etwa ein Gerichtsurteil zu einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung vermeiden? Und wenn ja warum? Ein Schelm der dabei denkt, sie sind sich wohl selbst nicht ganz so sicher, ob das was sie tun, nicht vielleicht doch verfassungswidrig ist???

Naja sei es wie es sei. Nun warte ich ganz entspannt auf den Bescheid des BR auf meinem Widerspruch (egal ob dies nun in den 3 Monaten geschieht, von denen viele hier im Forum schreiben oder später), gegen den ich dann Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen werde.

Bitte beachten: Ich beschreibe hier mein individuelles Vorgehen, das sicher nicht pauschal auf andere Verfahren übertragen werden kann.

Sobald sich neues ergibt, werde ich weiter berichten.


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s
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Sehr schön geschrieben und noch viel besser gehandelt.
Respekt!

Es wird die Zeit zeigen wie viele von uns bis genau an diese Stelle kommen wo die Gerichte nichts entscheiden müssen und die LRA abwarten ob es 10 oder 1.000.000 Wohnungs- bzw. Betriebsstätteninhaber sind welche klagen.

Erst wenn sich abzeichnet das es keine Einzelfälle sind werden auch die Juristen auf die Politik einwirken und um "Nachbesserung bitten".




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six2seven

Es setzt schon ein hohes Maß an
*Demokratieverständnis* voraus, wenn
sich der Bürger mit allen Mitteln gegen
die finanzielle Ausbeutung , beschlossen von
 *VOLKSVERTRETERN* , wehren muss.

Existiert da nicht so ein Satz im Amtseid….
….Schaden vom Volk  u.s.w.…..?

Aber diese Verpflichtung hat das Pack beim
Eintritt in die * RUNDUMVERSORGUNG*
abgeschüttelt , wie der Hund die Läuse.

Denkt im Herbst daran und wählt genau
die Parteien , vor denen DIE  Euch
schützen wollen.


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Mutig Afra  8)

Hattest du eine einstweilige Verfügung oder einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz gestellt?

Grüße
Viktor


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themob

Sehr gut.
Eine Frage zu Punkt 4

Welche Antwort kam vom VG zurück, mit welchem Wortlaut?
Im Zeitraum zwischen 4 und 5 muss ja die Eingangsbestätigung mit AZ zurückgekommen sein.


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Dieses Schreiben wurde vom VG am Tag, an dem es meinen Antrag erhalten hat geschrieben. Der Inhalt "Ihr am ...... eingegangener Antrag wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt." Dann noch der Hinweis darauf, dass mein Antrag dem Antragsgegner zugestellt wurde. Ein weiterer Hinweis darauf, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen de § 6 Abs. 1 VwGO eine Übertragung auf den Einzelrichter in Betracht kommt.
Das wars dann auch schon.


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Hallo Viktor
Ich habe einen "Antrag auf Einstweilige Verfügung" gestellt.


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Hallo Viktor
Ich habe einen "Antrag auf Einstweilige Verfügung" gestellt.

Danke


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