Naja, der Bescheid der Kreiskasse sieht ja eine Widerspruchsmöglichkeit vor, gleichzeitig könnte natürlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung gestellt werden, über den theoretisch separat beschieden werden müßte. Gründe für die unbillige Härte könnten sein: Ursprungsbescheid nicht gültig (wegen Vollautomatisierung, falscher Berechnung von Mahnkosten, fehlendem Leistungsgebot, Doppelbebeitragung), sonst nicht genügend Geld da, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder den Rechtsweg vorfinanzieren zu können, schwere psychische Erkrankung, Schwangerschaft, Herzprobleme...
Wenn dieser Widerspruch abgelehnt wird, hatten einige Foristen Erfolg bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht bezüglich der Unterlassung von Vollstreckung, dies hängt aber immer vom jeweiligen Bundesland ab.
Die Idee dahinter ist: Der Schundfunk kann noch soviel bescheiden, wenn die Vollstreckungsbehörde bewegungsunfähig geklagt wurde.