Dieser Beitrag gibt meine persönlich Meinung wieder, zu deren Äußerung und Verbreitung ich nach Artikel 5, Absatz (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) berechtigt bin. Meine Meinung geht aus der Recherche ausschließlich öffentlich zugänglicher Quellen hervor.
Im Folgenden zitiere ich Artikel 3 des GG und hebe hier relevante Anteile fett hervor:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.
(Ende des Zitats)
Die Rundfunkbeiträge benachteiligen all die Menschen, welche in Deutschland eine Wohnung oder eine Betriebsstätte unterhalten, weil sie die Rundfunkbeiträge entrichten müssen, während jeder Erdbewohner, der weder eine Wohnung noch eine Betriebstätte in Deutschland unterhält, zumindest wesentliche Teile des Informationsangebot der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten kostenfrei beispielsweise über das Internet abrufen kann. Für deutsche Betriebsstätten entsteht auf dem globalisierten Markt ein Wettbewerbsnachteil.
Die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge ist offensichtlich. Sie kann im Aussagenlogischen Kalkül verifiziert werden und beruht daher nicht auf irgendwelchen Spitzfindigkeiten oder Tricks. Eine andere Frage ist allerdings, ob man vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Rundfunkbeiträge klagen kann oder die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen belangen kann. Die Grundlagen für die Erhebung von Rundfunkbeiträge beruhen nämlich auf einem juristischen Trick, der nach meiner MEINUNG Hochverrat am Deutschen Volk impliziert.
Die Motivation für die Anwendung des Tricks vermute ich in Folgendem:
Alle öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten sind privatwirtschaftlich tätig, zum Beispiel dadurch, dass diese Werbung ausstrahlen. Privatwirtschaftlich tätige Organisationen können nicht aus Steuergeldern finanziert werden.
(Ende Motivation)
Im Folgenden wird der Trick beschrieben, mit welchem die Durchsetzung von Rundfunkbeiträgen ermöglicht wird.
Artikel 70 des GG lautet:
(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.
(Ende Artikel 70)
Bemerkung: die ausschließliche Gesetzgebung ist die Sache des Bundes und die konkurrierende Gesetzgebung die Sache der Länder.
Der relevante Ausschnitt aus Artikel 73 des GG lautet:
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
...
7. das Postwesen und die Telekommunikation;
...
(Ende Ausschnitt des Artikels 73)
Bemerkung: Der Rundfunk wird in Artikel 73 nicht gesondert erwähnt und ist auch in Artikel 74 über die konkurrierende Gesetzgebung nicht genannt. Es folgt, dass die Gesetzgebung über den Rundfunk ausschließlich Sache des Bundes ist, weil der Rundfunk ganz klar Teil der Telekommunikation ist.
Die Rundfunkbeiträge wurden durch die Parlamente aller Länder ratifiziert obwohl eine entsprechende Gesetzgebung eindeutig und ausschließlich in der Kompetenz des Bundes liegt. Natürlich sieht das Grundgesetz auch einen Artikel vor, mittels dessen der Bund Kompetenzen auf die Länder übertragen kann. Dies aber ist nicht wichtig, um den Trick zu verstehen.
Exakt niemand kann die Bundesrepublik Deutschland für einen Verstoß gegen das GG verantwortlich machen, den sie nicht begangen hat. Damit aber eine Klage vor dem Verfassungsgericht eines Landes Erfolg haben kann, müsste die Bundesrepublik Deutschland zunächst anmahnen, dass die Länder ihre Kompetenzen überschritten haben.
(Ende Trick)
Na, was sagt Ihr? Füllt Ihr euch am Ende auch "verarscht"?
Lustig ist, dass sich in der BRD (nach anonymer Auskunft die Abkürzung für Bananenrepublik Deutschland) kein einziger Volksvertreter dieser Sache annehmen zu wollen scheint: Hochverräter.
Einen schwachen Trost haben wir ja: Sie beißen in die Hand, die sie nährt.