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Autor Thema: Tagesspiegel: Einheit braucht Vielfalt - 30 Jahre Rundfunkeinheit  (Gelesen 1858 mal)

  • Beiträge: 7.385
Tagesspiegel, 28.08.2021
Aufgabe von Rundfunkanstalt und Medienanstalt
Einheit braucht Vielfalt
30 Jahre Medienstaatsvertrag: Was rbb und mabb für Berlin und Brandenburg leisten – und leisten müssen.
Von Eva Flecken und Patricia Schlesinger
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/aufgabe-von-rundfunkanstalt-und-medienanstalt-einheit-braucht-vielfalt/27558902.html
Zitat von: Tagesspiegel, 28.08.2021, Aufgabe von Rundfunkanstalt und Medienanstalt - Einheit braucht Vielfalt
[...]
Gesellschaftliche Einheit
[...]
Authentische Informationen
[...]
Linear reicht nicht mehr
[...]
Digital heißt Zukunft
[...]
rbb muss selber entscheiden können
[...]
Funktionieren der Demokratie
[...]
Gereiztheit als größtes Problem
[...]

Zitat von: Tagesspiegel, 28.08.2021, Aufgabe von Rundfunkanstalt und Medienanstalt - Einheit braucht Vielfalt
[...] 30 Jahre und 23 Novellierungen später firmiert das Gesetzeswerk unter dem Namen Medienstaatsvertrag. Doch wie damals ist die Bevölkerung gespalten. Diesmal verläuft der Riss nicht entlang von Mauern und Stacheldraht. Vielmehr haben wir es mit mehreren Rissen zu tun. Sie verlaufen quer durch die Gesellschaft, zerfallen in lautstarke Teilgruppen, die einander kaum zuhören und andere Sichtweisen nur schwer aushalten. [...]
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen?

Zitat von: Tagesspiegel, 28.08.2021, Aufgabe von Rundfunkanstalt und Medienanstalt - Einheit braucht Vielfalt
[...]
Es reicht für einen Sender wie den rbb eben nicht mehr aus, lineare Programmstrecken zu bestücken. Wir müssen auch jene Nutzer und Nutzerinnen erreichen, die es nicht mehr gewohnt sind, den Fernseher zu einer bestimmten Uhrzeit einzuschalten, denn sie sind vorwiegend auf digitalen Plattformen und sozialen Medien unterwegs. [...]
Gemessen an den Maßstäben des Unionsrechts haben beide Autorinnen sogar Recht, mit Ausnahme der Begrifflichkeit "müssen", denn aus Gründen der Gleichbehandlung der Unternehmen erwachsen Recht wie Pflicht, gleich zu handeln, bzw., handeln zu dürfen, wie es ihre öffentlichen und privaten Wettbewerber unionsweit tun, allerdings schließt das auch die Art der Finanzierung der Angebote ein.

Und auch wenn die Art der Finanzierung der Angebote im Artikel nicht benannt wird, so ist die Diskussion auch darüber untrennbar mit der unionsrechtlichen Gleichbehandlung der Unternehmen verbunden, denn die "Verbraucher*innen im Sinne des Unionsrechts" dürfen nicht gezwungen werden.

Dieses Thema dient auch der sachorientierten Diskussion, sofern daran Interesse besteht.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2021, 23:05 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.563
Für die Nichtnutzer ist nichts vorgesehen? Man könnte ihnen ja mindestens die Zwangsbeiträge erlassen...
Verstehe, die Nichtsnutze müssen auch von Nichtnutzern finanziert werden...


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