Zitat aus Schlesingers Verteidigungssatz: "... (die) Verankerung des rbb in der Gesellschaft, die vorher nicht ausgeprägt war, zu stärken."
Da hätte sie mich aber auch für meine Beitrags(nicht)zahlungen miteinladen müssen, weil - gab es Indizien dafür, daß die eingeladenen Gäste zuvor nicht so von der Bedeutung des RBB überzeugt waren, daß man sie ob der Einladung zu zukünftigen Multiplikatoren hätte machen können?
Meine Adresse für eine Einladung hätte sie ja gehabt, schließlich habe ich die Korrezpondenz immer persönlich an sie adressiert...
Im normalen Wirtschaftsverkehr wäre das ein Geschäftsessen, da muß man aber auch einen Bewirtungsbeleg fürs Finanzamt ausfüllen, da sind alle Teilnehmer vermerkt und auch der Anlaß für die Kostenübernahme muß plausibel sein. Sollte das Finanzamt diese Ausgaben als nicht "absetzbar" einordnen (an einem unüblichen Wochentag erfolgt, Kosten exorbitant hoch/nicht angemessen, Alkoholgehalt ungewöhnlich etc.), so hat das der Geschäftsführer aus seiner Privatschatulle auszugleichen.
Jetzt ist natürlich blöd, daß ihr mehr als nur die Rückzahlung der übernommenen Kosten droht, normalerweise wissen die Gäste eines Geschäftsessens oder einer Veranstaltung ganz deutlich, aus wessen Geldbeutel es bezahlt wird.