So,
ein weiterer Beleg, dass ich wahrscheinlich leider mit meiner Interpretation richtig liege, ist der Abs. 3 des Art. 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Dies ist der Absatz, der direkt auf den von dir Viktor7 in deiner Strafanzeige verwendeten Abs. 2 des Art. 19 folgt und diesen einschränkend erläuert.
Ich zitiere Art. 19 (3)
"(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."
Hieraus kann man schlussfolgern, dass meine Interpretation richtig zu sein scheint. Es geht also in Abs. 2 offensichtlich um die Verhinderung der aktiven Einschränkung des Rechtes, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, empfangen und weiterzugeben; dies wäre bspw. durch Blockaden bestimmter Internetseiten, durch das Verbot auf Zugang zu bestimmten Informationen etc. möglich. Art. 19 (3) verweist in a) und b) darauf, dass solche Aktionen okay sind, wenn sie den in a) und b) dort genannten Zwecken dienen. Aus Abs. 3, der den Abs. 2 einschränkend erläutert, kann ich jedenfalls nicht rauslesen, dass es um finazielle Aspekte geht. Auch lässt sich dies aus Abs. 2 nicht entnehmen.
Viktor7, wir können uns gerne ständig viel Erfolg wünschen
Mir geht es aber auch um einen Austausch. Vielleicht kannst du auch akzeptieren, dass man das ganze scheinbar leider auch etwas anders sehen kann. Wenn die Strafanzeige so wie sie jetzt ist, gewinnt, ist ja alles gut. Ich will hier lediglich einen Hinweis geben, dass insb. Art. 19(2) in der Strafanzeige aus meiner Sicht (die man wie gesagt vielleicht auch einfach mal akzeptieren kann) wenig Sinn macht. Vielleicht beflügelt das ja den ein oder anderen mal intensiver nachzudenken und vielleicht weitere Argumente für die Strafanzeige zu entwickeln.
Auch ich würde gerne eine Strafanzeige einreichen, sofern ich eine sinnvolle formuliert bekomme
Meine Aktion kann sicherlich als destruktiv angesehen werden. So ist sie aber nicht gemeint. Ich zeige meine Meinung zu einem Sachverhalt und die ist durchaus begründet.
Mein Ziel ist neber einer Klage selbstverständlich auch eine gute Strafanzeige. Und die wird pö a pö entwickelt.