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Autor Thema: Finanzierung der Pensionen der ehemaligen ÖRR-Mitarbeiter*innen  (Gelesen 2725 mal)

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@pjotre
Es ändert nichts daran, daß Rundfunkgebühr/Rundfunkbeitrag als "staatliche Beihilfe" klassifiziert sind, und die sind melde- bzw. genehmigungspflichtig und zweckgebunden.


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Ich hatte damals mal die Zahlen für die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz überprüft. Wenn ich mich richtig erinnere, standen dort etwa 100.000€ Gehalt pro Mitarbeiter und 75.000 € Pensionsabschlag pro Jahr und Mitarbeiter in den Büchern. Das muss man sich als Durchschnittslohn einschließlich jeder Putze mal geben.
Dafür wurde im Gegenzug so etwas geleistet wie "15 Verwarnungen" pro Jahr. Also ein Multimillionenbudget für faktisch nichts.

PS ja 15 insgesamt mit 50 Mitarbeitern. Nicht pro Mitarbeiter.


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  @NichtzahlerKA - Gut, an die Landesmedienanstalten zu erinnern.
Dies wird in aktuellem Reformbedarf-Mitteilungen sofort irgendwie geeignet ergänzt. Diese sollen ja wohl vor allem die Subventionsverteilung von viel Geld an kleinere regionale Sender koordinieren und diese begleiten.

Abstecher / Hintergrund - leicht OFF TOPIC - nicht hier im Thread zur Diskussion ausweitbar.
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Die LMA hatten nach meiner Erinnerung ein besonders ulkiges Problem: Sie fanden nicht mehr genügend Bewerber, beispielsweise kleine regionale Sender, um all das Geld ihres Budgets verteilt zu bekommen. Denn in der Regel decken Subventionen nur einen Teil, beispielsweise 50 %. Wenn der Markt derart schlecht ist, dass die anderen 50 % nicht mehr zu erzielen sind, so fehlen Bewerber.

Dann kam der Medienstaatsvertrag 2020 mit der Zensur-Ermächtigung - ach, was quassele ich da, mit der Ermächtigung, gegen die üblen Missstände im Internet mit segensreicher Weltverbesserung des weltweiten Internets zu intervenieren. Am deutschen LMA-Wesen wird die Welt genesen!

Dem fehlt gegenwärtig die abgesicherte Rechtsgrundlage, da bisher kein einziges der rund 10 angerufenen Landesverfassungsgerichte zu diesem Punkt zur Sache entschieden hat. Per Definition "Zensur ist, wenn Nicht-Deliktisches gehemmt wird", da dürfte der erste Anschein "Zensur" lauten. Also ist es zu unterlassen, so lange kein einziges Landesverfassungsgericht dafür einen ausnahmsweisen Freifahrschein "juristisch rechtswissenschaftlich deduzierte".

Damit wären diese hoch bezahlten Mitarbeiter weitgehend zu bezahlen für das Nichtstun?
Also vorzeitiger Ruhestand, und da könnten die Betriebsrenten eine sehr hilfreiche Funktion haben - je nach präziser Ausgestaltung?
Und mangels Fortbestand wären die Renten im Fall von Lücken durch die Landeshaushalte zu sichern? (An sich nicht, da die Einzahlungen ja laufend in eine externe Sammelkasse hinein abgeführt werden. Auch das ist der Unterschied zu "Pensionen" des Beamtenrechts.)


Zurück zum Thema: Die Tarifverträge dürften entweder auch für die LMA gelten,
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oder aber sie dürften immerhin sehr ähnlich sein. Also ist der Analysebedarf bezüglich der Betriebsrenten (fehlerhaft "Pensionen" genannt?)  auch auf diese zu erstrecken.
Des weiteren ist zu fragen, ob man die bisherigen LMA-Funktionen noch wesentlich braucht. Falls jein oder nein, die weitere Frage wäre dann, ob sie für völlig neuartige Aufgaben der Subventionenverteilung brauchbar wären. Bei einem Mittelgehalt von 100.000 Euro sicherlich nicht. 

Die Bezeichnung "Pension", das erinnert an die Bezeichnung "Beitrag":
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Mit "Pension" wird ja beamtenrechtlicher Anschein benutzt und durch die Regelungen als Wort implementiert, so dass man das Wort bei Bezugnahme gebrauchen muss, auch wenn es - sinngemäß - beispielsweise einen Rundfunk-"Beitrag" gar nicht gibt.

Hier wird in Schriftsätzen immer betont, dass alle Bescheide, Mahnungen, Urteile usw. allein deshalb nichtig sind - "Schein-Bescheide" usw. - , weil sie mangels "Gegenstand Beitrag" ganz einfach "gegenstands-los" sind. Diesem Argument hat bisher noch kein Richter widersprochen. Mal sehen, welcher Richter das zum ersten Mal hinbekommt.  >:D

Englischsprachig heißt es in der Tat "Pension". In Deutschland ist das doch aber für Beamte reserviert? Die vermutlich unvertretbaren Regelungen dieser Betriebsrenten sind vielleicht erklärbar durch die versuchte Legitimierung von Elementen des Beamtenrechts. Demgegenüber ist einzuwenden, dass die ARD-, ZDF- und LMA-Mitarbeiter alle bereits eine gesetzliche Rente beziehen werden, ferner ständig krankenversichert sind.


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Was die gutachterliche Beurteilung des Vergütungsniveaus und der Zusatzpensionen betrifft, so kann man dies im 22.KEF-Bericht ab S.122, Kap.5,  3.1.6.1, Zentrale Ergebnisse des Gutachtens nachlesen (https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf)
Aus den vielen zitierfähigen Abschnitten z.B. auch Tz.166, S.126 (BTVA=Beitragstarifvertrag Altersversorgung)
Zitat
[...] Die Analyse zeigt allerdings auch, dass der BTVA spürbar über den mittleren Werten der kommerziellen Medienwirtschaft und der allgemeinen Wirtschaft liegt. Dies ist bemerkenswert, da bereits die Vergütungen ohne Nebenleistungen und Altersversorgung der Anstalten im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft und allgemeinen Wirtschaft auf einem überdurchschnittlichen bzw. vergleichbaren Niveau liegen und damit – insgesamt betrachtet – als wettbewerbsfähig eingeschätzt werden können. [...]
[...] Auch in der Altersstruktur der Anstalten vermag die Kommission keinen Grund erkennen, der die vom Gutachter  dokumentierten Vergütungsunterschiede rechtfertigen würde. Denn zum einen resultiert der höhere Aufwand der Anstalten aus einem tariflichen Steigerungsautomatismus sowie kostenintensiven Tarifniveaus zum Ende der Tarifstufen. Die geringe Fluktuation ist auch Ausdruck der im Vergleich zu den Vergleichsmärkten attraktiven betrieblichen Altersversorgungssysteme der Anstalten. [...]
Die Altersversorgung wird dort auch vertiefend bis S.145 behandelt.


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Was die gutachterliche Beurteilung des Vergütungsniveaus und der Zusatzpensionen betrifft, so kann man dies im 22. KEF-Bericht ab S.122, Kap.5,  3.1.6.1, Zentrale Ergebnisse des Gutachtens nachlesen (https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf)
Aus den vielen zitierfähigen Abschnitten z.B. auch Tz.166, S.126 (BTVA=Beitragstarifvertrag Altersversorgung)
Zitat
[...] Die Analyse zeigt allerdings auch, dass der BTVA spürbar über den mittleren Werten der kommerziellen Medienwirtschaft und der allgemeinen Wirtschaft liegt. Dies ist bemerkenswert, da bereits die Vergütungen [...] auf einem überdurchschnittlichen bzw. vergleichbaren Niveau liegen
Die Altersversorgung wird dort auch vertiefend bis S.145 behandelt.
Danke. Leider wird das von der KEF selten bis nie wirklich konkret quantifiziert. Aber sowas wie 75000 € Pensionsaufwand pro Jahr und Mitarbeiter im Schnitt ist aus meiner Sicht nicht nur "spürbar drüber", sondern ein Verbrechen an den Beitragszahlern. Ich finde es wichtig, das KEF-Wording mal grundsätzlich klar zu machen: Wenn dort "spürbar drüber" steht, dann ist es objektiv bewertet eher "kriminelle, ungehemmte Selbstbedienung". "überdurchschnittlich bzw. vergleichbar" ist eher sowas wie "50-100% drüber" (und z.B. nur beim Einstiegsgehalt vergleichbar, aber nach ein paar Dienstjahren schon völlig überzogen).


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 E1. Im straffen zentralen Dokument der Politik-Reformdiskussion wurde soeben ergänzt:
Zitat
FG6. Die gesamte Gehaltsstruktur
von ARD, ZDF usw. muss auf den Prüfstand.

FG6.a1) Vorab: Sehr kritische Analyse der maßgeblichen Kommission KEF über das hohe Gehaltsniveau und dann insbesondere über die übersetzte Altersversorgung der Mitarbeiter:
2022-02   https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf
Beispiel: Ziffer 166 ff, Seiten 126-145 (BTVA=Beitragstarifvertrag Altersversorgung)
Die KEF kann nur analysieren und empfehlen, nicht aber entscheiden und bewirken.
 
FG6.a2) Vorab: Die blamable Abwehrtechnik mit der "zivilrechtlich vertraglich vereinbarten Stillschweigen-Klausel":
Siehe die Einleitung in Abschnitt FG7.a). Immerhin, für die Mehrheit der Arbeitsverträge bei ARD, ZDF usw. ist der Tarifvertrag anwendbar und einsehbar. Aber die Spannen "von...bis" für eine gleiche Funktion sind derart wesentlich, dass Transparenz ohne zusätzlichen Faktenstatistik der real gezahlten Gehälter nicht gegeben ist. Ferner, bezüglich Altersversorgung erinnert die Verklausulierung den Autor dieser Zeilen an Orakel von Delphi, eine Art "Kaskaden-Algorithmus", wo nur langes Überdenken überhaupt erkennbar macht, was da vielleicht (vielleicht!) das Ergebnis sein  könnte.


E2. Die Information im unmittelbar vorhergehenden Beitrag:
-----------------------------------------------------------------------------------
"Aber sowas wie 75000€ Pensionsaufwand pro Jahr und Mitarbeiter im Schnitt"
Ist das aus dem KEF-Bericht? Gemeint die JETZIGEN Mitarbeiter oder die IM RUHESTAND?

Das als Durchschnitt für alle wäre ja oberhalb des Monatsgehalts eines Richters am Verwaltungsgericht. Das ist also taktisch bestens verwertbar, um die unheilige Allianz der Richter-Juristen mit den ARD-Juristen mal zu "fragilisieren".

E3. Man bedenke, dass dies ja zusätzlich zur gesetzlichen Rente sein dürfte.
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Da hätte der Mitarbeiterdurchschnitt so viel Altersversorgung wie Landesminister? - Da muss etwas präziseres Information sein, damit dies als Provokation gegenüber dem Politik-Milieu herausgearbeitet werden kann, um die unheilige Allianz zwischen ARD und Politik ebenfalls zerbrechlicher zu machen.

E4. Nach dem generalisierten Versagen der Justiz gegenüber dem Imperium ARD, ZDF usw. hat nun ja die "politische Front"
-----------------------------------------------------------
die Priorität erhalten, da die juristische Front an der ausbleibenden Rechtsdurchsetzung der Gerichte scheiterte. Wenn wir solche Rechtsprechung haben wie in Sachen ARD erlebt, so brauchen wir keine mehr.  Dann muss die Auseinandersetzung eben auf Politik umgepolt werden, wie erfolgt seit Ende Juni 2022.
Kein Tag seither ohne Skandalartikel in den Pressemedien. Schon jetzt steht fest, für ARD, ZDF usw. wird es niemals wieder sein wie es war.
Hier in diesem Thread sägen wir an einem wichtigen Brett der Sache.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zur Eingangsfrage
Genügen die Beiträge zu dieser Pensionskasse zuzüglich etwaiger Zuflüsse durch Finanzmarktgewinne, um die entstehenden Pensionen zu finanzieren?
ein aktueller Querverweis zu
Luxusrenten beim ÖRR: Wo die Ex-Intendanten besser als A.Merkel versorgt werden (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36566.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36566.msg219506.html#msg219506
goodnews4.de, 12.10.2022
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Kostendruck beim SWR – Bereits mehr Betriebspensionäre als Mitarbeiter – Rekordhalter WDR-Intendant Tom Buhrow mit Pensionsanspruch von 25.000 Euro monatlich
Bericht von Christian Frietsch
Zitat von: goodnews4.de, 12.10.2022, ÖRR - Kostendruck beim SWR – Bereits mehr Betriebspensionäre als Mitarbeiter (...)
Schon jetzt hätten unter anderen ZDF und SWR mehr Betriebs-Rentner als Mitarbeiter. Beim ZDF müssen 3.813 Pensionierte bezahlt werden und damit mehr ehemalige Mitarbeiter als die aktiven 3.511 Beschäftigte. Beim SWR stehen 3.880 Betriebspensionäre 3.600 aktiven Mitarbeitern gegenüber.
[...]
https://www.goodnews4.de/nachrichten/breaking-news/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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Im maßgeblichen Reformplan-Dokument verwertet wie folgt:
Zitat
Reformbedarf: Die Spitzengehälter-Diskussion geht am Kernproblem vorbei:
FG7. Die Altersversorgung erzeugt viel höhere Summen.
- siehe hierzu auch oben FG1. -

FG6.a1) Vorab bezüglich der Leitenden: Die blamable Abwehrtechnik mit der "zivilrechtlich vertraglich vereinbarten Stillschweigen-Klausel".
Will ein Journalist für den finanzierenden und demo?ratie-berechtigten Steuerzahler erfahren, mit wie viel Rabatt ein Ministerauto geliefert wurden, wird der Journalist abgewiesen wegen der "Stillschweigen-Klausel mit dem Lieferanten".
Beweis: https://www.welt.de/politik/deutschland/article241517813/Dienstwagen-der-Bundesregierung-Minister-berufen-sich-auf-Schweigeklauseln.html
Artikel 20 Grundgesetz kann aber nicht durch zivilrechtliche Verträge ausgehebelt werden. Zur Veranschaulichung: Im Extremfall könnte eine dominierende Partei Stillschweigen vereinbaren über einen zivilrechtlichen Vertrag der Abschaffung von Wahlen.

FG6.a2) Alle Stillschweigen-Klauseln über die Vergütungsregeln der zwangsweise (!) bürgerfinanzierten Sender ARD, ZDF usw. über Vergütung und Altersversorgung der Leitenden sind nach hier bestehender Meinung als nichtig einzustufen.
Hieraus würde resultieren: Ein Publizierungsanspruch der Arbeitsverträge der übertariflich vergüteten Leitenden von ARD, ZDF usw.. Diese Verträge dürften standardisiert sein, wären also recht einfach gesammelt publizierbar. Nur personenspezifische Klauseln dürften Verschlusssache bleiben, beispielsweise über Familienmitglieder und über individuelle gesundheitliche Aspekte.

FG6.a3) Und die tariflich bezahlten Mitarbeiter? - Schon jetzt haben unter anderen ZDF und SWR mehr Rentner als Mitarbeiter.
Beim ZDF müssen 3.813 betriebliche Rentner bezahlt werden und damit mehr ehemalige Mitarbeiter als die aktiven 3.511 Beschäftigte. Beim SWR stehen 3.880 betriebliche Rentner den 3.600 aktiven Mitarbeitern gegenüber.
2020-10-08 welt.de/politik/deutschland/plus241476717/Luxusrenten-beim-OERR-Wo-die-Ex-Intendanten-besser-als-Angela-Merkel-versorgt-werden.html
2022-10-12 goodnews4.de/nachrichten/wirtschaft/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere?category_id=16
Man vergleiche mit einer normalen Alterspyramide: Beschäftigt im Mittel von Alter 22 bis 67, also rund 45 Jahre. Dann ist die Rest-Lebenserwartung etwa die Hälfte davon. Also müssten in Unternehmen die Aktiven etwa doppelt so zahlreich sein wie die Rentner. Hier wäre eine systematische statistische Analyse nötig, wie diese Verzerrung bei den Sendern sich erklärt. Entsprechende Beratung wird nachstehend angeboten.


FG7.c) Für den Beispielfall Thomas Buhrow, WDR Köln, gemäß oben FG1. ist zu ergänzen:
Die Einstellungen in die Altersversorgung variieren alljährlich. Das dürfte durch die anzuwendende Versicherungsmathematik für Leibrenten zusammenhängen. Es gab 2 Ausreißerjahre nach oben und unten. Im Ausreißerjahr 2017 erhielt er rund 2 Millionen Euro, was der gesamten zwangsweisen Rundfunkabgabe einer kleinen Stadt mit 20 000 Einwohnern entspricht. Buhrows Zahlen für 2021 wurden als Mittelwert gewählt: Aus der Zwangsabgabe für Buhrow geflossen sind 2021 rund 1 Million Euro; aber als Gehalt dürfen "nur" rund 400.000 Euro bezeichnet werden. Die Bürger sind hell begeistert.
Wo ist vielleicht der Fehler? Wohl durch die Abkopplung der vertraglichen Regelung von der Tätigkeitsdauer? Für nur 5 oder 10 Jahre Intendanten-Arbeit erhält Thomas Buhrow eine volle Zusatzrente von rund 65 %, nämlich rund 25.000 Euro monatlich.
2020-10-08 welt.de/politik/deutschland/plus241476717/Luxusrenten-beim-OERR-Wo-die-Ex-Intendanten-besser-als-Angela-Merkel-versorgt-werden.html
2022-10-12 goodnews4.de/nachrichten/wirtschaft/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere?category_id=16
Wäre das nicht eigentlich teilweise umzudeuten in "steuerpflichtiges Einkommen"? Fragen über Fragen...

FG7.d) Vermutlich großartig begeistert ist auch der NRW-Bürger Georg Th., der 2021 im Kontext "Verweigerung der Rundfunkabgabe für Informationsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz)" sodann 6 Monate in Münster im Gefängnis einsitzen musste, Bitten an den WDR, die vom WDR wegen rund 500 Euro zu vertretende Verhaftung gleich zu Beginn aufzuheben, wurden durch den WDR abgelehnt.
Diese bis heute unbezahlten rund 500 Euro erzeugten Haftanstaltkosten für den NRW-Steuerzahler von etwa 25.000 Euro. Symbolkraft: "Thomas Buhrow sitzt im Auto mit Massage-Sitzen, Georg Th. sitzt im Gefängnis" - wegen seines Beharrens auf seiner Auslegung von Artikel 5 Grundgesetz (Informationsfreiheit). So ein Schlimmer also!


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Zitat von: goodnews4.de, 12.10.2022, ÖRR - Kostendruck beim SWR – Bereits mehr Betriebspensionäre als Mitarbeiter (...)
Schon jetzt hätten unter anderen ZDF und SWR mehr Betriebs-Rentner als Mitarbeiter. Beim ZDF müssen 3.813 Pensionierte bezahlt werden und damit mehr ehemalige Mitarbeiter als die aktiven 3.511 Beschäftigte. Beim SWR stehen 3.880 Betriebspensionäre 3.600 aktiven Mitarbeitern gegenüber.
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https://www.goodnews4.de/nachrichten/breaking-news/item/kostendruck-beim-swr-bereits-mehr-betriebspensionaere
Das liegt natürlich auch daran, dass die Mitarbeiter nach 20 Dienstjahren in Rente gehen können mit sowas wie 60% des Gehalts. Anders schafft man es ja kaum mehr Mitarbeiter in Pension zu haben als aktiv. Wenn die Lebenserwartung 85 wäre und die Leute mit 20 anfangen, dann muss man mit 53 durchschnittlich in Rente, um mehr Rentner als Aktive zu haben!

@Pjotre: Ich habe damals einen Topf im Jahresabschluss genommen, der für "Renten und Gedöns" war. Das Gedöns diente meines Erachtens nur dazu, die Höhe der Renten zu verschleiern.  Für die Pensionäre darf nichts gezahlt werden. Die sind aus der Pensionskasse zu versorgen! Die Zahlungen sollten (eigentlich) zu 100% für die aktuellen Mitarbeiter sein.
Zum Grund der Höhe der Rückstellungen:
Die Pensionen wachsen ja ständig und linear pro Betriebsjahr! Zwar hat man glaube ich irgendwann einen Deckel eingeführt, aber dann gehen die Leute halt eher in Rente. Entlasten tut das die Pensionen kaum. Wenn man LEBENSLANG 3% des Gehalts pro Jahr bekommt, dann wundert es nicht, dass man 75% des Gehalts nochmal extra zurücklegen muss (das reicht dann für 25 Jahre). Denn die Pensionen wachsen ja mit Teuerung/Zinsen mit! Wieso die Pensionskosten teilweise die Gehaltskosten überstiegen haben (wurde mal vom MDR berichtet), habe ich nie ganz verstanden, aber es hat direkt damit zu tun. Und umgelegt auf die Mitarbeiter kommt man dann eben auf Zahlen wie 75% nochmal "on top". Zudem sind ja auch die Produktionsfirmen mit von der Partie, was vielleicht auch sowas wie 100% erklärt! Leider verstecken die die Kosten in den offiziellen Jahresberichten meistens. Die Wahrheit würde selbst mich noch erschrecken.


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F1. Es ist wohl die gesetzlich geregelte "Betriebsrente", also nicht "Pension".
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Der Gesetzgeber animiert seit Jahrzehnten diese Zusatzrente und viele Unternehmen haben diese. Von einer Beschränkung des Gesetzgeberwunsches auf die Privatwirtschaft ist hier nichts bekannt.
Also ist im Prinzip die zusätzliche Betriebsrente auch bei ARD, ZDF usw. zulässig. Auch die Finanzierung aus der Rundfunkabgabe wäre legal, so lange diese Betriebsrenten den mittleren Gepflogenheiten entsprechen. Nur dies Kriterium ist wohl verletzt.


F2. Wohl alle Systeme der Betriebsrente erforderten wegen der Niedrigzinsperiode hohe Nachschüsse.
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Dies gilt also auch für Unternehmen der Privatwirtschaft.
Bei steigenden Zinssätzen müssten die jährlichen Nachschüsse nun ab Bilanzjahr 2022 sinken.
Ob sich dies sogar umkehrt bei steigenden Zinssätzen, also Nachschüsse der vergangenen Jahren an die Unternehmen zurückfließen, also gutgeschrieben werden? Bisher habe ich keine Verlautbarung in diesem Sinn gefunden. Es dürfte auf die Details der Verträge ankommen.


F3. ARD und ZDF leiden aber viel intensiver unter diesem Problem.
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Das dürfte mit vermutlich unüblichen Konstrukten zusammenhängen wie "hoher fiktiver Zinssatz", "Teilnahme an Gehaltssteigerungsrunden", Ansteigen mit Jahren der Beschäftigungsdauer, Vergütung des letzten Jahres ist Maßstab,  u.a.m.
Die genauen Zusammenhänge können nur durch ein detailliertes Gutachten ermittelt werden.

Dies ist als Service bereits im Angebot. Auf Bereitschaft dafür wird nicht gerechnet. Es geht um sehr viel Geld. Die finanziell Interessierten werden vermutlich alles Erdenkliche unternehmen, eine klare Analyse nicht entstehen zu lassen.


F4. Wegen der Undurchsichtigkeit dieser Aspekte war hilfreich, den Einzelaspekt zu erfahren: "Mehr betriebliche Rentner als aktiv Tätige."
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Das wirkt auf den ersten Blick überzeugend. Die Aktiven müssten eigentlich in doppelter Zahl vorkommmen. Aber auch dies ist weniger einfach, obgleich recht schön logisch und provokativ.
Die in andere Unternehmen gewechselten Mitarbeiter sind nicht mehr in der Zahl der Aktiven, sind aber nach Erreichen der Altersgrenze dennoch unter den Beziehern von Betriebsrente.

Außerdem ist die hohe Zahl der "freien Mitaerbeiter" zu beachten. Sie müssen für beide Zahlen berücksichtigt werden: Bei den Aktiven wie auch bei den Betriebsrente-Empfängern. Ferner, für die Freien dürfte es viel häufiger sein, dass sie den Auftraggeber wechseln und dann nur noch irgendwann in der Zahl der Betriebsrente-Empfänger neu auftauchen.


F5. Man sieht, hier gibt es keine einfache Beurteilung. Nur ein umfassendes Gutachten kann Klarheit erbringen.
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Einstweilen bleibt es bei den einigermaßen vertretbaren Formulierungen wie in den Zitaten geliefert. Die besonders sofort überzeugende Aussage "mehr Rentner als Aktive" ist demnach relativierbedürftig.
Wir haben nun ziemlich weitgehend alles in diesem Thread, was man in einem Forum für so etwas Komplexes ermitteln kann. Feine Teamarbeit. Damit kann man jetzt die Diskussion immer neu anfachen. Dafür wird so gut wie möglich gesorgt.


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Ergänzung: Ich nehme nicht an, dass man Betriebsrente bekommt, wenn man "wegwechselt". Das wäre ja vom Auszahlungszeitraum her völlig unberechenbar. Normalerweise bekommt man die Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, wo man in irgend einer Form in Rente geht (zu welchen Konditionen das genau geht, hängt von der konkreten Regelung ab, manchmal kann man dann sogar weiter einzahlen).

Üblicherweise steigt die Rente nicht mit Dienstjahren und richtet sich auch nach den Einzahlungen. Doch beim ÖRR richtet sich die Rente so weit ich weiß nach dem letzten Gehalt. Da sich das Gehalt stark mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit erhöht (ich meine bereinigt von den tariflichen Erhöhungen - siehe Spannen bei den Gehältern für dieselben Tätigkeiten), entwickeln sich die Pensionsansprüche quasi "überexponentiell" mit der Betriebszugehörigkeit. (Dienstjahre*Verdienstlevel*Rundfunkteuerung ist sowas wie t²*exp(it) mit t der Betriebszugehörigkeit und i dem Inflationskoeffizienten). Solche Konstrukte gibt es in der Privatwirtschaft meines Wissens nicht. Jedes Unternehmen müsste die eigene Pleite oder die der Pensionskasse fürchten.


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Bei dieser Frage wäre vielleicht auch noch interessant, eine evtl. vorhandene Zuverdienstgrenze zu klären, wenn jemand nach Abschluß der Tätigkeit beim ÖRR, und damit gewissermaßen Pensionär ist, woanders eine weitere Beschäftigung aufnimmt? Bei der gesetzlichen Rente hat es ja eine Zuverdienstgrenze? Wie verhält sich das bei einer Pension?


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Eine Kürzung/Obergrenze dürfte es dort nicht geben. Vielleicht wenn nicht mind. 5 jahre eingezehlt werden oder so. So ist das im öffentlichen Dienst. Dort gibt es auch "Betriebsrenten". Die basieren aber rein auf der Einzahlung. Alles was dort unsicher ist, ist die Vorhersage der Einzahlungen. Dass die Rente rückwirkend steigt, weil sich der Verdienst erhöht, ohne dass die bisherige Einzahlung steigt oder nachgeholt wird, dürfte eine Besonderheit der "Pensionskasse Rundfunk" sein. Normalerweise hat man Guthaben oder "Punkte" und die wachsen nicht plötzlich, weil man in eine neue Gehaltsklasse kommt, sondern immer nur nach Einzahlbetrag. Das ist ein riesiger Effekt über die Laufzeit und ständige Gehaltssteigerung+Tariferhöhungen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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