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Autor Thema: Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]  (Gelesen 9102 mal)

  • Beiträge: 886
VerfG Potsdam, Beschluss vom 29.04.2022 - Az. 71/21
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/20534
Zitat von: VerfG Potsdam, Beschluss vom 29.04.2022 - Az. 71/21
Insbesondere zeigen sie für das Gericht nicht verständlich und nachvollziehbar eine mögliche Verletzung von Grundrechten des Beschwerdeführers schlüssig auf. Es fehlt vollumfänglich an der Herstellung eines konkreten Bezugs zum Beschwerdeführer. Die Zitierung von Grundrechtsartikeln aus dem Grundgesetz und die Zusammenstellung von Texten gegen die Rundfunkbeitragspflicht und den Medienstaatsvertrag erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die dezidierte Darlegung eines individuellen Grundrechtsverstoßes.
Ich lese das ein bisschen anders. Ich hatte auch schon ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht geführt (anderes Thema), wo es BVerfG mir zwar zwischen den Zeilen recht gab, aber "nichts ändern wollte" und deshalb die "Substantiiert-Kanone" geschossen hat.

Ich möchte das mal beispielhaft mit einer Analogie erläutern: Angenommen ich hätte erklärt, dass ein einziges Wahllokal auf der Zugspitze für Bundestagswahlen das Recht auf die Wahl einschränkt, weil die Anfahrtswege nicht für jeden gleich sind und manche den Weg da rauf nicht schaffen. Diese Argumentation weist ein Verfassungsgericht zurück! Man muss (leider) erst einen Hundertjährigen auftreiben, der SELBST klagt und ärztliche Atteste einreicht, die belegen, dass er ab 1000m Höhe erstickt und keine Reisen über 50km mehr schafft.

Schlimm, dass unseren Gerichten das RECHT so egal ist, aber so ist es eben.

Ihr denkt ich übertreibe, aber genau das meinen die mit
Zitat
hohen Anforderungen an die dezidierte Darlegung eines individuellen Grundrechtsverstoßes.
Man KÖNNTE ja schließlich auch direkt auf der Zugspitze wohnen oder regelmäßig verweilen. Fehlt dieser explizite Ausschluss, wird alles abgeschmettert, obwohl zu 99,9999% "klar" ist, dass man benachteiligt ist.

Es ist also aus meiner Sicht zwingend zu ergänzen, dass "Praktisch jeder in dieser Form betroffen ist, also auch man selbst." und 2. diese Betroffenheit selbst nochmal konkretisiert und eine Unbetroffenheit dadurch ausdrücklich verneint. Da nimmt man sich die zwanzig Anträge, die gestellt sind und schreibt zu jedem noch einen kurzen konkretisierenden Abschnitt. Also ab welchem Alter war man z.B. betroffen (ab 18? vorher schon?) und wie macht sich das im eigenen Leben bemerkbar? Diesen Text kann man auch aus einer Vorlage nehmen (die man nur leicht anpassen muss), aber er sollte halt klar den Individualbezug herstellen.

Also so in etwa: "In den x Jahren, die ich in meiner Wohnung in y wohne, habe ich noch nie unverzerrte Information des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch nur potentiell nutzen können, da diese nicht geleistet wurde." usw. usf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2022, 02:16 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
B1. Den notorisch irrig abweisenden Gerichten wird klarer Wein eingeschenkt werden, soweit sie es betreiben:
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"Danke sehr, wie eindeutig sie bestätigen, dass der Justiz- und Politikskandal durch ihre Nicht-Bearbeitung auch bis zur obersten Gerichtsebene beweisbar wurde."
"Danke, dass nun die unbearbeitete Beschwerde dauerhaft in der Welt bleibt, so dass die Sender keine Planungssicherheit für ihren Internet-Übergang haben. So etwas nennt sich ein Pyrrhus-Sieg: Die Sender waren froh, dass ihnen eine wunschgemäße Abweisung berichtet wurde. Und in Wahrheit sind sie die Verlierer, weil die Verfassungsrichter sich zur "punktuellen Gerichtspause" entschlossen haben, die Beschwerden also auf unbestimmte Zeit weiter im Raum stehen und die Sender belasten."


B2. Die Landesverfassungsgerichte hatten erhalten:
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a) Schriftssatz mit ~20 Einzel-Verfassungsbeschwerden, etwa 80 Seiten. Seiten 1 bis 4: Alle verletzten Rechte für die 20 gelistet - GG, EMRK, EU-Charta.
b) Ausdrücklich als "Gutachten" erklärt: "Metastudie LIBRA" etwa 1000 Seiten - Verstöße Medienrecht, mit Fakten komplettiert. 
c) Ausdrücklich als "Gutachten" erklärt: "Rechtsrahmen Medienfreiheit", etwa 200 Seiten: Landes-Verfassungsrecht, Nachweis der ~20 Beschwerdeberechtigungen, individuell angehängt rund 3 Seiten Nachweis der Betroffenheit.

Zum Beitrag @NichtzahlerKA : Für alle etwa 21 Einzelbeschwerden wurde der Nachweis der Beschwerdeberechtigung geführt, inklusive Nachweis Betroffenheit. Insgesamt rund 50 Seiten im Gutachten gemäß b).
Für manches ist das einfach, beispielsweise gegen Zensur und gegen "staatsnahes Fernsehen". Denn da ist jeder betroffen.
Wenn Gerichte in Entsetzen über Aktenordner verfallen, werden sie diese 50 Seiten Nachweise schwerlich gelesen haben? Vogel Strauß? "was ich nicht sehe, das gibt es nicht"? Alles drin. Also Justizversagen, nicht Beschwerdemangel.


B3. Nicht einmal diese Strukturierung hatten die Richter gesichtet,
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Ist ja wohl aus dem Entscheid wie dem aus Brandenburg ablesbar? Das Dokument "Beschwerde" wird gar nicht erst erwähnt? Die Gutachten werden als "die Beschwerde" interpretiert?
Wer angesichts von rund 200 Euro Fallpauschale für 1300 Seiten in Panik geraten sein mag, dafür hätten wir volles Verständnis. Aber da war ja die "Goldene Brücke" gebaut worden mit "Beschwerde 21" gegen Unterfinanzierung des Gerichts.


B4. Die hier im Thread angedeutete Wertung
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"nur die Metastudie LIBRA allein genüge nicht als Beschwerde"
stimmt, basiert aber auf den fehlerhaften Ausführungen im Beschluss des Gerichts. Dieser ist auch insofern ohne argumentativen Bezug zum Eingereichten. Es ist demnach ein "Scheinbeschluss" gemäß herrschender Rechtsmeinung, also nichtig, weil inexistent im Sinn von "Rechtsentscheid".
Feine Folgewirkung: Die Beschwerden bleiben bis zur Erstbearbeitung weiterhin fortbestehend, sofern der Beschwerdeführer sich auf den Fortbestand beruft. Aber gern, das macht er/sie ganz ausdrücklich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2022, 02:18 von Bürger«
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Ist es möglich, dass zu jeder der etwa 20 einzelnen Beschwerden direkt der passende Text aus der Metastudie eingefügt werden muss, damit die Richter jede Beschwerde, ohne in der Studie blättern zu müssen, durchgängig lesen können?
Also kein Verweis auf Abschnitte der Studie, sondern stattdessen diesen Abschnitt in den entsprechenden Beschwerdetext einfügen.


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 @Roggi : Vorab für andere. @Roggi ist bestens informiert zu diesem Thema. Nun als Antwort:

Die Logik ist, dass ein "Schriftsatz" ist, den der Richter lesen MUSS, hier rund 80 Seiten für rund 20 Einzelbeschwerden.

Und dass da des weiteren Gutachten sind, in denen der Richter nur sichten muss, was er für relevant hält nach Verweis aus dem Schriftsatz auf bestimmte Kapitel.  Eine andere Logik geht gar nicht. Denn auf ein gleiches Kapitel des Gutachtens wird ja an vielen verschiedenen Stellen des Hauptschriftsatzes verwiesen.

So funktioniert es immer bei fundamental bedeutsamen Rechtssachen. Wenn die von Anwälten geführt werden, finden Richter das normal zwischen Standeskollegen. "Große Sachen" sind immer so und manchmal 50 und mehr Aktenordner. Schließlich ist auch dies eine besonders große Sache - viele Milliarden Euro sind betroffen.

Wenn Nichtjuristen das gleiche einliefern, dann empfindet der richterliche Jurist das möglicherweise als eine demütigende Unterwerfung unter das "Laienvolk"? Nach "Weisung" eines "Halbwertmenschen", da Nichtjurist, einen Aktenordner aufschlagen zu müssen? - Diese Frage stellte sich aber gar nicht.

Das Problem ist nämlich vorab ganz primitiv, dass bei rund 200 Euro Fallpauschale niemand "fundamental bedeutsame Rechtssachen" bearbeiten will.  Diese Schande und Blamage der verkehrten Gerichtskonstruktion werden die Juristen auf keinen Fall dem "dummen Volk der Arbeiter und Bauern" mitteilen.

Also erfinden sie eine Schuldigkeit des Einreichers für die Nichtbearbetiung. Ihr Pech ist, dass sie durch die Details ihrer paar Zeilen beweisbar machen, dass sie gar nicht richtig hineingeschaut haben. Also, da die berufenen obersten Richter ihre Eingreifenspflicht gegen einen Justizskandal einmal mehr versäumen, werden sie selber zu Akteuren und Mitschuldigen und Beihelfern eben dieses Justizskandals.

Die Aufgabe von uns Bürgern ist dann, diese surreale Situation streitstrategisch in unsern Vorteil zu transformieren. Das zeigt ja bereits dieser Thread. Unser Vorteil endet dann erst, wenn die Richter eine Lösung für das Finanzierproblem durchsetzen. Das kann dauern.


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  • Beiträge: 4.011
Die mögliche Lösung für das gefühlt reine Leseproblem (finden der richtigen Stelle der Begründung der Kläger) der Empfänger ist erst einmal überhaupt keine nachrangigen Anhänge in einer Klageschrift zu verwenden, denn die werden vielleicht nicht gelesen. Sondern oben auf dem ersten Blatt einen Kopf, dann sogleich ein Inhaltsverzeichnis mit sehr genauen Seitenzahlen und passenden Angaben, was dort zu finden ist.
Ganz am Ende auf dem letzten Blatt folgt dann eine einzelne Unterschrift, welche das Eingereichte abrundet.
Dazwischen können auch mehr als 1000 Seiten Gutachten z.B. Zitatweise versenkt sein, ebenfalls mit aufgeführt im Inhaltsverzeichnis, die Hauptsache ist, es steht alles was wichtig ist vor der Unterschrift.
-->
Wenn so eingereicht immer noch erklärt wird, dass es an einer Begründung mangelt, dann liegt das Problem vielleicht ganz anders.

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Sollten doch Anlagen verwendet werden, dann sei die Empfehlung immer den genauen Text aus der Anlage zu zitieren neben dem Verweis.


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