AG.
Die Eintragung ist am 4.12.19 wahrscheinlich durch, wenn es also durch Zahlung unterbunden werden soll, dann so zahlen, dass Zeit verbleibt, den Nachweis zu erbringen. Gegebenenfalls noch Postlaufzeiten und interne Gerichtswege bei der Kommunikation zwischen Gerichten beachten, wenn die Verbindung des Eintrags nicht unmittelbar digital verarbeitet wird. Der Eintrag erfolgt ja in ein öffentliches Register, dass wird mit Sicherheit nicht am AG geführt. Die Daten sind also ohne Widerspruch und Aussetzungsantrag bereits dorthin zum Register unterwegs, also sinngemäß.
--Spekulativ --
Sprich es steht so gesehen bereits drin und wird aber erst am 4.12.19 für alle mit Interesse sichtbar, sollte keiner den Eintrag zurück ziehen. Es könnte die Möglichkeit bestehen, dass es wohl auch sichtbar wird, wenn der Rückzug zu spät eingeht.
Die interne Arbeitsweise ist PersonX dennoch nicht ganz klar, es besteht lediglich eine gewisse Vorstellung davon wie das ab GV Entscheidung zur Eintragung läuft und wie das bei anderen ablief.