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Autor Thema: Korruption im Bundesverfassungsgericht? Kirchhofs Bruder mischt nun mit!  (Gelesen 31407 mal)

  • Beiträge: 67


Sorry, aber das sehe ich ein wenig anders.

Es muss ein Staatsanwalt sein, der keinerlei Ängste davor hat, Ermittlungen diesbezüglich anzustellen, denn wenn man bereits vor einem Bundespräsidenten nicht halt macht, wieso sollte da ein Richter höher stehen?

Es kommt immer darauf an wer welche Zügel in der Hand hält! Ist wie bei der Mafia. Demokratie gibt es immer weniger.


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o

obelix

Hallo Uwe.
Wie ich in der Obelix Geschichte schrieb: "Ich werde diese Mauern Niederreisen, das Endergebnis ist mein Ziel".  >:( >:D ;)

Hallo Fritzi.
Hier haben wir uns lange genug über die § unterhalten und festgestellt das wir versuchen nach dem Wortlaut und Sinnauslegung zu verstehen und Fair zu handeln während Die "Räuber" tun und lassen was sie gerade für richtig halten.
Deshalb Frage ich mich warum wir-du dich nicht einfach auf Notwehr berufst und das auf unsere Art Auslegen, als geringstes Mittel nicht zu Zahlen ist Gesetzlich erlaubt! Basta, aus, und schluß.   ;)







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R
  • Beiträge: 1.126
...
Na dann lasse ich mal die Kloggen Läuten wenn es soweit ist.
Heute im Briefkasten.
Jetzt gehs los...  8)
[/quote]

Was lese ich da? Der Widerspruch ist bei der Rundfunkanstalt oder bei dem Beitragsservice in Köln einzulegen.

Da weiss ja dann wieder die eine Hand nicht mehr was die andere macht. Und wenn Widersprüche auch beim Beitragsservice eingelegt werden können, warum schreiben die nicht von Anfang an "Bescheid" auf den Wisch und verschicken nur ihre Rechnungen?

Den Säumniszuschlag würde ich als erstes zurückweisen. Der wäre ja wohl nicht fällig geworden, wenn von Anfang an ein Bescheid versandt worden wäre. Denn der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und somit ist die Zahlung des Beitrags sofort fällig.

Was uns betrifft, so werden wir nach Erhalt des Bescheides auf jeden Fall zahlen aber auch auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Auffällig ist im übrigen, dass sie in die Betreffzeile hineinschreiben: Gebühren-/Beitragsbeischeid

In Deinem Fall geht es lediglich um den Beitrag, denn die Gebühren bis 2012 scheinst Du ja bezahlt zu haben. Da sind die nicht einmal in der Lage, den Bescheid personenscharf abzufassen.

Einfach - für alle - vor allem für ARDZDFDRADIO-Beitragsservice


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2013, 07:37 von Rochus«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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