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Autor Thema: Beim Einwohnermeldenamt abmelden vor Bestandsdatenübermittlung  (Gelesen 3212 mal)

s
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

Man findet ja ganz einfach raus, an welchem Tag die Datenübermittlung an die GEZ in seiner Stadt stattfinden soll: http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip

Deswegen habe ich mir überlegt, ob es eventuell Sinn machen würde, sich kurz vor diesem Stichtag einfach bei seinem Einwohnermeldeamt abzumelden und dabei anzugeben, dass man sich für unbestimmte Zeit im Ausland aufhalten werde. Nach dem Stichtag könnte man sich ja einfach wieder anmelden ;)

Die Frage ist nun, ob die Einwohnmeldeämter Neuanmeldungen automatisch an die GEZ weitergeben, oder ob es wirklich nur bei dieser einmaligen Datenübermittlung bleibt?

Was haltet ihr von dieser Idee?


Grüße,

siriuz


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xrw

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Man findet ja ganz einfach raus, an welchem Tag die Datenübermittlung an die GEZ in seiner Stadt stattfinden soll: http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip

Deswegen habe ich mir überlegt, ob es eventuell Sinn machen würde, sich kurz vor diesem Stichtag einfach bei seinem Einwohnermeldeamt abzumelden und dabei anzugeben, dass man sich für unbestimmte Zeit im Ausland aufhalten werde. Nach dem Stichtag könnte man sich ja einfach wieder anmelden ;)

Zu spät. Der Stichtag war überall der 3. März 2013, bloß die Übermittlung findet teils wesentlich später statt, weil die GEZ zu blöd ist, die Daten selber aufzuheben, bis sie die Kapazitäten haben, sie auch zu bearbeiten. Haben wohl eine vorsintflutliche EDV.

Edit: Der Grund ist wohl, dass sie die Daten selber nur 12 Monate speichern dürfen (waren das nicht mal 6)?

Die Frage ist nun, ob die Einwohnmeldeämter Neuanmeldungen automatisch an die GEZ weitergeben, oder ob es wirklich nur bei dieser einmaligen Datenübermittlung bleibt?

Die Daten von Ummeldungen werden wie bisher laufend weitergegeben (steht in den Meldegesetzen oder -verordnungen der Länder). Drum sind auch schon vor März die ersten Briefe an Nichtzahler rausgegangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2013, 13:34 von xrw«

t

themob

Die Frage ist nun, ob die Einwohnmeldeämter Neuanmeldungen automatisch an die GEZ weitergeben, oder ob es wirklich nur bei dieser einmaligen Datenübermittlung bleibt?

Du nennst zu recht die Quelle. Hast Du sie denn auch gelesen?

In der Lieferkonzept VersionAK1 2.0 steht doch unter Punkt 7 alles drin. Damit beantwortet sich Deine Frage  ;)

Zitat
Regelmäßige bzw. anlassbezogene Meldedatenübermitt.
Zusätzlich zu der einmaligen Bestandsdatenübermittlung übermitteln die Meldebehörden aufgrund landesrechtlicher Regelungen regelmäßig im Falle der Anmeldung, Abmeldung und des Todes ausgewählte Daten von volljährigen Einwohnern an die Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 18:55 von Bürger«

S
  • Beiträge: 550
Frechheit: gerade 2 Wochen umgemeldet und schon den ersten Brief erhalten. Aber der Gesetzgeber der da in dem Schreiben zitiert wird braucht ja Feedback in Form einer Klage.


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