B1. Den notorisch irrig abweisenden Gerichten wird klarer Wein eingeschenkt werden, soweit sie es betreiben:
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"Danke sehr, wie eindeutig sie bestätigen, dass der Justiz- und Politikskandal durch ihre Nicht-Bearbeitung auch bis zur obersten Gerichtsebene beweisbar wurde."
"Danke, dass nun die unbearbeitete Beschwerde dauerhaft in der Welt bleibt, so dass die Sender keine Planungssicherheit für ihren Internet-Übergang haben. So etwas nennt sich ein Pyrrhus-Sieg: Die Sender waren froh, dass ihnen eine wunschgemäße Abweisung berichtet wurde. Und in Wahrheit sind sie die Verlierer, weil die Verfassungsrichter sich zur "punktuellen Gerichtspause" entschlossen haben, die Beschwerden also auf unbestimmte Zeit weiter im Raum stehen und die Sender belasten."
B2. Die Landesverfassungsgerichte hatten erhalten:
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a) Schriftssatz mit ~20 Einzel-Verfassungsbeschwerden, etwa 80 Seiten. Seiten 1 bis 4: Alle verletzten Rechte für die 20 gelistet - GG, EMRK, EU-Charta.
b) Ausdrücklich als "Gutachten" erklärt: "Metastudie LIBRA" etwa 1000 Seiten - Verstöße Medienrecht, mit Fakten komplettiert.
c) Ausdrücklich als "Gutachten" erklärt: "Rechtsrahmen Medienfreiheit", etwa 200 Seiten: Landes-Verfassungsrecht, Nachweis der ~20 Beschwerdeberechtigungen, individuell angehängt rund 3 Seiten Nachweis der Betroffenheit.
Zum Beitrag @NichtzahlerKA : Für alle etwa 21 Einzelbeschwerden wurde der Nachweis der Beschwerdeberechtigung geführt, inklusive Nachweis Betroffenheit. Insgesamt rund 50 Seiten im Gutachten gemäß b).
Für manches ist das einfach, beispielsweise gegen Zensur und gegen "staatsnahes Fernsehen". Denn da ist jeder betroffen.
Wenn Gerichte in Entsetzen über Aktenordner verfallen, werden sie diese 50 Seiten Nachweise schwerlich gelesen haben? Vogel Strauß? "was ich nicht sehe, das gibt es nicht"? Alles drin. Also Justizversagen, nicht Beschwerdemangel.
B3. Nicht einmal diese Strukturierung hatten die Richter gesichtet,
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Ist ja wohl aus dem Entscheid wie dem aus Brandenburg ablesbar? Das Dokument "Beschwerde" wird gar nicht erst erwähnt? Die Gutachten werden als "die Beschwerde" interpretiert?
Wer angesichts von rund 200 Euro Fallpauschale für 1300 Seiten in Panik geraten sein mag, dafür hätten wir volles Verständnis. Aber da war ja die "Goldene Brücke" gebaut worden mit "Beschwerde 21" gegen Unterfinanzierung des Gerichts.
B4. Die hier im Thread angedeutete Wertung
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"nur die Metastudie LIBRA allein genüge nicht als Beschwerde"
stimmt, basiert aber auf den fehlerhaften Ausführungen im Beschluss des Gerichts. Dieser ist auch insofern ohne argumentativen Bezug zum Eingereichten. Es ist demnach ein "Scheinbeschluss" gemäß herrschender Rechtsmeinung, also nichtig, weil inexistent im Sinn von "Rechtsentscheid".
Feine Folgewirkung: Die Beschwerden bleiben bis zur Erstbearbeitung weiterhin fortbestehend, sofern der Beschwerdeführer sich auf den Fortbestand beruft. Aber gern, das macht er/sie ganz ausdrücklich.