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Autor Thema: Beitragsservice teilt mit - 2282 Klagen gegen Rundfunkbeitrag im Jahr 2023  (Gelesen 517 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
FAZ, 24.06.2024
Beitragsservice teilt mit
2282 Klagen gegen Rundfunkbeitrag im vorigen Jahr
Auf Anfrage der F.A.Z. hat der „Beitragsservice“ verraten, wie viele Klagen es gegen den Rundfunkbeitrag gibt. Die Zahl lässt aufhorchen. Wie sich die Sender im Klagefall verhalten, auch.
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/2282-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-im-jahr-2023-19811173.html
Zitat von: FAZ, 24.06.2024, Beitragsservice teilt mit - 2282 Klagen gegen Rundfunkbeitrag im vorigen Jahr
[...] Setzt man dies ins Verhältnis zur Zahl aller neuen Verfahren vor Verwaltungsgerichten, außer Asyl, betreffen immerhin 2,75 Prozent aller Fälle den Rundfunkbeitrag.

[...] Diese Anstalten hinterlegen den Ausgang jedes Gerichtsverfahrens im Nachgang im Beitragskonto des Klägers. Damit hat auch der Beitragsservice einen Zugriff auf den Rechtsstreit.

[...]

Indes werden zahlreiche Fälle gar nicht entschieden, da die Sendeanstalten den Rechtsstreit für erledigt erklären und Beitragsforderungen erlassen. Diese sogenannte „Erlasspraxis“ führt dazu, dass die Verfahren ohne Urteil enden. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Ausgewählte Threads zu diesem Thema/ obigem Artikel:
Handbuch zum Rundfunkrecht - Ganz im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37966.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2024, 20:52 von Bürger«
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Wichtig: Noch rund  10 Monate lang vermutlich durch Verfassungsbeschwerden anfechtbar,
also ohne Vorverfahren beim Verwaltungsgericht. Müssen wir klären, ob berechtigt, wenn ja, dann schaffen!



An sich wissen wir das und viel detaillierter
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und auch, dass der externe Autor Zenthöfer sich jetzt Schritt für Schritt endlich einarbeitet, aber noch nicht die volle Dimension dieses Politik- und Justizskandals verinnerlicht hat. Er ist auf dem Weg dorthin. Ein ganz hochwertiger Streiter für das Recht ist er allgemein und wird es zunehmend auch hierfür.


Dieser FAZ-Bericht hat einen ganz wichtigen
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Punkt: Eine neue Regelung über die Zusammenarbeit der Sender und der Inkassobuchhaltung in Köln zu rechtlichen Fragen.

Vermutlich ist das die neue Version der Verwaltungsregelung des doppelt falsch getauften "Beitrags"-"Service". Die frühere hatten wir wohl aufgegabelt - ist wohl irgendwo im Forum.


Die neue ist ultra-wichtig.
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Es ist möglicherweise eine Gegenstrategie gegen die aktuellen heftigen Angriffe.

Dazu zählten auch die rechtlich verfehlten Rezepte des sogenannten "Beitr.-'Bloc...", die aber durch die Masse das "Nicht-Täter-Kartell" heftig aufwirbeln und sich übrigens auch ein wenig zum "weniger Schlechten" gewandelt haben.

Vermutlich geht es intensiv auch um Vollstrecktung

und  vielleicht ganz besonders um hier durch das Bürgerrechtler-Team koordinierten sehr schäbigen Musterverfahren.
"Aus den Jägern wurden die Gejagten"...  absolut abenteuerlich, wie Sender und ARD-freundliche Richter nicht so richtig weiter wissen.


Die neue Regelung, falls keine Überlassung davon auf Anfrage erfolgt,
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dann müsste jemand über fragdenstaat die Publizierung erzwingen.
Falls das verweigert wird, könnte man in 12 Bundesländern Landesverfasssungsbeschwerden für Veröffentlichungspflicht starten:
Es handelt sich um Rechtsnormen, die beschwerdeberechtigt sein dürften, aber nur Beschwerde ermöglichen, sofern publiziert.


Wir sollten das hier nicht zur Diskussion zur Sache ausweiten, 
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denke ich, Diskussion wäre hier vielleicht zu sehr OFF TOPIC.
An sich ist Diskussion gar nicht nötig, aber wenn jemand es diskutieren möchte, dann sollte das vielleicht besser einen neuen Thread dafür bekommen.


Man wird sich auch bewusst, wie wichtig neues aktives Marketing
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für das gez-boykott wäre.
Aktuell hätten wir Beschwerdeführer nicht in allen 12 Bundesländern,
aber wenn, dann möchten wir ja immer alle etwa 80 ehrenamtlichen Landesverfassungsrichter dem zu erwartenden Druck seitens der Sender und Landeregierungen hübsch aussetzen,

bis den Richtern von mindestens 1 Gericht der Kragen platzt und endlcih Recht durchgesetzt wird durch die Richter
statt die Anliegen ihrer Ernennungsparteien "als Gerechtigkeit zu entdecken".
(War das ausreichend taktvoll verklausuliert, was @pjotre da sagen wollte?)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2024, 02:56 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

Z
  • Beiträge: 1.543
Z brauchte 2023 keine neue Klage anstrengen, weil seit 2020 noch seine alte beim Gericht rumgammelt (oder schon seit 2019?). Es war lediglich zweimal erforderlich, der Intendanz nach automatisch generierter "Vollstreckungsankündigung" einen bösen Brief zu schreiben und selbst mit Ungemach zu drohen, sowie einmal der Vollstreckungsbehörde unter Nennung des Klageaktenzeichens sowie der Einreichung einer Kopie eines im Rahmen des Verfahrens von der Rundfunkanstalt gemachten Zusage der Nichtvollstreckung für die Dauer des Verfahrens die Voraussetzung für das Zurückgeben der Vollstreckung zu liefern.
Außerdem bekommt Z alle paar Jahre mal einen Festsetzungsbescheid, gegen den er jedesmal standardmäßig Widerspruch einlegt, ohne daß es je zu einem Widerspruchsbescheid gekommen wäre.
Z war vorletztes Jahr bei einer Rundfunkverhandlung beim Verwaltungsgericht anwesend und da wurden Bescheide von ein paar Jahren zuvor behandelt.

Es gibt also noch einen Riesenstau von Verfahren (obwohl die eigentlich immer ratzfatz abgebügelt werden, wenn es zur Verhandlung kommt), die, die Zahlen von 2023 hochgerechnet, fünfstellig sein werden. Das ist gemessen an 40 Millionen "Beitragskonten" nicht viel, bringt den Klägern aber auch gewisse Vorteile, weil im Prinzip Ruhe im Karton ist.

Ach ja, Z hat vor vielen Jahren mal ein Rundfunkverfahren verloren und den klagestreitgegenständlichen Betrag auf das Lohnkonto der Rundfunkanstalt überwiesen (nur unter Nennung der Wohnungsanschrift und dem Betreff Rundfunkzwangsbeitrag), dieser Betrag ist bei den Mahnungen des Beitragsservice offenbar nicht verbucht worden, so daß Z auch noch ein Vollstreckungshindernis geschaffen hat ("Teile davon sind längst bezahlt!)...

Man muß ja auch Rücksicht auf die Verwaltungsgerichte nehmen, glücklicherweise sind für diese Rundfunksachen unterster Priorität (kommt Z natürlich entgegen), das wichtigste sind die Asylverfahren und dann kamen noch reichlich viele Coronaverfahren "dazwischen".


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Z
  • Beiträge: 1.543
Wegen Hinweises der Moderation auf unnötige Ausschweife meines Beitrages meine Kernthese:
Knapp 2300 Klagen in 2023 bedeutet bei der aktuellen Überlastung der Verwaltungsgerichte, daß mehr als 10.000 Klagen noch offen sind, bei 40 Millionen Beitragskonten erscheint das nicht sonderlich viel, das ist aber nur ein Teil des Widerstandes der sich für den formalen Rechtsweg entschieden hat, ich vermute, der passive Widerstand dürfte weitaus größer sein.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der "Beitragsservice" (hier in Anführungszeichen) hätte "verraten", 2282 rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren vor Gerichten im Jahre 2023 ...soso.
Keine Angaben darüber, um welche Gerichte es sich handelt und keine Nachweise über den ominösen "VERRAT"..achso es soll ja geheim bleiben, verstehe also *psssssssssst*.

Im Nachgang wird mit einem Zahlenspiel, das keiner verstehen muss, ein Bezug zu den Verwaltungsgerichten "versucht".
Obwohl, wenn man noch die Asylverfahren dazu zählen würde, könnte man verstehen, warum Klagen gegen den Zwangsbeitrag belangloser Landesrundfunkanstalten bei den Gerichten an Wichtigkeit verlieren und mehrere Monate oder Jahre dauern können.

Bei "3.960.584 BEITRAGSKONTEN IN EINER MAHNSTUFE ODER IN DER VOLLSTRECKUNG" könnte es die ein oder andere Erinnerung (Beschwerde) beim Amtsgericht gegeben haben.
Ob diese möglicherweise in den 2282 rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren vor Gerichten enthalten sind?

Wie verträgt sich eigentlich die beschriebene "Erlaßpraxis", in der Beitragsforderungen einfach mal fallen gelassen werden,  mit der Beitragsgerechtigkeit?
Ungenannt bleibt die Zahl oder die Höhe der erlassenen Beitragsforderungen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
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@Markus KA: Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß der Beitragsservice oder die Rundfunkanstalt mirnichtsdirnichts irgendwelche "Schulden" erläßt. Ich denke, es handelt sich um klassische Doppelberechnungen von mehreren Bewohnern einer Wohnung, Zweitbewohnern oder Nichtbewohnern. Normalerweise müßte man ja von der "zuständigen Rundfunkanstalt" einen Aufhebungsbescheid bekommen. Das passiert aber nie, stattdessen wird "das Beitragskonto geschlossen" der Bewohner abgemeldet oder die Forderung storniert, ohne daß ein richtiger Verwaltungsakt deutlich wird.
Ich vermute, Luftbuchung A wird mittels Luftbuchung B verrechnet.
Vielleicht sollte man proaktiv doch seine Katze anmelden, die dann, bis der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht, leider verstorben ist...


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