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Autor Thema: Generalstaatsanwaltschaft fordert rbb-Akten zur Affäre Schlesinger  (Gelesen 890 mal)

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presseportal.de, 15.08.2022

Generalstaatsanwaltschaft fordert rbb-Akten zur Affäre Schlesinger

Pressemitteilung rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg

Zitat
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat den Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) aufgefordert, Unterlagen im Fall Schlesinger zur Verfügung zu stellen.

Das bestätigte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. Nach Informationen des rbb-Rechercheteams kommt der Sender dieser Aufforderung nach. Er hat demnach elektronische Akten und E-Mail-Postfächer gesichert, Zugriffe auf diese werden protokolliert. Betroffen sind neben der Intendanz auch die juristische Direktion, die Verwaltungsdirektion und die Gremiengeschäftsstelle. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsnahme gegen die zurückgetretene Intendantin Patricia Schlesinger sowie ihren Ehemann und den ehemaligen rbb-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf.

Schlesinger bestritt heute im rbb-Rundfunkrat die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Unter anderem geht es um ein Abendessen in Schlesingers Wohnung am 12.Februar 2022. Schlesinger hatte für das Essen 1.154,87 Euro dienstlich als "Bewirtungskosten" abgerechnet. An dem Essen nahmen neben Schlesinger und ihrem Ehemann sieben weitere Gäste teil, darunter auch Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Im rbb-Fernsehen hatte Slowik dazu erklärt, sie sei von einem privaten Treffen zur Einweihung der neuen Wohnung der Intendantin ausgegangen.

Bei ihrem Auftritt im Rundfunkrat ging Schlesinger heute auch auf dieses Essen ein und sagte: "Ich kann verstehen, dass einige Gäste den Rahmen dieser Treffen als privat empfunden haben. Mein Wunsch war es, interessante Persönlichkeiten zusammenzubringen, mich mit ihnen zu vernetzen, um damit die Verankerung des rbb in der Gesellschaft, die vorher nicht ausgeprägt war, zu stärken."

Schlesingers Anwalt, Ralf Höcker, ergänzte auf Anfrage des rbb-Rechercheteams, die Einladung an Slowik sei am 23.01.2022 per WhatsApp erfolgt. Ein expliziter Anlass für die Einladung sei - anders als von Slowik dargestellt - nicht genannt worden. Slowik bestätigte dem rbb heute, dass sie weiterhin von einer Einladung zu einer Wohnungseinweihung und damit einem privaten Treffen ausgeht.

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/51580/5297669



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Mit dieser Begründung zeigt die entlassene Intendantin nur wieder einmal die hässliche Fratze des Elitismus in Deutschland.

So wie eine andere LRA munter Richter ins Funkhaus eingeladen haben soll, so sollte die Polizeipräsidentin mit einer Sendeanstalt fraternisieren.

Diese elitäre Denkweise ist diametral undemokratisch. Genau gegen derartige Oligokratien wurde die Demokratie erfunden.

Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mitnichten ein Bollwerk der Demokratie.




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Zitat aus Schlesingers Verteidigungssatz: "... (die) Verankerung des rbb in der Gesellschaft, die vorher nicht ausgeprägt war, zu stärken."

Da hätte sie mich aber auch für meine Beitrags(nicht)zahlungen miteinladen müssen, weil - gab es Indizien dafür, daß die eingeladenen Gäste zuvor nicht so von der Bedeutung des RBB überzeugt waren, daß man sie ob der Einladung zu zukünftigen Multiplikatoren hätte machen können?
Meine Adresse für eine Einladung hätte sie ja gehabt, schließlich habe ich die Korrezpondenz immer persönlich an sie adressiert...

Im normalen Wirtschaftsverkehr wäre das ein Geschäftsessen, da muß man aber auch einen Bewirtungsbeleg fürs Finanzamt ausfüllen, da sind alle Teilnehmer vermerkt und auch der Anlaß für die Kostenübernahme muß plausibel sein. Sollte das Finanzamt diese Ausgaben als nicht "absetzbar" einordnen (an einem unüblichen Wochentag erfolgt, Kosten exorbitant hoch/nicht angemessen, Alkoholgehalt ungewöhnlich etc.), so hat das der Geschäftsführer aus seiner Privatschatulle auszugleichen.
Jetzt ist natürlich blöd, daß ihr mehr als nur die Rückzahlung der übernommenen Kosten droht, normalerweise wissen die Gäste eines Geschäftsessens oder einer Veranstaltung ganz deutlich, aus wessen Geldbeutel es bezahlt wird.


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