Und was fängst du mit dem Wissen an? Willst du nun die ÖRR verklagen, weil sie die hilflosen Politiker erpresst haben?
Lass uns unsere noch vorhandene Energie woanders hinleiten. Hier bringts nix.
Ein Gesetz, das durch Erpressung zustande kommt ist vom Prizip her verfassungswidrig!
Wenn das kein Ansatz ist, was dann?
GENAU darum ging es mir!
Abgeordnete sollen in ihrer Entscheidungsfreiheit auch wirklich frei sein - ohne wie auch immer gearteten Druck. Eine Bannmeile um die Parlamente herum können wir uns nämlich sparen, wenn auf derart subversive Weise Druck auf die Abgeordneten ausgeübt wird.
In dem o. g. Link war nämlich zu lesen:
Ausschlaggebend war letztlich die zu befürchtende Beitragserhöhung um ca. einen Euro bei einem Scheitern des Vertrages.
So, und genau die müssen die Abgeordneten den Wählern dann mal erklären - zusätzlich zu den anderen Erhöhungen wie z. B. beim Strom.
Es ist keine vergeudete Energie. Da gibt es hier im Forum weitaus größere Hirngespinste über die man nur mit dem Kopf schütteln kann.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"