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Autor Thema: Verband scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3927 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Verband scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag

Zitat
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer ist beim Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen den neuen Rundfunkbeitrag gescheitert. Das Gericht habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Begründung nicht den entsprechenden Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes genügt habe, sagte ein Gerichtssprecher am 11. Februar dem epd. Genauere Ablehnungsgründe würden in dem Beschluss vom 23. Januar nicht genannt. (AZ: 1 BvR 2603/12)

Mir fehlen immer wieder die Worte, wenn ich sehe, dass unser höchstes Gericht eine Verfassungsbeschwerde mit wirklich nicht nachvollziehbaren Gründen einfach nicht annimmt. Mit der Entscheidung, diktatorisch eine Wohnungssteuer namens "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung eines nicht mehr benötigten, riesigen und teuren Apparates einzuführen, haben sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Politik einen Bärendienst erwiesen. Und nun jetzt die Kumpelei des Verfassungsgerichtes mit diesem verfilzten Apparat.

Damit verspielt mittlerweile ganz Deutschland das restliche Vertrauen in seine Institutionen. Was bleibt jetzt übrig? Welchen Ausweg gibt es noch, aus diesem Filz auszubrechen? Die Straße? – Ich schäme mich für dieses System!

http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/verband-scheitert-karlsruhe-mit-beschwerde-gegen-run


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Ich hatte das schon gelesen und so weit
ich verstehe wollen die das durch alle Instanzen
gegangen wird >:(


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I
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das sieht so aus, als wenn da nur ein Formfehler des Klägers vorliegt.


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w
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Wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht verseucht ist mit Parteibonzen, siehe Müller ehemaliger Ministerpräsident von Saarland.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_am_deutschen_Bundesverfassungsgericht

Die Richter beim BVerfG werden durch Partei Politiker ernannt.

 Das wird alles in den Hinterzimmern der Partei Kröten ausgehandelt und ausgekungelt.

 Diejenigen, die überwacht werden sollen, ernennen die eigenen Kontrolleure.

 Wenn man sich die "Karrieren" der Herrschaften des BVerfG anschaut, ergibt sich ein sehr trauriges Bild.

 Die übel riechende Schleim Spur der Partei Kröten zieht sich durch alle Institutionen der angeblichen Gewalten Teilung: Legislative, Exekutive, Judikative (und leider auch Presse und Lehre).

 Die angebliche Hochachtung der Bevölkerung für das BVerfG kann ich in keinster Weise nach vollziehen.



„Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat, auch deswegen muss man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen.“

 (J. W. von Goethe)


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Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

S
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Mit der Entscheidung, diktatorisch eine Wohnungssteuer namens "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung eines nicht mehr benötigten, riesigen und teuren Apparates einzuführen, haben sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Politik einen Bärendienst erwiesen. Und nun jetzt die Kumpelei des Verfassungsgerichtes mit diesem verfilzten Apparat.

Oft wird versucht, mit einer angeblichen "Konvergenz der Medien" diese Zwangsabgabe zu rechtfertigen. Es ist eher
die Konvergenz der vier angeblich unabhängigen Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative und Informative) der
eigentliche Grund.



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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es ist eher die Konvergenz der vier angeblich unabhängigen Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative und Informative) der eigentliche Grund.

Danke Sophia.Orthoi für die aufmerksame Beobachtung!

Wider der *Konvergenz der Staatsgewalten*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Das Thema ist noch nicht durch - in folgendem Thread wurde schon dazu gepostet:

BVerfG nimmt weitere VDGN-Beschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag an
BVerfG erklärt erste VDGN-Beschwerde für unzulässig aus formalen Gründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4188.msg32865.html#msg32865

Dranbleiben!
Weitermachen!

 :)


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R
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Ich habe auch nie verstanden, warum die das BVerfGer direkt anrufen. Der Weg von unten nach oben erscheint mir wesentlich sinnvoller. Die Gründe dafür werde ich hier aber nicht nennen.

Für mich hat das den Eindruck, als wolle man etwas über das Knie brechen. Das haben die Politiker/Innen bereits getan, als sie sich vom ÖRR vereinnahmen ließen. Was dabei herauskommt, sehen wir ja jetzt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es

Verband scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag

Zitat
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer ist beim Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen den neuen Rundfunkbeitrag gescheitert. Das Gericht habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Begründung nicht den entsprechenden Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes genügt habe, sagte ein Gerichtssprecher am 11. Februar dem epd. Genauere Ablehnungsgründe würden in dem Beschluss vom 23. Januar nicht genannt. (AZ: 1 BvR 2603/12)

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Das ist richtig!
Man hat aber 2 Klagen formuliert. Und die Klage wegen Datenschutz läuft!

BVG hat ja bei dieser Klage zu recht darauf angewiesen, dass man erst durch alle Instanzen klagen muss bevor man eine Verfassungsbeschwerde einreicht.

Ein anderer Punkt ist ja, wegen Datenschutz.
Ich habe z.B. gerade von meiner Gemeinde die Info bekommen, dass sie trotz mein Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten an Ex-GEZ meine Daten weitergeben, weil kein Widerspruch möglich ist.

Da hier kein Rechtsweg offen ist, kann man eine Beschwerde in Karlsruhe einreichen. Sogar mit Eilantrag, weil es ja bald ansteht!
Die Voraussetzungen hierzu kenne ich allerdings nicht.

Man könnte aber gerade mit so einem Eilantrag wegen Datenschutz mehr ins Visir von GEZ**** kommen als wenn man erst abwartet.

So ein Eiltrag können sie aber auch nicht ohne Weiteres durch Nichtannahme behandeln, sondern müssen darüber entscheiden mit einer Begründung.


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j

jetzt_reicht_es

ergänzend schaut euch das hier an!

http://www.focus.de/politik/deutschland/karlsruhe_aid_231117.html

So etwas müsste man ganz schnell organisieren!
Vor 03.03.13!


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Ich hatte das schon gelesen und so weit
ich verstehe wollen die das durch alle Instanzen
gegangen wird >:(
Anders ausgedrückt ist die Beschwerde zurückgewiesen worden, weil im Vorfeld nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Das ist nichts Falsches, sondern sind eben die Regeln. Auch wenn es uns nicht passt.


Gruß
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

a
  • Beiträge: 40
Das BVerfG hat einen großen Ermessensspielraum bei der Frage, was es annimmt. Es ist aber nicht bekannt, dass die Kammern (das interne Gremium des Senats, das über die Annahme abstimmt) Gegenstand internen Streits wären. Es lohnt also nicht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was das Gericht als seine Aufgabe ansieht.
Es spricht ohnehin sehr viel dafür, dass der Gang über die Verwaltungsgerichte erforderlich ist. Aus den von mir verfassten Texten dürfte klarwerden, dass an der Konzeption des ÖRR im Sinne Kirchhofs nicht viel auszusetzen ist. Ein ÖRR, der den ideellen Zwecken dient, für die er uns beitragspflichtig macht, hat einen Anspruch auf einen Beitrag in angemessener Höhe.
Daraus folgte, dass die Tatsacheninstanzen vor dem Bundesverfassungsgericht die REALITÄT zu überprüfen haben und dies verschriftlichen müssen. Ein Verfassungsgericht beschäftigt sich nicht mit der Wirklichkeit. Das ist aus Sicht der Bürger nur schwer einzusehen. Aber es ist eben kein Appellationsgericht monarchischer Zeiten, sondern eines, das sich mit theoretischen Fragen beschäftigt.
Im Instanzenzug muss auch die Frage geklärt werden, welche Auswirkungen das Verfehlen ideeller Zwecke auf die Finanzierungsansprüche einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat. Dazu sind umfängliche Gutachten erforderlich. Zur Beruhigung aller Empörten sei darauf hingewiesen, dass diese in Arbeit sind. Was jeder wissen muss: Diese Frage ist höchstbrisant, weil sie an den Kern dessen heranreicht, was "Staat" im wesentlichen ist: eine Veranstaltung von Menschen, die aus im wesentlichen psychobiologischen Gründen Angst und Ekel vor berechenbarer, konkretisierbarer Arbeitsleistung haben. Wir stammen aus dem Urwald. Die Jagd war immer von Zufall geprägt, von Abwarten, von Beobachten, von Chancen nutzen. Wer die Lanze daneben geworfen hat, war nicht automatisch ein Idiot. Beamte und alle administrativ Tätigen kassieren für Bemühungen. Sie sind mit jedem solidarisch, der ebenfalls "Leistungen" erbringt, die lediglich Bemühungen darstellen. Nur wenn die Leitung leckt, dann soll der Klempner sich nicht darum bemühen, sie wieder dicht zu bekommen, sondern es soll das schaffen. Und wenn dann die Rechnung kommt, ist die Empörung groß. In der Moderne ist die unbewusste Auseinandersetzung zwischen Faulen und Fleißigen movens von Geschichte; es ist das brisanteste Thema überhaupt, seit alle anderen Konzepte gescheitert sind, wonach die Auseinandersetzung zwischen Rassen, Klassen oder wer weiß was laufen sollte. Wenn die Aktivisten gegen DIESEN Rundfunkbeitrag scheitern, dann scheitern sie an der schwierigsten geistig-moralischen Aufgabe, die es derzeit gibt.
Als zweite Schiene ist das Thema Vollstreckungsschutz zu  bearbeiten. Dies ist, wie ich schon in einem Thread zum Thema "eigener Vollstreckunsbescheid" bzw. eigener Vollstreckungsdienst der Landesrundfunkanstalten ausgeführt habe, enorm schwierig, bietet anderereits aber auch die Chance auf "eine Bombe".
Das BVerfG wid eher in diesem Themenbereich gefragt sein, weil dort die abstrakte Frage zu beantworten ist, ob das obrigkeitsstaatliche Vollstreckungsrecht Deutschlands mit der europäischen Menschenrechtscharta vereinbar ist. In dieser Frage setzt sich das BVerfG nämlich dem Risiko aus, dass der EuGH anschließend anderer Auffassung ist. In dieser Thematik ist Musike!!! Alle anderen Teilbereiche wie "Datenschutz" oder "Beitragsgerechtigkeit zwischen Datschennutzern, Handel und Privatbürgern" sind Nebenkriegsschauplätze, die dem ÖRR und der Parteipolitik die Chance eröffnen, mit ein bisschen Kosmetik davonzukommen - jedenfalls bis zur Evaluierung. Dieses Thema wird auch der große Pferdefuß in den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht werden. Denn das ist ja ganz tricky, eine Regelung zu machen, mit der man fett abkassiert und bei Beschwerden zu argumentieren, das sei ja nur überschlägig und vorläufig und würde ja schlussendlich, also in undefinierbarer Zukunft, alles verrechnet, so dass das schon alles okay ist.
Die gesamte Thematik ist eine Ausgeburt widerlichster Juristen-Rhetorik - eingeübt seit über 2000 Jahren im ollen Griechenland, dem wir ja ohnehin immer ähnlicher werden. Was alle Empörten begreifen müssen: Der Anlass der Empörung ist Folge einer historisch gewachsenen Situation, in der ARD und ZDF immer der Igel und seine Frau sind. Solche Systeme sind nur sehr schwer zu knacken. In der Vergangenheit waren das immer Revolutionen. Wäre das leicht angreifbar, dann gäbe es die Missstände nicht, also auch keine Empörung. Empörung ist immer ein Zeichen von Schwäche, das man möglichst nicht zeigen sollte.


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B
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Die gesamte Thematik ist eine Ausgeburt widerlichster Juristen-Rhetorik - eingeübt seit über 2000 Jahren im ollen Griechenland, dem wir ja ohnehin immer ähnlicher werden. Was alle Empörten begreifen müssen: Der Anlass der Empörung ist Folge einer historisch gewachsenen Situation, in der ARD und ZDF immer der Igel und seine Frau sind. Solche Systeme sind nur sehr schwer zu knacken. In der Vergangenheit waren das immer Revolutionen. Wäre das leicht angreifbar, dann gäbe es die Missstände nicht, also auch keine Empörung. Empörung ist immer ein Zeichen von Schwäche, das man möglichst nicht zeigen sollte.

Aufgrund gruppenpsychologischer Zusammenhänge ist Empörung in diesem Fall nicht ein Zeichen von Schwäche. Die Empörung ist ein Zeichen von Bewußtwerdung und sie findet in aller Öffentlichkeit gegenüber Profis (s. Postdemokratie) der Öffentlichkeitsarbeit statt. Deshalb wurde beispielsweise der Verein "Wutbürger" aus Bremerhaven auf die ganze Bundesrepublik übertragen, damit der ehemalige Sozialminister und "Sozialpsychologe" Heiner Geissler, der auf riesigen Plakaten für ARD und ZDF wirbt, die Empörung des Bundesbürger therapeutisch integriert.
Ein Verschweigen der Empörung würde ein weiteres Steinchen für die Vergrößerung der kollektiven Depression über die eigene Machtlosigkeit sein. Die auf die Empörung folgende sozialpsychologische Behandlung durch die ÖRR zeigt doch, daß der ÖRR - mit den Worten von Habermas "Staatsanstalt" - eben nicht staatsfern ist. Dies gehört nämlich auch zur "REALITÄT". Insofern hat das Bundesverfassungsgericht auch die Aufgabe, darzulegen, wie sich bei den Staatsanstalten "ÖRR" staatsfern gestalten ließen. Ich plädiere da für den "Offenen Kanal".


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