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Autor Thema: Wie der Rundfunkbeitrag die künstlerische Freiheit verletzt!  (Gelesen 9232 mal)

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Das wird dann aber sein sehr langer Beitrag, das ist Dir klar oder?
Ich versuche insgesamt schon, alles so zu schreiben, dass es "fertig" ist.
Ergänzungen kommen in Form von weiteren Beiträgen dazu und dann bringen sich noch andere ein.
Könnte aufwändig werden, das übersichtlich zu fassen. Bin in sowas nicht gerade gut. Ich hole oft zu weit aus!


Evtl magst Du mir dabei helfen? Hau alles was Dir hier thematisch vorschwebte in eine Textdatei bzw schicke mir ne Private Nachricht, dann fasse ich sie zusammen und Du korrigierst sie dann noch oder ergänzt sie.
Wär das ok?

Evtl sollte man den Thread auch mit einfassen, den ich heute vorbereitet habe:
Ab gehts in die Offensive! Leistet bitte alle euren “Beitrag“!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6183.0.html
Der Thread hatte schon einiges zusammengefasst. Evtl kann man ihn auch so übernehmen?
Wir schreiben denke ich Privat weiter, damit wir nicht hier vom Thema abschweifen.
Aber Vorschläge für weitere Klagebegründungen sind gerne erwünscht!


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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Wir können die Ideen über die bekannten Wege austauschen.

Ich würde so vorgehen:

Zuerst würden wir einige Hauptpunkte aufstellen, die als Gliederung der Argumente in den Widerspruch reinkommen. Beim Schreiben kommen neue Ideen für die nächste Gliederung.

Zu den Hauptpunkten kommen dann die Stichworte oder ganze Satzbausteine wie:


Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte … aus und ist daher verfassungswidrig:
Zitat

Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG aushebelt. Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich Eigentums einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen.

...
Zitat

Bundesverfassungsgericht im Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125:
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten."

...

Die Stichworte und ganze Satzbausteine werden dann weiter ausgebaut, begründet und mit Beispielen belegt.

Haben wir was Stichhaltiges zur "künstlerischen Freiheit", kommt dieser Aspekt auch in diesen Beitrag rein. Der gesamte Widerspruch kommt dann nach "Widerspruchs-/Klagebegründung".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2013, 09:48 von Viktor7«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Für "künstlerischen Freiheit" müsste auch so ein Textbaustein möglich sein:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6193.0.html


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Das passt doch prima!

Wenn Du noch einfach zwischendrin die Bausteine mit reinnimmst, die erläutern, dass man als z.B. Hobbyfotograf durch die Behinderung des Rundfunkbeitrages (aufgrund bereits erläuterter finanzieller Umstände) seinem Hobby nicht mehr in freiem und vollem Umfang nachkommen kann, sowie auch damit zu rechnen ist, dass man seiner Ausrüstung entledigt wird um Rundfunk"schulden" einzutreiben (da diese den einzigen Besitzwert darstellt), wird die Kunstfreiheit mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur eingeschränkt oder verletzt, sondern wird dauerhaft und massiv blockiert/geschädigt/zerstört/missachtet, da das Geld für eine neue Ausrüstung schlichtweg nicht vorhanden ist!

Eine Enteignung anderer Gegenstände im Stil von "Bis aufs letzte Hemd nehmen wir alles" entspricht ebenfalls nicht der vielbeworbenen "Demokratieabgabe" oder dem "Solidaritätsbeitrag".
Folglich liegt bei diesen Worten ebenfalls eine massive Täuschung der Öffentlichkeit und ein schwerer Bruch des Rundfunk(wieauchimmer)staatsvertrages vor.
Für wen die Solidarätät und Demokratie gelten, wird im Grundgesetz klar geregelt: Sie dienen beide dem VOLK, nicht dem Rundfunk!
Die Rechte des Rundfunks beziehen sich auf die freie Berichterstattung, nicht auf dessen Finanzierung, was unsere Grundgesetzväter 1948/49 klargestellt hatten:
"Es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht."
Eine Argumentation mit der Rundfunkfreiheit zur Zwangsfinanzierung ist damit ungültig.
Der Rundfunk wird daher hinten angestellt und darf keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vornehmen!

Auch sollte man evtl den Teil mit 2x Beitrags"pflicht" wegen Betriebsstätte und Wohnung, sowie 2x fälligen Mieten, Versicherungen, gewerblichen Ausgaben für Material etc anführen, welcher die Finanzen bereits massiv ausreizt und ein Rundfunkbeitrag daher nicht entrichtet werden kann.
Ebenfalls ist der Rundfunkbeitrag im Fakt eine verschleierte Steuer und kann nicht in der Einkommensteuer oder Umsatzsteuer gegenrechnen werden kann, um diese Zwangsbelastung zu reduzieren!


Das kann man noch ausbauen. Führe dann einfach zur künstlerischen Freiheit meine Zitate aus dem Post 1 mit den Verstössen des Grundgesetzes mit auf.
Habe heute leider erstmal keine Zeit, da andere Verpflichtungen rufen!


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J
  • Beiträge: 9
Es war einmal ein kleiner Fotograf, der sollte eine Steuer auf eine Blume zahlen, die er nie fotografierte. Er liebte es zwar schöne Orchideen zu fotografieren. Aber eine ganz spezielle Blume fotografierte er nie, denn er hasste sie abgrundtief. Sie war schwarz und stank gewaltig und arbeitete auf einer schwarzen Wiese im Gezebüschwald, wo es nur stinkende schwarze Blumen gab. Der kleine Fotograf ging nie in diesen dunklen Gezebüschwald und wollte mit dem Unkraut dort auch sonst nichts zu tun haben. Und eines Nachts träumte er, eine dieser stinkenden schwarzen Blumen kommt bei ihm persönlich vorbei und stiehlt ihm seine Nikon 7D und alle Tele- und Weitwinkelobjektive im Wert von 12.431,90 €, weil er die Steuer nicht zahlte, dafür dass er sie sehen und ihren üblen Gestank riechen durfte.

Aufgeschreckt vom Albtraum klingelte der kleine Fotograf seinen Nachbarn und guten Freund, den Straßenmusiker Johnny S. aus dem Schlaf. "Johnny, ich träumte von einer gräßlichen stinkenden schwarzen Blume, die mir meine Kamera und alle Objektive wegnahm, so dass ich nie wieder als Fotograf arbeiten konnte." - "Das ist ja furchtbar," meinte Johnny. "Du kannst Deine Kamera Sachen nachts gern bei mir lassen, denn die schwarze Blume kann ja nicht ahnen, dass Dein Zeug bei mir ist". So geschah es. In dieser Nacht schlief der kleine Fotograf wie ein Baby und träumte nicht mehr von der schwarzen giftigen Blume. Und in jeder weiteren Nacht gab er seine Fotoausrüstung abends vor dem Schlafengehen immer seinem Freund und Nachbarn dem sympathischen Straßenmusiker Johnny.

Eines Tages tauchte die giftige schwarze Blume aber tatsächlich auf und bestand darauf in ihrem Gülle Loch im Gezebüschwald besucht und fotografiert zu werden. "Aber ich habe doch gar keine Fotoausrüstung, lügte der Fotograf." "Das spielt keine Rolle. Trotzdem musst Du mich fotografieren!!! oder eine Steuer ist sofort hier einpfändbar, Du Sau!" schrie das stinkende schwarze Unkraut. Der kleine Fotograf verstand die Logik nicht, sorgte sich aber mehr noch um diesen gräßlichen Gestank in seiner Wohnung. Die schwarze Blume hielt irgendein Gezebüschwaldstaatsvertrag mit lauter unsinnigen §§ Paragraphen in den Händen hoch und sagte, alle verfaulten stinkenden Blumen wären sich einig und haben beschlossen fotografiert werden zu müssen. Oder mit Geld zugeschüttet zu werden, denn sie liebte das Geld. Der kleine Fotograf liess sie rein und sie inspizierte jeden Zentimeter. Aber sie fand nicht mal eine 1MB Speicherkarte. Die schwarze stinkende Blume mußte also unverrichteter Dinge wieder abziehen. "Du Sau! Dich krieg ich noch!" schrie sie und ging zurück in ihren Gezebüschwald. Doch der kleine Fotograf grinste und trank mit seinem Freund Johnny an diesem Abend eins auf den Erhalt seiner künstlerischen Freiheit.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2013, 16:45 von René«

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Gute Geschichte. Kommt noch Teil 2?
Wir wollen doch noch wissen, wie es Johnny mit der GEMA Zwangsanmeldung und dem anderen GEZeter ergeht.
Auch Johnny steht auf der Liste der Rundfunk- und Gebührengauner.


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J
  • Beiträge: 9
Das sind ja Sachen... Mit der GEMA Zwangsanmeldung kenne ich mich noch zu wenig aus.

Wegen Teil 2 des Märchens---mir liegen leider keine weiteren Informationen über Johnny vor. Die Bundesregierung weiß allerdings alles über ihn. Den Teil 2 des Märchens wird es daher, wenn überhaupt, nur von Frau Dr. Angela Merkel geben können. Sie ist die größte Märchenerzählerin überhaupt, wie ich heute aus dem Propagadaministerium erfahre.


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5

503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
@schildzilla
Das mit der Abgabenpflicht einhergehende Ziel mag für sich zwar zulässig, aber nicht in vollem Umfang mit Art. 5 GG vereinbar.

In Art. 5 GG steht folgendes:
" Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

Wenn nur die Berichterstattung einen Verfassungsrang hat, dann ist alles andere eine "Lieferung unbestellter Leistungen" (BGB 241a)

Die Maßnahme, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalten durch die Beiträge zu finanzieren, sei nicht beitragsfähig.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
Zitat
Privathaushalte in 2011 = 40.439 Millionen

mit einer Person = 40% (müssen dem Grunde nach 17,98€ monatlich bezahlen)
mit 2 Personen = 34% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 8,99€ bezahlen)
mit 3 Personen = 13% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 5,99€ bezahlen)
mit 4 Personen = 9% (müssen dem Grunde nach pro Person nur 4,49€ bezahlen)
mit 5 Personen und mehr = 3% (müssen dem Grunde nach pro Person 3,60€ oder weniger bezahlen)

40% müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%. (Sie haben auch alle Lebenshaltungskosten alleine zu tragen).
Und weil die davon ausgehen, dass fast alle Haushalte rundfunkfähige Geräte besitzen, sollte dann die Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen. (aber nur für die Berichterstattung)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7140.msg52870/topicseen.html#msg52870


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Sehr gute Darstellung 503,leider begreifen das die so hochbezahlten Leute des Beitragsservice nicht,denn die waren nur bei Lehrer Ast oder in der Bretter-Uni,dort wurden die Grundregeln anders definiert.
Es ist schon traurig,wo wir in Deutschland angekommen sind."Demokratie" nein,ich würde sagen Diktatur des Proletariates,kommt das jemandem bekannt vor?Leider können sich die jüngeren Menschen daran nicht erinnern,es sei denn,sie haben in dieser Richtung studiert und ein Grossteil der älteren Generation ist leider abgestumpft,leider,ich noch nicht obwohl ich erst 66 bin und da fängt das Leben an,jetzt bin ich mittendrin,in dem Schlammassel.
Steh auf,wenn Du ein mündiger Bürger bist,es wird nicht besser,nur schlechter,wenn Du Dich nicht dagegen wehrst.
Also sage ich immer wieder,"Wir sind das Volk"oder doch nicht?


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koppi1947

C
  • Beiträge: 1
Meine Spende für den kleinen Fotografen...

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The Story of ARD and ZDF


Für ihren Machterhalt kreierten
Bundesländer und der Staat
Einen subtil manipulierten
Öffentlichen Meinungsapparat.

Alles was du wissen darfst
Lassen sie dich wissen.
Damit du dir nicht Sorgen machst,
Sollst du nichts vermissen.

In halbbehördlicher Gestalt
Betreiben ARD und ZDF
Vom Seuchenvogel bis zum Schalk
Rundfunk als Betrugsgeschäft
Gegen fürstliches Gehalt.
Dafür ist es angemessen
Jedem Haushalt mit Gewalt
Hohe Steuern abzupressen.

Im Selbstbereicherungsverein
Nisten sich von ganz allein
Eitle Frühstücksdirektoren
Und Minutenmillionäre ein.

Teurer Zwirn mit Grinsgesicht
Das über einen Fakt nicht spricht:
Überflüssiger Verschwender.
Bestimmt sind es nicht alle
Aber viel zu viele
Schleimer, Schranzen, Günstlinge
Und geschickte Blender.

Selbst die Ärmeren im Land
Sammeln fleißig Flaschenpfand -
Ans GEZ-System verpfändet
Bis der Schunkelstarrkrampf endet.




Edit:

Licensed under the Creative Commons (CC) license by Natriumkanal Nav1.8 tl;dr: f*u#ardzdfgez.sht :-DDD


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2013, 23:04 von Corvée«

 
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