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Autor Thema: SWR-Hauptsatzung vom 19. Juni 2015  (Gelesen 2245 mal)

D
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SWR-Hauptsatzung vom 19. Juni 2015
Autor: 13. August 2015, 14:13


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

T
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Re: SWR-Hauptsatzung vom 19. Juni 2015
#1: 13. August 2015, 16:18
Kann sein, dass die Hansel gleich im zweiten Absatz einen Fehler haben?  :D
Zitat
... Ziel des neuen, zum 01.01.2014 in Kraft tretenden Staatsvertrags ...
Muss das nicht 01.01.2013 heißen??


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b
  • Beiträge: 765
Re: SWR-Hauptsatzung vom 19. Juni 2015
#2: 13. August 2015, 17:18
Kann sein, dass die Hansel gleich im zweiten Absatz einen Fehler haben?  :D
Zitat
... Ziel des neuen, zum 01.01.2014 in Kraft tretenden Staatsvertrags ...
Muss das nicht 01.01.2013 heißen??
Alles richtig. Das ist ein anderer Staatsvertrag. Staatsvertrag über den Südwestrundfunk. Gründung sozusagen.


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K
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Re: SWR-Hauptsatzung vom 19. Juni 2015
#3: 13. August 2015, 18:24
Kann sein, dass die Hansel gleich im zweiten Absatz einen Fehler haben?  :D
Zitat
... Ziel des neuen, zum 01.01.2014 in Kraft tretenden Staatsvertrags ...
Muss das nicht 01.01.2013 heißen??

Nein.

Das von Dir angesprochene bezieht sich auf den Staatsvertrag des SWR

Auszug:
§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2014 in  Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2013  die  Ratifikationsurkunden  nicht  ausgetauscht,
wird  der  Staatsvertrag  gegenstandslos.
(2)  Der  Staatsvertrag  über  den  Südwestrundfunk  vom 31. Mai 1997  tritt  mit  Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

Für das Land Baden-Württemberg:
Bdaen-Baden, den 3.7.2013
Winfried Kretschmann
Für das Land Rheinland-Pfalz:
Baden-Baden, den 3.7.2013                   
Malu Dreyer


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

a

anne-mariechen

Re: SWR-Hauptsatzung vom 19. Juni 2015
#4: 13. August 2015, 21:21
Kann mir jemand erklären wie sich aus den 3 Verträgen der Rundfunkanstalt SWR

- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
http://www.swr.de/-/id=7766348/property=download/nid=12338976/1nsp6z0/index.pdf

- Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
http://www.swr.de/-/id=12673462/property=download/nid=7687068/l3e12x/staatsvertrag_ueber_den_suedwestrundfunk.pdf

- Hauptsatzung des Südwestrundfunks
http://www.swr.de/-/id=15833060/property=download/nid=12338976/1m0ywn1/index.pdf

die Verbindung des SWR zum Unternehmen Beitragservice in Köln ergibt? In den Dokumenten habe ich nichts gefunden.

Das sieht aus meiner Sicht so aus, dass der Betragservice für alles Zuständig ist was Adressen, Abrechnung der Teilnehmer und Inkasso selbstständig handelt und damit selbst Bescheide und Zwangsvollstreckungen durchführt, aber auf dem Briefkopf der Betroffene voll hinters Licht geführt wird.

Oder wird mit der neuen Verwaltungsvereinbarung des Betragservice (30.September 2015) das womöglich geregelt?

Beim HR findet man im Organigramm unter Recht und Steuern einen Bereich Beitragservice. Beim SWR sitzen die V......köpfe.


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