Person A kann sich auf ein hickhack einstellen.
Die erkennen nur ihre eigenen Gesetze an, alias Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Das Grundgesetz kommt GRUNDsätzlich vor allen anderen Gesetzen.
Jedes Gesetz das Einschnitte an einem Artikel des Grundgesetzes vorkommt, muss den Artikel der verletzt wird wegen des von Grundgesetz geforderten Zitiergebots nennen. Ansonsten ist das Gesetz automatisch ungültig!
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat sich an das Zitiergebot nicht gehalten und ist somit als ungültig zu sehen.
Interessant ist auch, dass im von ARD und ZDF beauftragten Gutachten von Paul Kirchhof lustigerweise an einer Stelle schwach formuliert begründet wird, wieso das Zitiergebot keine Anwendung findet.
Fazit: Die wollten die Verletzten Rechte nicht auch noch offensichtlich für jedermann kennzeichnen!
Genau genommen wäre also richtig: Man ist verpflichtet, sich zum Grundgesetz das für alle bindend ist zu bekennen, dahinter zu stehen und sich wegen Verletzung des Grundgesetzes in nicht unerheblichem Umfang NICHT anzumelden.
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.