Hallo zusammen,
hat dieses Thema jemand weiter verfolgt und ggf. auch Strafanzeige gegen die Landesrundfunkanstalt oder den Beitragsservice gestellt?
Grundsätzlich habe ich 2020 bereits die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten beim Beitragsservice verboten sowie deren Löschung gefordert. Passiert ist natürlich nichts.
Auch ein erneutes Ersuchen um Datenauskunft bei der Landesrundfunkanstalt wurde natürlich vom BS beantwortet.
Art. 17 der DSGVO beinhaltet ja das "Recht auf Löschung", sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
In Bezug auf das Urteil würde ich jetzt die markierten Punkte als relevant einstufen.
Jetzt meine Frage: Wo müsste man diese Rechte geltend machen? Zunächst bei der Rundfunkanstalt, klar. Aber die werden garantiert die Daten nicht löschen wollen. Was wäre dann der nächste Schritt?