@pinguin , wieder danke, deine Funde in Threads dieser Tage wurden bereits in die 1000 Seiten "Metastudie LIBRA" integriert für Verfassungsbeschwerden. Nun aber kommt ein ganz entscheinder Punkt:
15 – Während die deutsche Regierung bemerkt, dass der Begriff „Gebühr“ nicht geeignet sei, eine Zahlungspflicht zu benennen, schreibt ein Teil der Lehre ihn als „Abgabe“ dem Steuerrecht zu; Boesen, A., Vergaberecht: Kommentar zum 4. Teil des GWB, Bundesanzeiger Verlag, 1. Aufl., Köln 2000, S. 151, Nr. 73.
Die Verfassungsbeschwerden argumentierten unter anderem:
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Die 32 maßgeblichen Fach-Wissenschaftler der Finanzwirtschaft - Beirat beim zuständigen Bundesministerium - haben den Rundfunk-"Beitrag" in ihrem Sammelgutachten als "Steuer" klassifiziert - etwa 2ß14. Also sind alle Richter - auch die des Bundesverfassungsgerichts - dieser Fact-News bindend unterworfen. Sie haben das Recht verloren, sich den Fake-News der ARD-Juristen zu unterwerfen, es sei ein "Beitrag". Denn so ist das Rechtssystem, der Richter als "Allrounder" ist immer mit der eigenen Meinung eine Stufe unterhalb der einhelligen Meinung der Fachwissenschafter.
Nun wäre Nachlese nötig
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ob es eine Neuauflage des Kommentars von 2000 gibt und ob inzwischen die gleiche Aussage für den "Beitrag" erfolgte. Außerdem würden etwaige weitere Aussagen der deutschen Finanzwissenschaft und Rechtswissenschaft in diesem Sinn interessieren.
Das Gutachten von Dr. Hennecke ist bereits intensiv eingearbeitet, wurde zum Kern der Argumentation erhoben. Ebenso Entsprechendes vom Statistischen Bundesamt und vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags.
Folgendes ist Meinung im Rahmen der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit:
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Aber breitere Untermauerung mit innerdeutschen Texten wäre wünschenswert, sofern auftreibbar. Es muss den Richtern ganz einfach unmöglich gemacht werden, sich den manipulativen Fake News der eigeninteressierten Juristen und "wissenschaftlichen Gutachter" der Sendeanstalten weiterhin unkritisch zu unterstellen.
Rechtswissenschaft: Richter dürfen nicht ihre "Eigenmeinung aus allgemeiner Lebenserfahrung durchsetzen", sofern eine einheitliche Fachmeinung existiert und abweichend ist und belegt ist.
Damit allein wäre der Politik- und Justizskandal "Rundfunk"-"Beitrag" dann beendet.