Hinweis: Ursprüngliche Seite des rbb jibbet nicht mehr.
Müssten die das nicht bei sich selber auch noch für die Öffentlichkeit verfügbar halten? Der RBB ist zwar ebenso ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts", wie es alle ÖRR sind, (siehe BGH-Entscheidung im Forum), aber er ist trotzdem "öffentlich".
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;