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Autor Thema: Programmkritik muss Thema dieses Forums sein / Rn 80 BVerfG  (Gelesen 2291 mal)

  • Beiträge: 984
In der Vergangenheit haben etliche Leute versucht, mit verschiedenen Einwendungen (Bescheide nicht erhalten, Zahlungen in Bargeld leisten usw.) sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen zu wehren - und sind, zumindest auf Dauer, damit gescheitert.

Daher ist es umso wichtiger, nochmals auf Rn. 80 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 hinzuweisen. Hierin definiert das höchste deutsche Gericht die dem ÖRR hinsichtlich seiner Inhalte obliegenden Aufgaben (im u.g. Zitat von mir gefettet hervorgehoben).

Es ist daher von großer Wichtigkeit, möglichst viele Punkte aus dem Programm des ÖRR zusammenzutragen, die diesen obliegenden Aufgaben des beitragsfinanzierten ÖRR nicht entsprechen. Die Erfüllung der obliegenden Aufgaben ist die Grundlage des Rundfunkbeitrages. Anders ausgedrückt: Erfüllt der ÖRR nicht die ihm obliegenden Aufgaben, lässt sich die Erhebung von Zwangsbeiträgen nicht mehr begründen.

Zitat
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Siehe hierzu ergänzend auch:

Medienrecht im Rundfunkbeitragsurteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35930.0

welches die in Rn. 80 angeführten Aufsätze zum Thema hat.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 886
Aus meiner Sicht genügt dafür theoretisch ein Sammelthread, wo einfach Beiträge gesammelt werden, wenn jemand meint etwas sei nicht "ausgewogen" dargestellt.

Das Problem:
Diese "Ausgewogenheit" ist subjektiv und muss auch nicht (oder doch?) in jedem Einzelbeitrag im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhanden sein.
Wichtiger sind meiner Meinung nach also vollständige Nichterwähnungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Aber selbst da: Nehmen wir als Beispiel die wissenschaftlich schon seit Anfang 2021 klar bewiesene Binse, dass Vitamin-D als "Medikament" besser vor Covid-19 schützt als Impfung oder Volkseinsperrung, die aber nicht zur Linie der Pharma- und Medizinindustrie passt und daher nicht nur nicht gezeigt, sondern sogar bewusst und absichtlich ins Gegenteil verdreht wird.
Selbst hier im Forum laufen Leute rum, die auf die Schwätzperten, die die Regierung auffährt hereinfallen. Oder anders gesagt: Ob das jetzt ein eklatanter Mangel des ÖRR ist oder ein Gütekriterium ist subjektiv.

Objektiv kann man nur feststellen, dass gewisse Meinungen keinen Platz haben und dass diese Meinungen auch nie Platz beim Regierungspressesprecher haben. Die Frage, ob das ein Qualitätsmerkmal für beide oder Nachweis des unzulässig, staatsnahen Klüngelfernsehens ist, muss jeder für sich treffen.

Hier möchten wir aber genau diese Auseinandersetzung nicht führen und leider ertragen viele es heutzutage auch kaum noch, wenn andere genau der entgegengesetzten Meinung sind. Für mich ist objektiv nur feststellbar, dass Meinungen, die im Volk vertreten sind, ausgeblendet sind. Wenn jemand einen Vorschlag hat, wie sich das besser formalisieren lässt, wie die "Schlagseite" (z.B. regierungsnah, s.o.) des Rundfunks gut herausgestellt werden kann, dann kann man das hier durchaus nennen/diskutieren (idealerweise abstrakt gültig und an einem Beispiel erklärt). Dass man die Themen selbst aber hier zumindest nicht öffentlich diskutiert, kann ich verstehen. Das muss ja alles moderiert werden. Wenn man das im Hinterkopf hat, spricht aber aus meiner Sicht nichts gegen einen Sammelthread mit subjektiven Beobachtungen (aus zweiter Hand, denn wir nutzen es ja nicht).

Ausnahme: Auch ich mache in seltenen Fällen eigene verstörende Beobachtungen des ÖRR. Z.B. bei Besuchen bei meinen Schwiegereltern. Die sind aber mit deren Rundfunkbeitrag abgegolten, selbst wenn man kognitive Dissonanzen, Wut und Fremdschämen irgendwie als potentiellen Vorteil reklamieren würde. Eine Beziehung zu meiner Wohnung besteht jedenfalls nicht.

Ergänzung:
Ich stelle mir das eher wie eine Liste von Dingen/Meinungen/Ansichten/Fakten/Gruppen vor, die systematisch denunziert, schöngeredet oder nicht erwähnt werden:
  • Es bestimmt nicht das eigene Gefühl, welches Geschlecht man hat ( naturwissenschaftliche Nutzung des Geschlechtsbegriffs von einigen Biologen und Medizinern siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36077.msg217683/topicseen.html#msg217683 )(Denunzierung/Nichtdarstellung)
  • Atheismus(Denunzierung/Nichtdarstellung)
  • Kleinparteien (Denunizerung/Nichtdarstellung)
  • Parteien- und Rundfunkfinanzierung (Lügen/Nichtdarstellung)
  • Gewaltenteilung - Ideal und Wirklichkeit (Verzerrung)
  • Demokratie ist die Macht des Volkes, nicht die gleiche Ohnmacht für alle. (Begriffsverschiebung)
  • Unser Justizsystem bekommt weniger Geld als unser Rundfunksystem. (nie erwähnter Fakt)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2022, 12:23 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.393
Programmkritik kann letztlich doch nur von jenen Leuten kommen, die Rundfunkkonsumenten sind? Rundfunkkonsumenten sind aber gerade nicht Gegenstand dieses Forums?

Viel bedeutsamer ist die Herausarbeitung des auf das Rundfunkumfeld einwirkenden "materiellen Unionsrechts", denn das ist gemäß Rn. 143 bindend.

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30058.msg188159.html#msg188159


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der Wunsch nach Programmkritik ist verständlich, nachvollziehbar und muss an die Öffentlichkeit.

Wer aber ein Programm kritisiert, muss die entsprechende Vorgehensweisen und Möglichkeiten kennen, damit sich evtl. etwas ändern könnte.
Dies würde in diesem Forum den Rahmen sprengen.

Wer ein Programm kritisiert, muss die entsprechenden Foren und Informationsveranstaltungen kennen bzw. selbst organisieren, um auf das Thema aufmerksam zu machen, damit sich evtl. etwas ändern könnte.

Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die an Runden Tischen und Infoständen teilnehmen, kennen das "leidige" Thema und die Diskussionen zur Programmkritik.

Nur am Ende eines anstrengenden Informationstages des GEZ-BOYKOTT fragen sich diese Mitstreiterinnen und Mitstreiter, warum bezahlt man für etwas, was man nicht gut findet?

Erst an diesem Punkt, an dem z.B. eine Person ihrer Programmkritik durch das Nichtzahlen Nachdruck verleiht, kann dieses Forum beginnen und bietet wertvolle Hinweise und Diskussionen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 886
Programmkritik kann letztlich doch nur von jenen Leuten kommen, die Rundfunkkonsumenten sind? Rundfunkkonsumenten sind aber gerade nicht Gegenstand dieses Forums?
Das stimmt ja nur teilweise. Wenn das Programm einen Mehrwert bieten würde, wenigstens einen potentiellen, der den zu zahlenden Betrag deutlich übersteigt, DANN könnten sie auf Freiwilligkeit setzen. Der Zwang ist nötig, weil genau das eben nicht gegeben ist. Es wird gewuchert und ein Programm zum Wert von einem Euro (ja wirklich, ich habe nachgerechnet!) für 20 € verkauft. Bei einem Euro Rundfunkabgabe pro Monat, würde es dieses Forum hier wohl nicht geben.
Dass ich es nicht nutze hängt halt damit zusammen, dass es nutzlos ist, was die senden. Es wird kein Dienst an der Demokratie oder Aufklärung getan, sondern nur an sich selbst und unserem korrupten Parteien und Lobbysystem. Wäre das nicht so, dann könnte man den Zwang ja ähnlich wie eine Steuer noch rechtfertigen. Aber genau diese Rechtfertigung fehlt wegen dieses Programms, das seinen Auftrag nicht nur verfehlt, sondern ich würde sogar sagen zuwiderläuft.

Nochmal ein Bild dazu: Gegeben sei ein Straßenbauauftrag und ein Straßenbaubeitrag.

Am Ende steht am Haus aber keine Straße, sondern ein Reihe Bäume. Es ist nun nicht nur keine Straße da, es wurde mir auch die Möglichkeit genommen eine Straßenanbindung zu haben. Als Erklärung verweist man auf einen Schlängelpfad um die Bäume herum. Der hat zwar keine Kosten verursacht, sondern wurde nur von den Förstern plattgetreten (das Geld steckt in den Bäumen), aber er reicht, um mit einem Lastenfahrrad die Bäume zu umfahren. Auf meine Erwiderung, ich habe kein Lastenfahrrad, sondern ein Auto wird auf das höchste deutsche Gericht verwiesen, das sagte: "Für eine Straße darf ein Beitrag erhoben werden, aber Autobesitz ist nicht Zahlungspflichtvoraussetzung, sondern die potentielle Möglichkeit das Gebaute zu befahren." Da ich potentiell ein Lastenfahrrad haben könnte, müsste ich für den Schlängelpfad bezahlen, den ich nicht brauche und der nicht beauftrag war.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2022, 14:53 von NichtzahlerKa«
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Auch wenn Programmkritik ein Argument gegen den Rundfunkzwangsbeitrag ist, so scheinen sich hier im Forum reichlich Nichtnutzer zu sammeln, es hier also an "Kompetenz" derjenigen fehlt. Und nur um etwas zu beweisen, was ich schon lange ahne bzw. aus anderen Medien erfahre, würde ich mir das nicht antun wollen, den ÖRR auf Ausgewogenheit abzuklopfen.

Corona ist ja nur ein Beispiel, da waren aber eine große Menge Medien "gleichgeschaltet", nicht nur das Fernsehen, es wurde fast überall nur Regierungspropaganda verbreitet, ohne daß einer der Journalisten klarmachte, was das für die Bevölkerung formaljuristisch bedeutet, im Tagesspiegel dauerte es eine Woche nach den beschlossenen Freiheitseinschränkungen, bis einem Journalisten einfiel, daß damit ja Grundrechte mirnichtsdirnichts außer Kraft gesetzt werden, aber nicht mit der Absicht, eine Debatte darüber zu führen.
Wenn Kritiker dieser Maßnahmen die wissenschaftlichen Grundlagen dafür einforderten oder nur Logikfehler erklärt bekommen wollten, so wurden sie als Nazis oder Verschwörungstheoretiker beschimpft und abseits gestellt.
Die Läuterung kam erst später (so zum Beispiel in der WELT zu beobachten)- immerhin, aber dennoch peinlich für die Zunft.

Ausgewogenheit bedeutet ja nicht, daß innerhalb einer Sendung oder eines Artikels alle Seiten beleuchtet werden müssen, Es ist wichtig, daß ein repräsentativer Querschnitt der Sachlage abgebildet wird, da können Minderheitspositionen auch außerhalb dessen berücksichtigt werden.

Ich finde in der Berichterstattung immer wieder erschreckend, wie sich Minderheiten Gehör verschaffen, wo es über das Berichten darüber hinaus geht und man den Eindruck bekommt, die Journalisten sind Komplizen dieser Minderheiten.
Jüngstes Beispiel sind die "Straßenfestkleber", das wäre doch eher was für die Rubrik "Polizeireport", wenn Straftaten vorsätzlich begangen werden. Fragt man andere Straftäter auch nach ihren Motiven und findet das berichtenswert?

Dennoch hat Z im Rahmen seines Klageverfahrens vom Rundfunk eingefordert, von diesem die Einhaltung der Randnummer 80 nachzuweisen, um den Vorteil der Möglichkeit auch tatsächlich zu haben gehabt hätte...


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Straßenfestkleben ist genausowenig eine Straftat wie die Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen.

Bitte keinen Krawall stiften. Danke.


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Straßenfestkleben ist genausowenig eine Straftat wie die Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen.
...

Das sehe ich aber anders: Es gibt es keinen einschlägigen Paragraphen im Strafgesetzbuch, den man hier für Nichtzahlung des Zwangsbeitrages anwenden könnte, da wir uns im Verwaltungsrecht bewegen, außerdem schöpfen die meisten Diskutanten dieses Forums den vorgegebenen Rechtsweg aus, sind also solange zu gar nichts verpflichtet.

Aber für das angesprochene Beispiel des Protests passen reichlich viele Straftatbestände, über die dann jeweils die Gerichte zu entscheiden haben, ob im jeweiligen Fall das eine oder andere zutrifft.

Aber zurück zur Programmkritik und Randnummer 80:
Die Frage sollte lauten: Wie stellt der ÖRR diesen Anspruch eigentlich sicher? Die Schlußfolgerung ist ja, daß wenn Rn 80 nicht garantiert wird, die Legitimation für den Zwangsbeitrag dahin ist.
Muß man sich die Mühe machen, die Ausgewogenheit zu kontrollieren (Programmkritik), oder ist es nicht einfacher, die Sicherstellung dieser Ausgewogenheit nachweisen zu lassen?


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Bitte keine Verwirrung stiften.

Die Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es steht der zuständigen LRA jederzeit frei, diese Ordnungswidrigkeit ahnden zu lassen oder nicht - unabhängig(!) davon, ob der Delinquent irgendeine Klage erhebt oder nicht.

Dem Vernehmen nach ist aber noch kein Säumiger belangt worden.

Dein Eifer, Straßenfestkleber als Straftäter deklassieren zu wollen, ist hier völlig fehl am Platze.


Im übrigen entscheidet der Rundfunkrat über die Qualität der Einhaltung der Rn. 80.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2022, 21:38 von ope23«

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Im übrigen entscheidet der Rundfunkrat über die Qualität der Einhaltung der Rn. 80.

Das wäre genau die Frage. Macht er das denn und inwieweit gibt es dafür eine Verantwortlichkeit bei Nichteinhaltung?
Wie wärs mit der Rechtsaufsicht durch die Staatskanzlei?
Wir weichen zwar von der Programmkritik ab, sollten aber die Verantwortlichkeiten im Blick haben.


Edit "Bürger":
Diese eigenständigen und umfangreichen Fragen bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff diskutieren.
Hier bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet "Programmkritik muss Thema dieses Forums sein / Rn 80 BVerfG"
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2022, 14:20 von Bürger«

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Da faktisch die Parteilandesbosse die Rundfunkräte besetzen, ist die Konstruktion der Rundfunkräte völlig ungeeignet für kritische Berichterstattung oder Neutralitätssicherung.


Edit "Bürger":
Diese eigenständige und umfangreiche Fragen bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff diskutieren.
Hier bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet "Programmkritik muss Thema dieses Forums sein / Rn 80 BVerfG"
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2022, 14:20 von Bürger«
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis:
Programmkritik nicht Hauptthema des Forums - ggf. Auslöser für Zahlungsstopp
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36330.0


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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@Bürger Mein Punkt ist: Ich bin Nichtnutzer WEGEN des Programms. Würden die (was von ihrem Geld möglich ist), eine Kombination von Sky, BBC, Netflix und Amazon prime senden, dann wäre ich FREIWILLIG dabei! Doch es gibt nur Braindrain in Rundfunkwellenform mit Ödnis als "Unterhaltung" und Fake News als "Information" zum Preis der oben genannten.


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Deine Aussage ist handlungstheoretisch in sich widersprüchlich: WENN besseres Programn, DANN zahle ich FREIWILLIG. Ein Wenndann passt nicht zu freiwillig.

Außerdem zahlen dann andere, die überhaupt nichts wollen, für Dich mit, denn Dein Amazonskydings kostet zusammen mehr als 20 € im Monat. Die anderen zahlen also "solidarisch" mit.

Mit dieser Einstellung bist Du voll auf Linie der zuständigen LRA.
 
Wende Dich also mit einer Programnbeschwerde an den Rundfunkrat dieser LRA.

Das Thema dieses Forums ist die Abschaffung des "Rundfunkbeitrags" in seiner gegenwärtigen Form als unentrinnbarer Abgabe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2022, 13:59 von Bürger«

 
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