Ihr braucht euch darum nicht streiten. Das Perfide ist doch, dass beides zu Unrecht führt:
> Als
nicht-hoheitliche Aufgabe, darf niemand zu deren Finanzierung gezwungen werden.
> Als
hoheitliche Aufgabe, müsste sie von Beamten oder zumindest objektiv ohne Befangenheit ausgeführt werden.
Wie man es dreht, es ist grundfalsch, was aktuell praktiziert wird.
Doch die Wendehälse vom Rundfunk machen beim Rechtsgeschäft mit dem Bürger, für ihre Forderungen eine Hoheitlichkeit geltend, die der Bürger aber nirgends gegen sie verwenden darf. Das geht schon bei Akteneinsicht los (Rechnungshofberichte sind "Geschäftsgeheimnis"), geht bei verzerrter Berichterstattung weiter und hört bei strikt einseitigen Vorverfahren nicht auf.
Edit "Bürger": Danke für den "salomonischen Ordnungsruf" der das Dilemma auch treffend auf den Punkt bringt.
Bitte alle wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Wäre R.-beitrag eine Steuer, wäre es unzulässig, daß d. ÖRR d. Mittel verwaltet