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Strafanzeige - eine Auseinandersetzung

Begonnen von Gunter321, 05. April 2013, 18:13

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Gunter321

#30
Hallo Viktor :-) Oh entschuldigung, ich erinnere mich, dass du auch mich schonmal indirekt gegenüber Sophia erwähnt hast. Du brauchst dich also nicht an deine Regeln halten? :-)

Als Beleg
Zitat von: Viktor7 am 31. März 2013, 18:16
Hallo Sophia.Orthoi,

was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?

------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zitat von: Zasz am 10. April 2013, 14:05
Hier scheinst du etwas falsch zu interpretieren. Der artikel soll garantieren dass jeder die freie wahl hat wo man sich informieren will.

Ja, ganz genau. Diese freie Wahl kann eingeschränkt werden durch Verbote des Staates , durch Manipulationen des Internets etc.. Trotz Steuerzahlungen bleibt die freie Wahl aber erhalten. Auch wenn ich noch so viele Steuern zahlen muss (was ich keineswegs befürworte), habe ich die freie Wahl der Informationsbeschaffung. Der Fakt, dass ich mir manche Sachen nicht leisten kann hat nichts mit Art. 19(2) Völlerrecht bzw. Art. 5(1) GG zu tun. Außerdem müsste aufgrund dessen jede Steuer abgeschafft werden. Denn jede Steuer könnte dafür verantwortlich gemacht werden. Oder etwa nicht? Dürfte es dann überhaupt Steuern oder irgendwelche Zahlungsverpflichtungen geben?

koppi1947

Wo von sollten dann die Menschen,die nicht produktiv tätig sind leben,wie unsere Beamten und Politiker und der ÖRR,die können wir doch nicht verhungern lassen.Wir müssen doch demokratisch und sozial denken oder? :o ;)
Satire Ende.
koppi1947

Viktor7

Zitat von: Gunter321 am 10. April 2013, 15:01
Hallo Viktor :-) Oh entschuldigung, ich erinnere mich, dass du auch mich schonmal indirekt gegenüber Sophia erwähnt hast. Du brauchst dich also nicht an deine Regeln halten? :-)

Als Beleg
Zitat von: Viktor7 am 31. März 2013, 18:16
Hallo Sophia.Orthoi,

was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?
...

Das war nach dem du angekündigt hast uns zu verlassen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg38716.html#msg38716

Zitat von: Gunter Schild am 30. März 2013, 18:18
ich ziehe mich aus dem Forum zurück.

Mit euch kann man leider nicht diskutieren.
...
Viel Erfolg.


Viel Glück und Erfolg gegen den Zwangsverkauf der öffentlich-rechtlichen Programme  ;)
Viktor

Viktor7

Gunter,

ich hoffe, du eröffnest noch einen neuen Thread in dem du die besten Argumente bei einer Klage erörterst.
Wolltest du nicht deine volle Aufmerksamkeit auf die Klage richten, weil sie aus deiner Sicht die bessere Alternative bedeutet?

Gunter321

#34
So,

ein weiterer Beleg, dass ich wahrscheinlich leider mit meiner Interpretation richtig liege, ist der Abs. 3 des Art. 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Dies ist der Absatz, der direkt auf den von dir Viktor7 in deiner Strafanzeige verwendeten Abs. 2 des Art. 19 folgt und diesen einschränkend erläuert.


Ich zitiere Art. 19 (3)
"(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."

Hieraus kann man schlussfolgern, dass meine Interpretation richtig zu sein scheint. Es geht also in Abs. 2 offensichtlich um die Verhinderung der aktiven Einschränkung des Rechtes, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, empfangen und weiterzugeben; dies wäre bspw. durch Blockaden bestimmter Internetseiten, durch das Verbot auf Zugang zu bestimmten Informationen etc. möglich. Art. 19 (3) verweist in a) und b) darauf, dass solche Aktionen okay sind, wenn sie den in a) und b) dort genannten Zwecken dienen. Aus Abs. 3, der den Abs. 2 einschränkend erläutert, kann ich jedenfalls nicht rauslesen, dass es um finazielle Aspekte geht. Auch lässt sich dies aus Abs. 2 nicht entnehmen.

Viktor7, wir können uns gerne ständig viel Erfolg wünschen :) Mir geht es aber auch um einen Austausch. Vielleicht kannst du auch akzeptieren, dass man das ganze scheinbar leider auch etwas anders sehen kann. Wenn die Strafanzeige so wie sie jetzt ist, gewinnt, ist ja alles gut. Ich will hier lediglich einen Hinweis geben, dass insb. Art. 19(2) in der Strafanzeige aus meiner Sicht (die man wie gesagt vielleicht auch einfach mal akzeptieren kann) wenig Sinn macht. Vielleicht beflügelt das ja den ein oder anderen mal intensiver nachzudenken und vielleicht weitere Argumente für die Strafanzeige zu entwickeln.
Auch ich würde gerne eine Strafanzeige einreichen, sofern ich eine sinnvolle formuliert bekomme :)

Meine Aktion kann sicherlich als destruktiv angesehen werden. So ist sie aber nicht gemeint. Ich zeige meine Meinung zu einem Sachverhalt und die ist durchaus begründet.

Mein Ziel ist neber einer Klage selbstverständlich auch eine gute Strafanzeige. Und die wird pö a pö entwickelt.


Zasz

#35
ZitatIch zitiere Art. 19 (3)
"(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."
Keiner dieser punkte trifft auf den ÖRR zu.
a) achtung der rechte oder ruf von wem? Bürger? Des ÖRR? Deutschlands? Der politik oder der politiker?
b) da muss man wirklich nich drauf eingehen, oder?

ZitatDies ist der Absatz, der direkt auf den von dir Viktor7 in deiner Strafanzeige verwendeten Abs. 2 des Art. 19 folgt
Was ist das denn für eine sinnlose argumentation? Man kann doch keine nachfolgenden grundgesetze als argument herbeiziehen nur weil man einen absatz oben drüber verwendet ohne dass ein zusammenhang besteht.
ZitatHieraus kann man schlussfolgern, dass meine Interpretation richtig zu sein scheint. Es geht also in Abs. 2 offensichtlich um die Verhinderung der aktiven Einschränkung des Rechtes, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, empfangen und weiterzugeben; dies wäre bspw. durch Blockaden bestimmter Internetseiten, durch das Verbot auf Zugang zu bestimmten Informationen etc. notwendig. Art. 19 (3) verweist in a) und b) darauf, dass solche Aktionen okay sind, wenn sie den dort genannten Zwecken dienen.
Blockaden von internetseiten findet nur bei kinderpornographie, braunem gedankengut oder ähnlichen seiten statt. Andere seiten sind bisher nicht betroffen. Deine interpretation sollte sich daher auf das aktive thema beschränken.
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

Viktor7

Gunter,

ich kann deinen Beiträgen nur entnehmen, dass du nicht schlussfolgern kannst und dem Forum, entgegen deinen gegenteiligen Bekundungen schaden möchtest. Ich hatte bereits angekündigt, dass du kurz vor dem Rauswurf stehst.

Aus diesem Grund schließe ich dich vom Forum aus.

Viktor