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Autor Thema: Parteienstaat und ÖRR sind unreformierbar, aber trotzdem Überlegungen wert  (Gelesen 681 mal)

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tichyseinblick.de, 29.08.2022

Ein Debattenbeitrag
Parteienstaat und ÖRR sind unreformierbar, aber trotzdem ein paar Überlegungen wert

Bei sogenannten Reformen geht es nicht um Reform – also die Rückbesinnung auf den eigentlichen Sinn und Zweck des zu Reformierenden –, sondern um Revolution als radikale Überwindung von zwischenzeitlich angehäuften Fehlentwicklungen. Dazu sind Systeme nicht in der Lage, weil dies die Selbstabschaffung bedeutete.

Von Tomas Spahn 

Zitat
Meine Lebenserfahrung sowie das Studium diverser Gesellschaftsentwicklungen, die alle irgendwann verschwanden, machte mich davon überzeugt, dass Systeme von innen heraus nicht reformierbar sind. Und das allein schon deshalb, weil der Reform-Begriff in diesem Zusammenhang ablenkende Camouflage ist. Denn bei diesen sogenannten Reformen geht es nicht um Reform – also die Rückbesinnung auf den eigentlichen Sinn und Zweck des zu Reformierenden –, sondern um Revolution als radikale Überwindung von zwischenzeitlich angehäuften Fehlentwicklungen. Da aber genau dazu Systeme nicht in der Lage sind, weil dieses die Selbstabschaffung bedeuten müsste, werden Systeme immer irgendwann implodieren oder aber von außen in die Bedeutungslosigkeit geschubst werden.

Was die Reform des ÖRR bedeutete
Bezogen auf das ÖRR-System bedeutet dieses: Wollte man dieses Geflecht tatsächlich reformieren, so müsste man – hierin unterscheide ich mich von Fritz Goergen – einfach nur das wiederherstellen, was das Grundgesetz gewollt hat. Und dabei wissen, warum man das gewollt hat. Das Problem dabei aber ist: Das Grundgesetz hat hier entgegen weit verbreiteter Auffassungen überhaupt nichts gewollt. Zwar garantiert es die Meinungs- und Rundfunkfreiheit, von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist jedoch in keiner Zeile die Rede. Das ÖRR-Geflecht ist insofern erst eine Folge politischer Selbstreferenzierung durch Politik und Bundesverfassungsgericht. Letzteres hat den politischen Wunsch der Parteien, in irgendeiner Weise Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen zu können, mit mehreren Urteilen sozusagen durch die Hintertür in den Verfassungskatalog aufgenommen, ohne dass er dort irgendetwas zu suchen hätte.
[…]

Den Sündenfall ZDF korrigieren
Wenn es nun also tatsächlich um eine „Reform“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ginge, dann müsste als erstes der Sündenfall ZDF korrigiert werden, indem diese Sendeanstalt aufgelöst wird. Sodann wären der ARD jegliche übergeordneten Kompetenzen zu entziehen und diese auf die jeweiligen Länderzuständigkeiten zurückzuführen. Das träfe dann nicht nur ARD-Werbekampagnen, sondern insbesondere die Zwangsgebühren, die derzeit bundeseinheitlich eingenommen und über die ARD an die Sendeanstalten der Länder verteilt werden.

Bundesverfassungsrang jedenfalls haben die Rundfunkgebühren nicht. Folgen wir dem GG, dann wären derartige Gebühren ausschließlich Ländersache: Die Landesparlamente hätten darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Zwangsgebühren erhoben werden, welche dann ausschließlich den jeweiligen Länderanstalten zugutekämen. Hierbei stellte sich das nächste Problem, denn da die Kompetenz bei den Ländern liegt, wäre der Zusammenschluss von Sendeanstalten – Beispiel NDR, RBB etc. – zu hinterfragen. Entspricht es dem Diversifikationsziel des GG, dass möglicherweise Berliner darüber entscheiden, was in der Lausitz als Sendeangebot geliefert wird?
[…]

Unreformierbar auch der Parteienstaat
[…]


Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/parteienstaat-parteien-oerr-unreformierbar/



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Der Artikel von Tomas Spahn 
tichyseinblick.de, 29.08.2022

Ein Debattenbeitrag
Parteienstaat und ÖRR sind unreformierbar, aber trotzdem ein paar Überlegungen wert

[…]
bezieht sich auf einen Artikel von Fritz Goergen mit dem Titel
Zitat

Citizens first
Der Parteienstaat und sein ÖRR sind nicht reformierbar


Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/goergens-feder/parteienstaat-und-oerr-sind-nicht-reformierbar/

Hier vertritt der Autor Fritz Goergen prägnant die These:
Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind ein konstituierender Bestandteil des Politikkartells Parteienstaat und mit diesem zusammen nicht reformierbar.

Beiden Artikel gemeinsam ist also die enge Verbindung von Parteienstaat und Rundfunkanstalten erkannt zu haben und in dieser Verbindung eben den Grund ihrer Unreformierbarkeit zu sehen.


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