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Na dann lasse ich mal die Kloggen Läuten wenn es soweit ist.
Heute im Briefkasten.
Jetzt gehs los...
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Was lese ich da? Der Widerspruch ist bei der Rundfunkanstalt oder bei dem Beitragsservice in Köln einzulegen.
Da weiss ja dann wieder die eine Hand nicht mehr was die andere macht. Und wenn Widersprüche auch beim Beitragsservice eingelegt werden können, warum schreiben die nicht von Anfang an "Bescheid" auf den Wisch und verschicken nur ihre Rechnungen?
Den Säumniszuschlag würde ich als erstes zurückweisen. Der wäre ja wohl nicht fällig geworden, wenn von Anfang an ein Bescheid versandt worden wäre. Denn der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und somit ist die Zahlung des Beitrags sofort fällig.
Was uns betrifft, so werden wir nach Erhalt des Bescheides auf jeden Fall zahlen aber auch auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Auffällig ist im übrigen, dass sie in die Betreffzeile hineinschreiben: Gebühren-/Beitragsbeischeid
In Deinem Fall geht es lediglich um den Beitrag, denn die Gebühren bis 2012 scheinst Du ja bezahlt zu haben. Da sind die nicht einmal in der Lage, den Bescheid personenscharf abzufassen.
Einfach - für alle - vor allem für ARDZDFDRADIO-Beitragsservice
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"