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Autor Thema: Finanzkraftausgleich: Bayern zahlt – Berlin/Sachsen... vs. ARD-Finanzausgl.  (Gelesen 585 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.465
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...ggf. verwertbar bzgl. des von den Beitragszahlern getragenen, ominösen "ARD-Finanzausgleichs" zwischen den Rundfunkanstalten über den "Gesamttopf Rundfunkbeitrag"? ???

FAZ, 13.01.2023
Finanzkraftausgleich
Bayern zahlt – Berlin und Sachsen kassieren
Insgesamt werden 18,5 Milliarden Euro hin- und hergeschoben. Bayern finanziert allein das System mehr als zur Hälfte.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/laenderfinanzausgleich-bayern-zahlt-berlin-und-sachsen-kassieren-18601027.html
Zitat von: FAZ, 13.01.2023, Finanzkraftausgleich: Bayern zahlt – Berlin und Sachsen kassieren
[...] „Bayern unterstützt solidarisch, aber Solidarität und Eigenverantwortung müssen sich die Waage halten“, meinte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Beim Finanzkraftausgleich schwinde diese Balance massiv. So könne es nicht weitergehen. „Wir prüfen deshalb alle uns zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten“, sagte der CSU-Politiker. „Eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird bereits vorbereitet.“ [...]

[...] Die besonders finanzschwachen ostdeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern profitieren stark von ergänzenden Bundesmitteln, das finanzkräftigere Brandenburg weniger.

Die vorgenannten Länder sind "besonders finanzschwach", aber die dortigen Beitragszahler nicht? ... und die Beitragszahler aus Sachsen-Anhalt sollen über den Rundfunkbeitrags-Topf die Rundfunkanstalten im Saarland und Bremen quersubventionieren?!? ??? siehe dazu u.a. vergleichsweise unter

Saarbrücker Zeitung, 23.04.2021
Übergangslösung ist in Sicht
Saarländischer Rundfunk bekommt mehr Geld aus ARD-Finanzausgleich
Saarbrücken Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen sind knapp bei Kasse. Die kleinsten Sender bekommen nun mehr Geld – immerhin ein bisschen.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/ard-finanzausgleich-mehr-geld-fuer-saarlaendischen-rundfunk_aid-57523205
Zitat von: Saarbrücker Zeitung, 23.04.2021, Übergangslösung ist in Sicht - Saarländischer Rundfunk bekommt mehr Geld aus ARD-Finanzausgleich
[...]
Bei der ARD mit insgesamt neun Sendeanstalten orientiert sich die Verteilung der Beitragseinnahmen an der jeweiligen Größe eines Sendegebiets sowie der Anzahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit Wohnsitz und Betriebsstätte in den Bundesländern der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) erhält den größten Anteil, gefolgt von Südwestrundfunk (SWR) und Norddeutschem Rundfunk (NDR). SR und RB wiederum müssen von der ARD-Gemeinschaft zusätzlich finanziell unterstützt werden, um den gesetzlich verankerten öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen zu können.
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2023, 00:34 von Bürger«
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  • Beiträge: 7.309
@Bürger

Zur Erinnerung an die Klage der LRA vor dem BVerfG betreffs der Weigerung des Landes-Sachsen-Anhalts, der Erhöhung des Rundunkbeitrages zuzustimmen:

Das Land Sachsen-Anhalt hatte vor dem BVerfG leider nicht mit der finanziellen Haushaltssituation seiner Bürger*innen argumentiert, bzw., hatte dieses nicht hinreichend belegt, so daß die LRA alleine deswegen vor dem BVerfG gewonnen haben?

Und, möglicherweise, steht das hier nun thematisierte damit in Zusammenhang, daß sich jetzt nahezu alle Ostländer + Berlin weigern, einer weiteren Rundfunkbeitragserhöhung zuzustimmen?

Der Unterschied zwischen "ARD-Finanzausgleich" und dem "Länder-Finanzausgleich" besteht "nur" darin, daß der "ARD-Finanzausgleich" eine unionsrechtlich unzulässige Quersubventionierung darstellen könnte, (der Rundfunkbeitrag ist ja als staatliche Beihilfe eingestuft, was zur Einhaltepflicht des ganzen Beihilferechts führt), und der "Länder-Finanzausgleich" als solches unions- und verfassungsrechtlich unbedenklich ist?


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.240
Offtopic - und doch nicht
[..]
Zur Erinnerung an die Klage der LRA vor dem BVerfG betreffs der Weigerung des Landes-Sachsen-Anhalts, der Erhöhung des Rundunkbeitrages zuzustimmen
[..]

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich nicht geweigert einer Erhöhung des Rundunkbeitrages zuzustimmen.
Es kam erst gar nicht zu einer Abstimmung, da Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Regierungsvorlage für den Landtag zurückgezogen hat.

Ein kleiner - bitte zu beachtender - Unterschied.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2023, 16:10 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 883
Natürlich ist das eine unrechtmäßige Querfinanzierung. Der Finanzierung des SR und des RBBs steht NULL konkreter individueller Mehrwert entgegen. Was soll ich damit in Baden-Württemberg anfangen? NICHTS! Wenn die Bremer ihren eigenen Rundfunk brauchen, dann sollen sie es selbst bezahlen. Es gibt in Dortmund ja auch keinen ÖFFI-Stadtfunk. Hier wird völlig ungleiche Leistung gleich bebeitragt.

Aber es steht ja so in den Staatsverträgen drin ... DARUM wird das so gemacht. Wir leben in einem Staat, in dem Gesetze wortgewordener Machtmissbrauch sind. Die Gründer des Grundgesetzes würden sich mit Grausen abwenden in ihren Gräbern und wohl auch davonlaufen, wenn sie könnten.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

S
  • Beiträge: 1.136
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Problem im Kleinen setzt sich eigentlich nur im Großen fort.
Durch den pauschalen Betrag werden einzelne Haushalte unterschiedlich stark belastet, je nach wirtschaftlicher Situation.
Und da der Betrag pauschal für alle Bundesländer gilt, werden natürlich auch die Bürger*innen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich stark belastet, je nach Finanzlage der einzelnen Länder.

Soviel zum Thema Belastungsgleichheit oder Beitragsgerechtigkeit, was im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag geradezu einen reinen Hohn darstellt.
@pjotre hatte dieses Problem auch schon in 2020 aufgegriffen, wenn ich mich recht erinnere.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.309
Durch den pauschalen Betrag werden einzelne Haushalte unterschiedlich stark belastet, je nach wirtschaftlicher Situation.
Das ist ja eines der Kernprobleme; daß es sich um ein Abgabe ohne Zutun des Abgabepflichtigen handeln soll, die sich zudem nicht an den Einkommensverhältnissen orientiert.

Bspw:
Höhe der Einkommens- bzw. Lohnsteuer ist abhängig von der Höhe des erzielten Einkommens bzw. Lohnes;


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier nicht Einzelhaushalte und deren individuelle Finanzkraft vertiefen.
Gegenstand des hiesigen Threads ist die Finanzkraft auf Landesebene und die Finanzkraft der jeweiligen Rundfunkanstalten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2023, 23:36 von Bürger«
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Edit "Bürger" @alle: Bitte hier nicht Einzelhaushalte und deren individuelle Finanzkraft vertiefen.
Gegenstand des hiesigen Threads ist die Finanzkraft auf Landesebene und die Finanzkraft der jeweiligen Rundfunkanstalten. Danke.
Daß die Zusammenhänge nicht erkannt werden?

Für den "ARD-Finanzausgleich", der nicht von mir in diesem Thema zuerst erwähnt worden ist, spielt die Finanzkraft der Bürger*innen durchaus eine Rolle, denn aus Gründen mangelndem Budgets der Landes-Bürger*innen dürfen die Länder von den Empfehlungen der KEF abweichen. Hierzu siehe:

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0

Weichen die Länder zugunsten der Bürger*innen von den KEF-Empfehlungen nach unten ab, steht den LRA freilich weniger zur Verfügung, was ARD-intern via ARD-Finanzausgleich ausgeglichen würde (?) und damit letztlich wiederum auf Landesebene durch den Länder-Finanzausgleich aufgefangen wird?


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