Schöner Hinweis...
Wer kein Vermögen hat, eine Rente unterhalb der Pfändungsgrenze erhält und keine Aussicht hat, dass diese Grenze durch eine Rentenerhöhung in absehbarer Zeit gerissen wird, kann sich m. E. die Klage etc. sparen und den Vollstreckungsversuch des ÖRR einfach aussitzen.
In einem fiktiven Gespräch zwischen Person X und der Vertretung einer LRA in der Pause einer fiktiven mündlichen Verhandlung, könnte dies ein Hinweis der Vertretung gewesen sein.
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Strotzt ja geradzu vor "Fürsorglichkeit" & "Menschenfreundlichkeit" des Vertreters der LRA. Der Herr oder die Dame sollte in so einem Fall aber auch nicht vergessen,
den Riesenvorteil für unsere Anstalten und deren Interesse an weiterhin überquellenden Kassen (& das dürfte der springende Punkt solcherlei "Ausführungen" sein) zu benennen. Denn so einen schönen Knüppel - vor dem ja noch genügend kuschen - gibt man doch nicht freiwillig ab, und wer weiß, ob der nicht doch im Zuge eines neuerlichen Ausfechtens bis in die obersten Instanzen einmal verloren gehen könnte. Wie schade wäre doch das!!!??
Sich das Klagen zu sparen bedeutet nämlich bis hier nichts anderes, als dass
einem/r, der / die vllt. genug A... in der Hose hat bzw. dickfellig genug ist für diese Art "Problemlösung"
10, 20, 50 oder 100 gegenüberstehen, die sich aus Angst und unter schönster Willkür dennoch bis auf den allerletzten Cent von der ehrenwerten Gesellschaft der "Anstalten" auspressen lassen. Aber warum auch nicht - wenn schon das letzte Hemd eines "besserverdienenden" Intendanten keine Taschen hat, so doch das eines Bedürftigen am Existenzminimum erst recht nicht. Insofern sollen die sich doch nicht so anstellen und froh sein (& den "Anstalten" dankbar), dass sie nichts haben, das sie in die Verlegenheit bringen könnte, das zu bedauern. :->>>.
Damit jedoch hätte es für die armen Anstalten & zumal deren notleidende Intendanten endgültig ein Ende, würde diese Thematik des organisierten Ausnehmens der Geringverdiener einmal bzw. auf's Neue bis zum bitteren Ende ausgefochten, also ein weiteres Mal vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. ggf. auch EGMR. Diese Situation fürchten die hochwohledlen Recken unserer Anstalten wie der Teufel das Weihwasser, deshalb diese "guten Ratschläge". Der Annahme solcher Danaergeschenke sollten stattdessen crowdgefundete Gerichtsverfahren vorzuziehen sein. Das müsste dann allerdings nach deutlich anderen Regieanweisungen verlaufen wie in den Fällen 1 BvR 665/10 bzw. 1 Bvr 3269/08, wo die ehrenwerten Anstalten die Kläger dann noch schnell um 2 Minuten vor 12 rückwirkend befreit hatten, und damit die Verfassungsbeschwerden quasi geplatzt waren.
Für massives Vorgehen im obigen Zusammenhang & der betroffenen Klientel wiederum brauchte es allerdings massive Publizität, und die hat die Thematik leider nicht. Sowohl im Forum gez-boykott kommt diese Variante leider viel zu selten und nur sporadisch zu Wort, und ein weiteres Problem ist, dass nach eigener Erfahrung bzw. Eindruck bereits die ganzen Sozialinitiativen diese Geringverdiener ./. "Rundfunkbeitrag" - Thematik über diesen 08/15 Stuß mit u. a. HartzIV-Antrag, und dann würde man doch befreit etc. pp. hinaus überhaupt nicht auf dem Schirm haben bzw. sich dafür nicht interessieren. Scheinen in dem Punkt genau nach GEZ-Manier zu ticken - ohne Bereitschaft auch nur mal für 2 Pfennige weiter oder um die Ecke zu denken.
Aber auch damit nicht genug, auch auf politischer Ebene haben die bedürftigen Geringverdiener (also im Sinne von allem, was am Existenzminimum lebt, ohne Hartzie oder Leistungsbezieher gem. SGBXII, Asylbewerber oder Bafög-Student zu sein) nicht den Hauch einer "Lobby". Selbst die Linkspartei interessiert die Thematik in der Praxis nicht wirklich - haben sie die doch schon herrlich in ihren hochglänzenden Broschüren und wohlklingenden Verlautbarungen wunderbar "abgehandelt". Was braucht es da eine praktische Unterstützung von Leuten, die sich bis zum Verfassungsgericht wehren wollen!?!? Dass das durchaus geht, hatten die Piraten vor drei, vier Jahren bewiesen, als sie den Kläger in Sachen "Störerhaftung" (Internet) bis vor den EuGH begleitet hatten und die Klage (sehr zum Ärger u. a. der dt. Spezialdemokraten) gewonnen wurde.
Angesichts dieser Voraussetzungen müssten sich die zahlreichen Betroffenen zusammentun und sich selbst helfen, wollen sie eine Chance haben, wenigstens einen Teil ihrer Würde zu behalten bzw. zurückzubekommen.