gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: München-Schwabing am 03. Juli 2013, 10:56

Titel: "Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns Auskunft zu geben" - Stimmt das?
Beitrag von: München-Schwabing am 03. Juli 2013, 10:56
Hallo Zusammen, angenommen Person A bekommt Ende Juni ihren zweiten Bettelbrief.

Er sagt, "Bitte bedenken Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben".

Stimmt das wirklich? Ich glaube nicht. Wenn schon, dann welche Gesetz?

(http://i.imgur.com/bzaTqDw.jpg)


Edit/Administrator: Bitte Punkt 2 unserer Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) beachten. Dein Text wurde ein wenig modifiziert, um in freigeben zu können. Zukünftig erfolgt jedoch eine Löschung, wenn man die Regeln missachtet. Danke für dein Verständnis!
Titel: Re: "Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns Auskunft zu geben" - Stimmt das?
Beitrag von: schildzilla am 03. Juli 2013, 13:39
Person A kann sich auf ein hickhack einstellen.
Die erkennen nur ihre eigenen Gesetze an, alias Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Das Grundgesetz kommt GRUNDsätzlich vor allen anderen Gesetzen.
Jedes Gesetz das Einschnitte an einem Artikel des Grundgesetzes vorkommt, muss den Artikel der verletzt wird wegen des von Grundgesetz geforderten Zitiergebots nennen. Ansonsten ist das Gesetz automatisch ungültig!

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat sich an das Zitiergebot nicht gehalten und ist somit als ungültig zu sehen.
Interessant ist auch, dass im von ARD und ZDF beauftragten Gutachten von Paul Kirchhof lustigerweise an einer Stelle schwach formuliert begründet wird, wieso das Zitiergebot keine Anwendung findet.
Fazit: Die wollten die Verletzten Rechte nicht auch noch offensichtlich für jedermann kennzeichnen!

Genau genommen wäre also richtig: Man ist verpflichtet, sich zum Grundgesetz das für alle bindend ist zu bekennen, dahinter zu stehen und sich wegen Verletzung des Grundgesetzes in nicht unerheblichem Umfang NICHT anzumelden.
Titel: Re: "Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns Auskunft zu geben" - Stimmt das?
Beitrag von: München-Schwabing am 03. Juli 2013, 14:55
Vielen Dank für den Antwort. Mit Hilfe von Google habe ich folgendes gefunden:

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm

Zitat
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.

Also, Sie haben Recht. Mann ist "gesetzlich" verpflichtet nur laut Ihrer eigene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Gesetz.

Und dies verletzt das Grundgesetz.
Titel: Re: "Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns Auskunft zu geben" - Stimmt das?
Beitrag von: schildzilla am 03. Juli 2013, 15:05
Ja also wie ich es geschildert hatte.
Die haben ihr eigenes “Grundgesetz“, jedoch kommt unseres zuerst!

Eine Generalvollmacht wie unseren Rundfunkbeitragsstaatsvertrag darf es nicht geben.
Wenn die sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten, bekommen die keinen Ärger.
Wenn wir uns nicht an ihre Gesetze halten, geht gleich die Welt unter!
Klingt für mich beim nochmal lesen wie eine Diktatur, da werden Gesetze doch ähnlich gehandhabt.
Nur der Bürger kann Gesetze brechen.