@Bürger
Zur Erinnerung an die Klage der LRA vor dem BVerfG betreffs der Weigerung des Landes-Sachsen-Anhalts, der Erhöhung des Rundunkbeitrages zuzustimmen:
Das Land Sachsen-Anhalt hatte vor dem BVerfG leider nicht mit der finanziellen Haushaltssituation seiner Bürger*innen argumentiert, bzw., hatte dieses nicht hinreichend belegt, so daß die LRA alleine deswegen vor dem BVerfG gewonnen haben?
Und, möglicherweise, steht das hier nun thematisierte damit in Zusammenhang, daß sich jetzt nahezu alle Ostländer + Berlin weigern, einer weiteren Rundfunkbeitragserhöhung zuzustimmen?
Der Unterschied zwischen "ARD-Finanzausgleich" und dem "Länder-Finanzausgleich" besteht "nur" darin, daß der "ARD-Finanzausgleich" eine unionsrechtlich unzulässige Quersubventionierung darstellen könnte, (der Rundfunkbeitrag ist ja als staatliche Beihilfe eingestuft, was zur Einhaltepflicht des ganzen Beihilferechts führt), und der "Länder-Finanzausgleich" als solches unions- und verfassungsrechtlich unbedenklich ist?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;