Ein wichtiger Punkt, der sogleich in Akltonen übernommen wird. Hier mal ein paar Aspekte:
A1. Ist die vorgeschriebene laufende Überprüfung der Einkommensteuer-Pauschalen erfolgt?
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gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25250.msg159775/topicseen.html#msg159775
Thema: Rechnungshof Prüfung SWR 2010-2014
Dort Link zu: Landtag Rheinland-Pfalz Drucksache 17/4534 vom 6.11.2017; Rechnungshofbericht vom 23.10.2017
Link damals: landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4534-17.pdf (1,6 MB)
A2. Die Zulässigkeit kann mindestens für den Bayerischen Rundfunk nicht zuverlässig überprüft werden.
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September 2022 monierte der zuständige Landesrechnungshof, dass für die Gemeinkosten eine Aufschlüsselung nach Zwecken fehle. Das geht zwar nie perfekt, muss aber dennoch sein.
Der BR könnte also nicht ausweisen, wie viel die Glückspiel-Aktivität wirklich kostete.
Von einem Bayerischen Mistreiter wird berichtet, er habe 2021 zweimal in kurzem Abstand eine briefliche Werbung für Teilnahme erhalten. Das sehr teure Direktmarketing dürfte bedeuten, dass Defizite der Glückspiele des BR aus der Rundfunkabgabe gedeckelt wurden: Also Glücksspiele zwecks Aktvierung neuer Zuschauerkreise.
Das aber wäre unzulässiger Zweck nach EU-Recht für die Subvention "Rundfunkabgabe".
(wie im vorhergehenden Beitrag von @pinguin belegt)
A3. Wer darf Glücksspiele veranstalten? Seit 2017 jeder - im Gegensatz zu früher.
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2017-12 : Lotto für alle: Kartellamt beendet Monopol -
(Link intern notiert und leider nicht komplett:) n-tv.de mobil.n-tv.de/wirtschaft/.../Kartellamt-beendet-Monopol-article206597.html
"Der Lotteriestaatsvertrag lässt die gewerbliche Vermittlung der staatlichen Lottoangebote durch Private ausdrücklich zu, ohne bestimmte Vermittlungswege vorzuschreiben oder auszuschließen", begründete Kartellamtspräsident Ulf Böge die Entscheidung. Die räumliche Marktaufteilung verstoße sowohl gegen deutsches ...
Also, die Sender dürfen im Lizenzsinn - nicht nur wegen der früher nötigen Sonderregelung in den Staatsverträgen, sondern nun ist diese Gesetzesvorbehalt der "Lizenzierung" nicht mehr nötig.
A4. Glücksspiel: Entgelt darf höchstens 0,50 Euro sein.
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(wie im vorhergehenden Beitrag von @pinguin belegt)
Wird das eigentlich eingehalten? Wie ist das mit der kostenpflichtigen Telefonatdauer von Teilnehmern? Und wie werden Mehrfach-Anrufe von gleicher Telefonnummer auf 1 Teilnahme reduziert?
A5. Wenn nur mit Gewinn erlaubt, dann ist es kommerziell. Rechtsnormen-Kollision!
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Gemäß Quelle aus A1. sind die Glücksspiele von ARD, ZDV usw. "nicht kommerziell". Hier mit hinzjgefügter Hervorhebung: - Zitat
"Nach Auffassung des Rechnungshofs stammten die
=== Erträge aus der Geräte- und Speichermedienabgabe, der
=== Betriebstankstelle und Kantine, der Garageneinfahrtgebühr, aus der
=== Durchführung eigener Veranstaltungen, aus
=== Koproduktionsbeiträgen, Produktionsbeihilfen,
=== Programmpräsentationen und
=== === *Gewinnspielen nicht aus einer
=== kommerziellen Tätigkeit."
Demnach gelten die Gewinnspiele "als Teil des aus der Rundfunkabgabe zu finanzierenden "Auftrags", dürfen also keinen Gewinn abwerfen, sondern sind "zu subventionierten".
Andererseits erlaubt die EU-Einstufung als "Subvention" nicht eine Verwendung von Rundfunkabgabe für Gewinnspiele.
Also dürften Gewinnspiele nur so gemacht werden, dass sie exakt mit Kostendeckung funktionieren. Dies ausreichend präzis zu erreichen ist völlig wirklichkeitsfremd. Gemäß A2. wäre der Bayerische Rundfiunk beispielsweise gar nicht in der Lage, dies überhaupt dem Rechnungshof zu belegen.
A6. Würde man Gewinnspiele zukünftig in die Kategorie "Werbung" und "Werbeeinnahmen" packen, so kommt schon das nächte Problem:
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Siehe wieder im Link oben A1. : - Hier wieder mit eigenfügten Hervorhebungen: -
Die
=== Einkommenspauschale bei der Besteuerung der Erträge aus dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) Werbung bestand in unveränderter Höhe seit seinerzeit 18 (mittlerweile 22) Jahren und die
=== Gewinnpauschale bei der Besteuerung der Erträge aus dem
=== BgA Programmverwertung ebenfalls unverändert seit seinerzeit 15 (mittlerweile 19) Jahren.
=== Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Beihilfeverfahrens gegenüber der EU-Kommission 2007 verpflichtet, die steuerlichen Pauschalen für das
=== Werbegeschäft sowie für den Bereich der Programmverwertung regelmäßig zu überprüfen und ggf. an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Der
=== Rechnungshof wird an die Landesregierungen herantreten, damit diese darauf hinwirken, dass die Bundesrepublik ihre Zusagen einhält(Tz. 9.3).
-
"Wir Bürger kennen unsere Pappenheimer"?... Überprüft wurde vielleicht und vermutlich auch bis heute Nullkommanichts hiervon? Das bliebe noch zu verifizieren.
A7. "Gewinnspiel in Verknüpfung mit Werbeeinnahmen": Prinzipiell unzulässig?
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Im Forum ist das bereits verschiedentlich dokumentiert.
Hier eine Ablehnung - begründet, weil unvereinbar mit Subventionserhalt aus der Rundfunkabgabe:
gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26027.msg164134/topicseen.html#msg164134
~ChrisLPZ 23.01.2018
VBRA kritisiert kostspielige *Gewinnspiele bei BAYERN 3 und Bayern 1
Pressemitteilung der Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter (VBRA)
[...] Auf BAYERN 3 lockt ein Promi-Quiz als Gewinnspiel mit hohen Bargeldpreisen, die dem BR von einem großen Möbelhändler zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht der VBRA sind derartige Aktivitäten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt aufgrund ihrer Finanzierung durch Gebührengelder aller Bürger wettbewerbsverzerrend und somit vollständig fehl am Platz.[…]
So tritt der Sender BAYERN 3 bereits seit mehreren Jahren als „exklusiver“ Medienpartner des Bundesligisten FC Bayern München auf. „Wie kann es sein, dass Jahr für Jahr Gebührengelder in vermutlich mindestens sechsstelliger Größenordnung bei einem sehr erfolgreichen Profiklub ausgegeben werden?“ […]
Quelle:
http://www.radioszene.de/117471/gewinnspiel-bayern3-bayern1-vbra.htmlA8. Rechtsgrundlage ARD, ZDF usw. für Gewinnspiele in Verbindung mit Sponsoring:
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2017-01 von: ard.de/home/intern/fakten/abc-der-ard/Sponsoring/485514/index.html
Herunterladbar dort: "ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe in der Fassung vom 12.3.2010"|
"Sponsoring
Besondere Finanzierungsform im Rundfunk, nach der Definition des Rundfunkstaatsvertrags »der Beitrag einer natürlichen Person oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern«.
Seit Anfang 1992 ist Sponsoring unter den im Rundfunkstaatsvertrag formulierten Bedingungen auch den ARD-Anstalten erlaubt und wird von ihnen genutzt. Die Durchführung ist in speziellen ARD-Richtlinien geregelt, die zuletzt im Jahr 2000 überarbeitet wurden.
Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags über das Sponsoring wurden zum 1. 8. 1994 großzügiger gefasst: Seither ist der Hinweis auf den Sponsor »auch durch Bewegtbild möglich«, und es kann »eine Marke« eingeblendet werden, nicht nur der Name des Sponsors und/oder dessen Firmen-Emblem. Zudem entfiel das Verbot, eine gesponserte Sendung »zum Zwecke der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen des Sponsors« zu unterbrechen."
Der letzte Punkt klingt harmlos, ist aber harte Ware: Das Sponsoring darf also als Produkt-Placement erfolgten, ohne dass dies auf besondere Sendungsformen limitiert ist. Beispielsweise auch im Krimi?
Manchmal natürlich. unfreiwillig, der Audi AX "mit Massagesitzen" der RBB-Intendantin in Berlin, eigentlich müsste Audi für dies supermediale bundesweite Produktplacement dem RBB finanziell mächtig unter die Arme greifen? Müsste man mal überdenken gemäß BGB?
a) Ist Audi wirklich "bereichert"?
b) Wenn ja, war diese Bereicherung "ungerechtfertigt"?
Bringt wohl nichts, lassen wir das lieber.
A9. Gewinnspiele werden jedenfalls zum Teil finanziert aus der Rundfunkabgabe
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2017-07-14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23699.msg150950/topicseen.html#msg150950 Quelle: dwdl.de/magazin/62282/wann_erhalten_kandidaten_von_tvshows_ihren_gewinn/
Gewinn im Studio und das Geld kommt auch aus dem Rundfunkbeitrag
13.07.2017 von Timo Niemeier
Wenn ARD und ZDF in entsprechenden Shows Geldgewinne ausloben, ... Bei der ARD legt man deshalb viel Wert auf die Feststellung, dass die Gewinne in den Vorabend-Shows des Ersten zum größten Teil durch Werbeeinnahmen finanziert werden. "Wer weiß denn sowas?" & Co. sind Auftragsproduktionen der ARD-Werbung. Allerdings beteiligt sich die ARD seit geraumer Zeit mit rund zehn Prozent an den Programmkosten des Vorabends (damit werden die Formate für alle Dritten nutzbar gemacht) - und damit natürlich auch an den Gewinnen. Das Geld kommt aus dem Topf der Rundfunkbeiträge.
In der Primetime geht es meist nur um Gewinne für den guten Zweck - und weil die ARD hier nicht werben darf, ist es nur logisch, dass das Kosten sind, die über die Rundfunkbeiträge gedeckt werden. Ein ZDF-Sprecher sagt: "Die Gewinne werden bei Spiel- und Quizshows aus dem Etat für das Programm gezahlt. Sie sind Teil des Konzepts einer Quizshow." Das heißt: Natürlich fließen da auch Rundfunkbeiträge rein.