Das Gericht täuscht einen Entscheid formal vor, den es inhaltlich gar nicht vorgenommen hat.
Man kann dann einwenden: Es handelt sich um einen nichtigen Scheinbescheid.
Hier ist mal, wie jemand mit Nichtbearbeitung umging:
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Keine Empfehlung!
Da eine Anhörungsrüge gegen etwas gar nicht Existierendes ausscheidet, kann diese nicht erfolgen.
Der Antrag auf Entscheid bleibt aufrechterhalten.
Naja, das Gericht wird die Klägermeinung nicht teilen.
Also, nach etwas Korrespondenz, beschwert man sich abschließend, klagt sofort erneut (weshalb voraussichtlich keine Vollstreckung erfolg)
und beantragt Übertragung der Gerichtskosten des Scheinverfahrens auf das Neue, weil der Dienstleister Justzi seinen gesetzlichen Service-Vertrag verletzt hat.
Man zitiert darin einige Urteile, wonach auch Nichtbearbeitung eine Straftat der Rechtsbeugung sein kann, und fordert auf, zukünftig ein derartiges Unterlassen zu unterlassen.
Und dann X Y Z Schriftsatzseiten, die fundiert sein müssen, mit vielen Antragen, die alle durch die ARD-Juristen und das Gericht Nummer für Nummer abzuarbeiten sind. Das fordert man.
Der zirkulierende "NEIN-BRIEF" mit 60 Seiten wird bereits von einigen verwendet und da tut sich dann erstmal meist nicht viel.
Das Gericht wird das zwar alles anders sehen. Aber das geht dann sehr schleppend, wenn der Bürgerrechtler Zähne zeigt.
Perpetuum mobilie. Wird trotzdem vielleicht einige Jahre später entschieden: Fortsetzung folgt.
Keine Empfehlung. Nur mal so berichtet.
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Seriöser ist natürlich die Strategie, das OVG-Verfarhren anzupeilen, ohne es auslösen zu können.
Man kann ja beides zugleich betreiben.
Die paar wenigen ARD-Mitarbeiter dafür sind begeistert über jede weitere Arbeit.
Wer an Intendanten adressiert, landet gewöhnlich nie mehr in Köln bei den Callcentern.